Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 8 (16.12.1913)
- Date
- 1913-12-16
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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266 Der Jüdische Student seinen Zusendungen keine* Notiz mehr nehmen. Gegen die Betreffenden sind die geeigneten Schritte bei den zuständigen Kartellveireinen unternommen worden. Die Täter sind also unter den anderen, die ihre Diskretion noch neuerdings mit ihrem Manneswort bekräftigt haben. Wir vermögen bis zum strikten Beweis der Tatsache nicht zu o glauben, daß es unter uns schäbige Gesellen gibt, die den J. St. absichtlich unseren Gegnern in die Hände spielen; wenn indes ein soldier einmal festgestellt werden sollte, wird er hoffentlich die gebfihrende Züchtigung empfangen. Vorläufig glauben wir eher, daß es Leute bei uns gibt, die aus Gedankenlosigkeit und weibischer Schwatzhaftigkeit nicht schweigen können. Mancher mag gar glauben, ein gutes Werk zu tun, wenn er einem K. C.-er zeigt: „Hier wird's Euch einmal ordentlich gegeben" und ihm vielleicht noch die drastische Stelle aus dem j. St. ausschneidet und mitgibt. Diese Leute sind nicht weniger wortbrüchig als planmäßig verfahrende Verräter; daß es ihnen an Verstand und sittlicher Reife fehlt, ist keine Entschuldigung, die ihr Verbleiben im B. J. C. rechtfertigen könnte. Die Täter werden sich jetzt so wenig melden, wie sie es auf frühere Amfrufe getan haben. Deshalb wird es Sache der Kartellvereine sein, die schärfste Kontrolle über die Geheimhaltung des J. St ausgrüben. Nach Möglichkeit sollen natürlich die Schuldigen ermittelt mmd aus dem B. J. C. eliminiert werden. Nur erbarmungslose Strafen können hier die erforderliche abschreckende Wirkung ausüben. Die Festigung der Ehrenanschauungen, nach denen unsere Korporationen streben, wird aber vor allem dahin gehen müssen, -den jungen V. J. Sl-ern einen höheren Begriff von der Heiligkeit des Ehrenworts und von der-männlichen Tugend der o o Verschwiegenheit zu geben, als es bisher anscheinend geschieht. Der Karteltag möge in dieser Beziehung ein Machtwort sprechen l Unsrerseits erklären wir, daß sich die Pflicht zur Geheimhaltung des J. St. auf den gesamten Inhalt der Hefte erstreckt, mag das Einzelne an sich auch so belanglos erscheinen, wie es wolle. Kern V,J. St.-er hat das Recht, Dinge, die er nur aus dem J. St. oder sonstigen intimen Verlautbarungen des B. J. C. kennt, irgend einem Außenstehenden mitzuteilen. Das Präsidium Rosenkranz