Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 8 (16.12.1913)
- Date
- 1913-12-16
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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26S Der Judische Student VII. Spezialdebalte und Abstimmung über die Anträge zu II bis VI VIII. Angelegenheit V.J. St Straßburg Abstimmung über die Anträge zu VII IX. Referate und Debatte über: 35) Die Satisfaktionsfrage Referent: Siegfried Rosenbaum (Königsberg A. H.) Korreferent: Arthur Pelz (Königsberg A. H.) Abstimmung über die Anträge zu VIII b) Prinzipien der Keiltaktik Referent: Moritz Bileski (Maccabaea A. H.) Abstimmung über die Anträge zu IX c) Der B. J. C. und die hebräische Sprachbewegung Referent: Alfred Wolff (Präsidium) Abstimmung über den Antrag zu X d) Der Kommentfuxenunterricht Referent: Siegfried Rosenbaum (Königsberg A. H.) X. Mensurabkommen mit dem K. Z. V. Abstimmung über den Antrag zu XI XI. Diverse Anträge XII. Decharge des Präsidiums und Neuwahlen XIII. Bestimmung des Ortes für den nächsten K. T. 0 Anträge I 1. Drr K.J. bestätigt den Beschluß des Präsidiums vom 30. April 1913 betr. Zentralverein : die Zugehörigkeit zum B. J. C. schließt die Zugehörigkeit zuna Zentralverein Deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens aus. (Präsidium) II 2. Dss K. T. bestätigt die Dimission des V. J. St. Mönchen im S.S. 1911 . (Prä sid i u m) 3. Des- K. T. erteilt dem V.J. St. Königsberg eine Rüge, weil er in der Kaisern cell aifäre die Anordnungen des Präsidiums nicht befolgt hat. (Präsidium) 4. Das Präsidium ist verpflichtet, von allen wichtigeren Angelegenheiten Im B.J. C die K. V. ausführlich zu benachrichtigen. (Königsberg) 5. Der K. T. wolle beschließen, dem Präsidium wegen seines Verhaltens in der Kaiierhochaffäre eine Rüge zu erteilen. (Königsberg) 6. Der K. T. wolle beschließen, dem Präsidium wegen seines Verhaltens in der Königsberger K. C.-Angelegenheit eine Rüge zu erteilen. (Königsberg) 7. Der K. T. wolle § 34 unserer K. O. dahin authenisch interpretieren, daß es den K. V. gestattet ist, in Aktionen nach außen eigenmächtig zu handeln, wenn eine rechtzeitige Antwort vom Präsidium nicht mehr zu ermöglichen ist (München)