Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1916-01-26 · Heft 5-6 (26.1.1916) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
12 (1915-1916)
Issue
Heft 5-6 (26.1.1916)
Date
1916-01-26
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3537599-3537715-3537720--3564-3541335
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

126 Der Judische Student „Blutstaufe" zwischen Deutschen und Juden vollzogen, die mehr bedeute als die Taufe mit Wasser, offenbar auf eine verschärfte Assimilationspolitik hindeutet, und es erscheint demgegenüber recht fraglich, ob das Anwachsen des Antisemitismus, das wir im Gefolge des Krieges erwarten, und die durch den Krieg akut gewordene Sorge für das osteuropäische Judentum, die mehr denn alles andere als eine gemeinsame Angelegenheit aller Juden aufgefaßt werden müßte, es vermögen werden, den K. C. jüdischer und damit auch für uns annehmbarer zu machen. — Unsere studentischen Beziehungen zum K. C. bildeten einmal den Gegenstand von Erörterungen, indem die V. J. St J o r d a n i a Schritte zur Regelung der Beziehungen der Münchener V. J. St. zur Licaria unternahm. (In München bestand bekanntlich ein Verruf zwischen dem V. J. St. und der Licaria, während die Beziehungen der Jordania zur Licaria korrekt waren.) Die Stellungnahme des Präsidiums zu dieser Angelegenheit wie überhaupt zur Frage unserer studentischen Beziehungen zum K. C. geht aus folgenden, aus diesem Anlaß an die Jordania gerichteten Schreiben hervor: Zu Eurem Bericht über die Verhandlung mit der Licaria haben wir gestern Stellung genommen. Wir müssen Euch darauf aufmerksam machen, daß zwischen unserer Korporation in Königsberg und der dortigen K. C.¬ Verbindung gegenseitige Verrufserklärung besieht. Außerdem besteht zwischen der Ghibellinia in Freiburg und dem alten V.J. St. Freiburg gegenseitige Verrufserklärung. In der Natur unseres Verbandes als enger bundesbrüderlicher Gemeinschaft liegt es, daß die Beziehungen unseres Verbandes zum K. C. generell geregelt sind. Zum mindesten aber ist es selbstverständlich, daß zwei an einem Ort befindliche Kartellkorporationen nicht verschiedene Stellung zum K. C. nehmen können. Wir verzichten vorläufig darauf, eine generelle Regelung der Beziehungen zwischen beiden Verbänden herbeizuführen, müssen aber für München darauf bestehen, daß die Einheitlichkeit in diesem Punkte gewahrt wird. Ihr müßt also der Licaria mitteilen, daß Ihr erwartet, daß diese die Tatsache der Fusion zur Veranlassung nimmt, um den gegen den ehemaligen Münchener V.J. St. bestehenden Verruf aufzuheben. Falls dieser Verruf nicht ohne weiteres zurückgenommen wird, würdet Ihr die Konsequenz daraus ziehen müssen, da Ihr Euch m ' Eurer Münchener K.-V. unbedingt solidarisch erklären müßt. Wir haben diese Angelegenheit zur Veranlassung genommen, um wc* für das neue Kartell zu beschließen, daß bei allen Aktionen, die über Rahmen rein studentischer Angelegenheiten hinausgehen (und als so!^' sehen wir unsere Stellung zum K. C. an), dem Präsidium vorher, eventuc - telegraphisch zu berichten ist, um von ihm Weisungen entgegen zu nehm*"

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.