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Der jüdische Student · 1919-12-01 · Heft 8 (Dezember 1919) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
16 (1919)
Issue
Heft 8 (Dezember 1919)
Date
1919-12-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Kartelltagsanträge 331 Die Verbindungen im K. J. V. wollen die Interessen der jüdischen Studentensehaft wahrnehmen und nach außen hin vertreten. Das K.J. V. will weiteste Kreise in seinem Sinne beeinflussen. V. J. St. Maccabaea, Königsberg Das K. J. V. ist die Organisation der zionistischen Akademikerschaft an den deutschen Hochschulen. V. J. St. Jordania, Frankfurt Der B. V. schließt sich dem Antrage der Frankfurter Korporationen, die zionistische Tendenz des K. J. V. in § 1 der Statuten zum Ausdruck zu bringen, an. Bezirks-Verband Hessen-Nassau Jede K. J. V.-Verbindung hat die Pflicht, den Gedanken des K. J. V. in Weiteste Kreise des deutschen Judentums hineinzutragen. V.J. St. Ivria, Heidelberg Kartellordnung Das P r ä s i d i u m als Vertretung des Gesamtkartells muß aus Mitgliedern aller Richtungen zusammengesetzt werden. V. J. St. Ivria, Heidelberg Die bisherige Praxis des Präsidiums, in der Zeit zwischen den Kartelltagen Mitglieder zu kooptieren, war nur während der Kriegszeit gerechtfertigt und ist von Jetzt ab nicht mehr anzuwenden. V. J. St. Saronia, Frankfurt 1. Der Passus der Kartellordnung. „Innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden eines Bundesbruders ist ein .Wiederaufnahmeverfahren ausgeschlossen," ist zu streichen. 2. Folgender Artikel der Kartellordnung ist beizubehalten: „Die Ernennung zum Alten Herren darf erst nach zehnsemestriger Zugehörigkeit zum Kartell und nach Vollendung des - 23. Lebensjahres vorgenommen werden. Inaktivierung darf erst nach sechs Semestern erfolgen". V. J. St. Jordania, München Die Benennungen „Fax, Bursch, AlterHerr" sind abzuschaffen. Die Teilnahme der Aktiven an den offiziellen Veranstaltungen der Verbindung ist obligatorisch. V.J. St, Ivria, Heidelberg Ehren rats-Ordnung Das Präsidium wolle dem Kartelltag den Entwurf einer neuen Ehrenratsordnung vorlegen. Die Strafe der zeitigen D i m i s~s i o n ist als unwürdig und entehrend abzuschaffen. Die Strafe der D i m i s s i o n c. i. ist abzuschaffen, V. J. St. Saronia, Frankfurt Außen-Arbeit . Die Erziehung muß zum Ergebnis haben, daß sich die Bundesbrüder, sobald sie in der Korporation verwurzelt sind, im Bewußtsein ihrer Pflicht gegenüber dem allgemeinen zionistischen Leben der Arbeit in der zionistischen Organisation, in der Jugendbewegung und sozialen Arbeit zur Verfügung stellen. Dafür kommen etwa folgende Gebiete in Betracht: 1. Blau-Weiß 2. Hapoei hazair 3. Jüdischer Studentinnen-Verein 4. Schüler Verbindungen 5. Turnerschaft 6. Volksheime 7. Zionistische Ortsgruppen. Jede Korporation ist verpflichtet, ihren Turn- und Sportbetrieb gemeinsam mit dem am Orte befindlichen jüdischen Turn- und Sportverein zu machen, ohne in diesem besondere Riegen zu bilden. Darüber hinaus sind geeignete Bundesbrüder zur Verfügung zu stellen, die als Mitglieder dieser Vereine an sämtlichen Veranstaltungen ihrer Riege teilnehmen und für deren

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