Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 11 (1914-1915)
- Issue
- Heft 5 (1.11.1914)
- Date
- 1914-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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132 Der Judische Student Finanzressort. Am 1. Oktober wurden die bis dahin noch getrennten Kassenverwaitungen der Präsidien des ehemaligen B. J. C. und des ehemaligen FC Z. V. vereint. Mit diesem Tage wurde für das ehemalige K. Z. V. das Zentralkassensy stem aufgehoben. Von jetzt ab sind die ehemaligen IC Z. V.-Verbindungen wieder berechtigt, von ihren Aktiven und Inaktiven Monatsbeiträge und von den Alten Herren Semesterbeiträge nach Maßgabe einer vom B. C. der betreffenden Verbindung zu beschließenden Kassenordnung zu erheben. Die Kassenordnungen sind dem Finanzressort des Präsidiums vorzulegen. Für die ehemals dem B.J.C angehörenden Korporationen treten keinerlei Veränderungen ein. Die finanziellen Verpflichtungen der einzelnen Mitglieder dem Kartell gegenüber regelt folgender Präsidiumsbeschluß: Von jedem K.j.V.-er wird ein P r ä s i d i a 1 mindest b e i t r a g von M. 5.— pro Semester erhoben. Im Sommer-Semester sind für das herauszugebende Adressenverzeichnis M. 0.50 zu entrichten. Die in Berlin ansässigen Alten Herren haben außer dem Präsidialbeitrag, M. 1.— für den Keilfunds pro Semester zu entrichten. Besondere Mitteilung über die Erhebung des Präsidialbeitrages wird noch ergehen. * Quittungsbedürftige Sendungen (Postanweisungen, Einschreibebriefe usw.) dürfen nicht „an das Präsidium des K. J V " adressiert werden, da es als solches der Post gegenüber nicht legitimirt ist, sondern sind zu richten an Rechtsanwalt Erich Cohn, Berlin SW 68, Friedrichstr.49 Der Jüdische Verlag bittet uns um Abdruck folgenden Aufrufs: Die Untenzeichneten haben die Herausgabe einer Sammlung von Kriegsbriefen deutscher und österreichischer Juden in Angriff genommen, die demnächst erscheinen soll. Obwohl eine große Anzahl von Briefen bereits vorhanden ist, wäre die Bereicherung des Materials sehr erwünscht. Die Unterzeichnete,! bitten alle, die Originalbf/iefe, Aufzeichnungen, auch photographische Aufnahmen und Handzeicnnungeri besitzen, diese zur Verfügung zu stellen. Die Originale werden nach kürzester Zeit den Eigentümern zurückerstattet und eventl. Auslagen vergütet. Von den uns zugehenden Feldbriefen werden wir, soweit sie geeignet sind, dem Unternehmen Abschriften zur Verfügung stellen. Der Herausgeber Dr, Eugen Tannenbaum Berlin W.62, Bayreutherstr. 21 Der Verlag Jüdischer Verlag ö. m. b. H. Berlin W.V5, Sächsischestr. 8