Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 7 (20.11.1913)
- Date
- 1913-11-20
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3537599-3537704-3537711--3058-3541164- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
254 Der Jüdische Student Dm Präsidialsernesterbeitrag haben ferner erhöht auf 20 Max Lauf er; 15 M.: Julius Lewy; 10 M.: Birani, Cassirer, Albert Goldberg, Bruno Kirsch nerr Klaub er, Majerczik, Münk, Pinczower, Martin Rosemiblüth, Erich Rosenkranz, Rosenow,Perlisr Walter Stein, Walter S t e i n i t z , Alfred und Henry Unna, Sam. Weiß, Alfred Wermuth; 8M#: Adolf Becher, Hans Cohn, Li e mann, Nemann, Alfred Schwarz, Sultan, Wagen heim; ferner 7 Bundesbrüder auf 7 m. 20 Bisndesbrüder auf 6 M. und 17 Aktive des V. J/St München um 21 M. Insgesamt erhöhten bisher 89 Bundesbrüder ihren Semesterbeitrag zusammen um 268 M. Einmalige Beiträge: 20 M.: W. P e r 1 i s , Alfred Wermuth; 15 M.: Samuel Mose s; 10AL: Albert Ooldberg, Kirschner, Walter Stein. Die Präsidialbeiträge können auch noch nachträglich erhöht werden. Alk für das Präsidium bestimmten Geldsendungen sind zu richten an das Postscheckkonto: Dr. HenrykCohn, Charlottenburg2, Postscheckamt Berlin, No. 17 491, und nicht mehr an Alfred Schwarz. Bei den Einzahlungen bitten wir 10 Pf. für unsere Scheckunkosten beizufügen. Die Schulden des ehemaligen V, J. St. Marburg, die bei der Uebernahme der Kasse durch das Präsidium 908.95 M. betrugen, sind sdt einiger Zeit völlig getilgt. Adsnessenveränderungen. Erich Cohn, Rechtsanwalt (Ma. IV), Bureau: Berlin SW.6S, Fried rieh str. 49; Fernspr. Zentr. 11239. Den J. St. betreffende Sendungen sind an diese Adresse (oder an das Bureau des B.J.C.) zu richten. Keilstoff. Siegfried Wolff, Berlin A. H., weist darauf hin. daß die natMolgende Definition des Begriffes „Nation", die der berühmte Freiburger'Staatsrechtler R o s i n in seiner Vorlesung über Allgemeine Staatslehre gibt, sk& in Diskussionen über Natioiialjudentuiu gut verwenden läßt: „Verschieden vom Staatsvolk ist das Naturvolk oder die Nation. Jede Nation beruht auf einer Gemeinschaft gewisser Natur- und Kulturelemcnie,, deren erbliche Festhaltung das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit erzeugt. Gemeinsame, wenn auch nicht notwendig unvermischte Abstammung bildet die Grundlage. Gemeinsame äußere und innere Veranlagung, namentlich in Sprache und Sitte oder auch in Religion, und gemeinsame historische und politische Schicksale treten hinzu und durchdringen •& Zugehörigen mit dein Bewußtsein einer natürlichen Einheit, das von anderen Naturen erwidert wird. Nicht jeder Nation entspricht ein besonderer Staat. Es. kann Nationen geben, die überhaupt keinen eigenen Staat besitzen, andere, die in mehrere Staaten zerfallen oder sieh über mehrere Staaten verteilen, andererseits Staaten, deren Volk verschiedene Nationen oder Teile von solchen umfaßt."