Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 7 (20.11.1913)
- Date
- 1913-11-20
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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25! VOM PRÄSIDIUM Der XIII. Kartelltag Neben den Fragen der inneren Erziehungsarbeit werden diesen Kartelltag aktuelle Fragen beschäftigen, deren Erörterung teils durch die Bedürfnisse des Kartells, teils durch Ereignisse bestimmt ist, die von außen an den B.J.C. herantraten. Die Gegnerschaft eines Teils der jüdischen Oeffentlichkeit wird eine klare Stellungnahme des B. J. C. erheischen. Im Mittelpunkte des Kartelltags werden folgende Referate stehen: I. Die Satisfaktionsfrage II. Prinzipien der K e i 11 a k t i k III. Definitive B e s c h 1 u ß f a s s u n g über das Verhältnis des B. J. C. zum Zentralverein IV. Die hebräische Sprachbewegung Die genaue Tagesordnung sowie die Referenten werden noch bekannt gegeben. Delegierte oder Bundesbrüder, welche Anfragen oder Beschwerden an das Präsidium zu richten beabsichtigen, werden ersucht, uns rechtzeitig hiervon in Kenntnis zu setzen, damit wir dem K. T. das einschlägige A\aterial unterbreiten können. Anträge des Präsidiums 1. Bei Veröffentlichungen in jüdisch-studentischen Angelegenheiten haben sich die Bundesbruder mit dem Präsidium ins Einvernehmen zu setzen. 2. Vorlage betreffend Ferial-Verbände. I. Ferialverbände sollen überall da in Tätigkeit treten, wo sich eine größere Anzahl von Bundesbrüdern während der Ferien an einem Orte zusammenfindet. Sie haben die Autgabe, die ortsanwesenden Aktiven und Inaktiven während der Ferien zu straffer Arbeit zusammenzufassen, gemeinsam mit dem Bezirksverband die Keilarbeit zu unterstützen und die Ausbildung der Bundesbrüder zu fördern (insbesondere durch Fechten, Turnen in den jüdischen Turnvereinen, Arbeit in den jüdischen Wanderbüuden und Beteiligung an der Ortsgruppenarbeit sowie eventuell durch hebräische Kurse und durch Vorträge vor dem Bierabend); auch die Bundesbrüder aus den Nachbarorten sind nach Möglichkeit heranzuziehen. II. Die Festsetzung der Orte, an denen während der Ferien ein Ferialverband tätig werden soll, liegt dem Präsidium ob, das seine Entscheidung nach Anhörung des Bezirksverbands, zu dem der in Aussicht genommene Ort gehört, bezw. der dort ansässigen Alten Herren treffen soll. III. Zur Leitung des Ferialverbandes wird vom ersten Konvent des Ferial- Verbandes ein Obmann gewählt, der dem Präsidium verantwortlich ist. Er hat die Disziplinargewalt auszuüben. Der Ferial betrieb ist offiziell..