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Der jüdische Student · 1918-03-01 · Heft 10-12 (März 1918) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
14 (1917-1918)
Issue
Heft 10-12 (März 1918)
Date
1918-03-01
Page
[Seite] (sequence 19)
Language
German
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Der Jüdische Student 99 Für die Verbindung Friburgia im K. C: gez. Dr. Berthöld Lazar, „- Ernst' Wechselmann, „ Paul M e y e r.* Schiedsabkommen Zu dem Zwecke, Ehrenangelegenheiten zwischen der Verbindung Jüdischer Studenten „Maccabaea" im Kartell Jüdischer Verbindungen und der Verbindung „Friburgia" im Kartell-Convent und zwischen ihren Angehörigen möglichst zu schlichten, Mensuren, zwischen ihnen nach Möglichkeit zu vermeiden und Hindernisse, die das Verhältnis zwischen den Verbindungen' beeinträchtigen könnten, zu beseitigen, wird folgendes SchiedsabkommenX getroffen: Zuständigkeit. § 1. Ehrenangelegenheiten ^wischen Angehörigen beider Verbindungen entscheidet ein Schiedsgericht, dessen Spruch für die Beteiligten bindend is"# Ist eine Verbindung ats solche beleidigt, so gilt nur der Efstchargierte als Beteiligter. Angehörige sind auch Alte Herren, Offizielle Verkehrsgäste und Confcneipanten. Vorübergebend Ausgetretene und zeitlich Exmittierte sind als Angehörige anzusehen. Auf in Königsberg wellende Angehörige der beiden Kartelle, sowie auf jüdische Beleger is^r darauf hinzuwirken, sieh ebenfalls dem Schiedsgericht zu unterwerfe^ Im Falle der Anerkennung hat der Beteiligte zu Beginn des Schiedsgerichts zu versichern, daß: der Schiedsspruch für ihn bindend ist. § 2. Kein Angehöriger einer Verbindung tritt gegen einen Angehörigen der andern auf fremde Waffe an. ' ^, § ,3l Chargiertenparteien sind unzulässig. § 1 Satz 2 bleibt unberührt. . . - § 4. Das Schiedsgericht ist für sämtliche Ehrenangelegenheiten zuständig. Es ist möglichst zu beantragen, bevor die Ueberbringung der Forderung erfolgt ist. Der Beleidigte hat sich nach Möglichkeit eine Aufklärung durch Befragung seines Gegners zu verschaffen. § 5. Die Beteiligung eines nicht den . beiden Verbindungen Angehörenden im Ehrenhandel schließt, insoweit die in § 1 bezeichneten Personen in Frage, kommen, das schiedsgerichtliche Verfahren nichtaus. Zusammensetzung. § 6, Das Schiedsgericht ist ein ständiges und besteht äusi je drei Angehörigen jeder Verbindung. . %

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