Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 11 (1914-1915)
- Issue
- Heft 5 (1.11.1914)
- Date
- 1914-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Bevölkerung dieser einträgliche Erwerbszweig entzogen und endlich der offiziell geduldete Handel mit christlichen Sklaven naturgemäß Monopol der jüdischen Bevölkerung wurde. Nicht ohrie Einfluß auf den dauernden Nachstrom jüdischer Elemente nach Polen auch aus anderen Ländern Europas war schließlich die Tatsache, daß sich die Juden unter den ersten heidnischen und christlichen Herrschern Polens bei aller Geltung als Fremde doch gewisser politischer Freiheiten und Rechte erfreuten, die das christliche Westeuropa nicht kannte. So ist es nur zu erklärlich, wenn die Juden Deutschlands, Böhmens und anderer christlicher Reiche Westeuropas beim Ausbruche der Feindseligkeiten und Verfolgungen, die die zahlreichen Kreuzzüge für sie jedesmal im Gefolge hatten, bei dem Vernichtungssturm, der über sie im Zusammenhang mit dem Auftreten des „schwarzen Todes" hereinbrach, und während der furchtbaren wirtschaftlichen Nöte des dreißigjährigen Krieges immer wieder nach dem Osten über die Grenzen des polnischen Reiches wanderten. Nun darf man sich freilich nicht vorstellen, daß das polnische Reich für die Juden ununterbrochen ein politisches Eldorado gewesen sei, wie es polnische Geschichtsschreiber in maiorem gloriam ihres Volkes vielfach behaupten. Die politische Stellung und Achtung der Juden wechselte in Polen vielmehr so häufig wie die Herrscher auf dem Throne, und nirgends deutlicher als in Polen mußten die Juden erfahren, wie gering die Sicherheit ist, die einem Volke Pivilegien eines Fürsten, die nicht durch Landesgesetz und Verfassung gewährleistet sind, bietet. Den größten Umfang erreichten die oben genannten politischen Freiheiten und Rechte in dem Privilegium, das Boleslavv, Herzog von Kaiisch — nach dem Tode Boieslaw Schiefmunds war das polnische Königreich in 24 Herzogtümer geteilt worden — den Juden seines Herzogtums im Jahre 1264 gab. Dieses Privilegium schützte Leben, Eigentum und Ehre der Juden in umfassender Weise und ging in seiner Toleranz soweit, alte gegen die Juden erhobenen Beschuldigungen, sie gebrauchten Menschenblut, aufs stfengste zu verbieten. Es ist hier nicht der Ort, die 36 Paragraphen des Privilegs im einzelnen aufzuführen und zu erörtern, obwohl es eine solche ausführliche Besprechung verdiente; nicht nur, weil es in einem wohltuenden Gegensatz steht zu der gleichzeitigen Judengeseizgebung des westlichen Westeuropa, sondern auch, weil es die Vorlage bildete für die gleichzeitig oder kurze Zeit später erfolgte Judengesetzgebung in den übrigen polnischen Herzogtümern, und endlich und vor allem, weil sich der spätere Wechsel in der Behandlung der Juden Polens am deutlichsten ausprägt in der Stellung, welche die polnischen Herrscher — 1309 wurde Polen wieder Königreich — zu diesem Privileg Boleslaws von Kaiisch