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Der jüdische Student · 1913-09-30 · Heft 6 (30.9.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
10 (1913-1914)
Issue
Heft 6 (30.9.1913)
Date
1913-09-30
Page
[Seite] (sequence 21)
Language
German
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Der Jüdische Student 221 Zur tatsächlichen Berichtigung ist hierzu zu bemerken, daß der B. C. der Maccabaea sich nie mit dieser Angelegenheit befaßt und daß Bbr. Felix Rosenblüth sich lediglich privatim mit einem K. Z. V. - er über diesen Vorfall unterhalten hat, ohne aber die ihm untergeschobenen Behauptungen auszusprechen. Um Weiterungen zu verhüten, wandte sich Rosenkranz an Herrn Dr. Rudolf Weißenberg, einen unbeteiligten, mit beiden Korporationen bekannten Berliner Zionisten, mit der Bitte, hier zu vermitteln. Nachdem Herr Dr. W. Fischer uns im Namen des Präsidiums des K. Z. V. zugesichert hatte, daß die Kontrahage als Kavalierspartie ausgetragen werde, wurde eine gemeinsame Besprechung unter dem Vorsitze des Herrn Dr. Adalbert Sachs, eines ebenfalls mit beiden Verbänden befreundeten Zionisten, verabredet. Am Tage nach dieser Verabredung traf ein zwei Tage vorher geschriebener Brief des Präsidiums des K. Z. V. an unser Präsidium ein, der aulier denselben falschen Behauptungen, die schon in dem Briefe der Hasmonaea standen, noch folgenden Passus enthielt: „Das unterfertigte Präsidium stellt fest, daß, falls nach dem Beschluß des E.G. eine Mensur zwischen einem V. J. St.-er und einem K. Z. V.-er steigen muß, an dieser bedauerlichen Tatsache eine verehrliche Maccabaea die alleinige Schuld trägt." Diesen Brief nahmen die Vertreter des K. Z. V. nachher in der gemeinsamen Besprechung in aller Form zurück. Zu dieser Besprechung, deren Vorsitz, wie gesagt, Herr Dr. Sachs hatte, waren delegiert: vom K. Z. V. Dr. Walter Fischer und Referendar Rosenzweig, von unserer Seite Siegfried Moses und Ludwig Davidsohn. Das praktische Ergebnis der ziemlich ausgedehnten Verhandlungen war: Ueber die Kontrahage Wollstein contra Moses soll ein Kavaliers-E. G. unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Sachs entscheiden. Für die Zukunft soll ein ständiges Schiedsgericht aus 3 Unbeteiligten und je einem K. Z. V.-er und einem B. J. C -er eingesetzt werden, das in jedem Falle einer Ehrenangelegenheit zwischen K. Z. V.-ern und B. J. C.-ern zu entscheiden hat, ob gefordert -werden soll. (Dieses Schiedsgericht entspricht etwa dem Offiziersehrenrat.) Fällt das Schiedsgericht den Spruch, daß gefordert werden soll, so wird die Angelegenheit als Kavalierspartie behandelt. Die genaueren Bestimmungen sollen bis zum 1. Oktober festgelegt werden. Die Ehrenangelegenheit Wöllstein - Moses wurde in dem Kavaliersehrengericht durch Revozieren der Beleidigung erledigt. Ein Vorfall, der wie diese Kontrahage in der Praxis die Unhalibarkeit der bisherigen Zustände beweisen sollte, war schon seit langem zu erwarten. Es ist erfreulich, daß sich die K. Z. V.-er auf ihre Pflichten uns gegenüber besonnen und nachgegeben haben. Es ist nunmehr ein Uebelstand aus der

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