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Der jüdische Student · 1913-04-28 · Heft 1 (28.4.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
10 (1913-1914)
Issue
Heft 1 (28.4.1913)
Date
1913-04-28
Page
[Seite] (sequence 37)
Language
German
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— 4 -~ und empfahlen brieflich — als geringeres Uebel — die Erteilung einer Auskunft zu verweigern. Der V. J. St. München hat es abgelehnt, unserem Rate zu folgen: Der B.J.C. hat jetzt zu diesen Vorgängen Stellung zu nehmen. Bbr. Jacks und Lewin sind von jeder Schuld freizusprechen. Sie haben so gehandelt, wie jeder andere an ihrer Stehe auch gehandelt hätte oder hätte handeln müssen. Sie befanden sich in' einer Zwangslage und wollten die Münchner nicht im Stich lassen. Das Präsidium hat insofern eine gewisse Schuld auf sich geladen, als es sich damit begnügt hat, das Vergehen des V. J. St. München brieflich und auf dem Kartelltag mündlich scharf zu rügen. Es hätte darauf bestehen müssen, daß der V.J. St. München durch den Kartelltag bestraft würde, und es ist bedauerlich, daß es sich im unrichtigen .Augenblick durch die falsche Scheu, immer wieder und wieder auf eine Disziplinierung der Kartellvereine zu drängen, davon hat abbringen lassen, Wir ständen jetzt besser da, wenn wir auf eine Bestrafung des V.J. St. Mönchen hinweisen könnten; umsomehr, als der V.J. St. München auch weiterhin den Antrag des Präsidiums abgelehnt hat, die Schuldigen aus seiner Mitte herauszugreifen — an Konventsbeschlüssen hat ja immer einer schuld — und zu bestrafen. Die K. C.-er erzählen diese Geschichte den Keilfüxen und schädigen unser Ansehen, wo sie können. Wie uns ein ehemaliger K. C.-er mitteilt, beabsichtigt der K. C, dem ganzen B. J. C. in Zukunft die Satisfaktion zu verweigern. Unter diesen Umständen erteilen wir allen Bundesbrüdern folgende Instruktion : D e r V. J. St. M ü n c h e n ist in dieser Affäre unbedingt preiszugeben. Es ist nach außen zu betonen, daß es sich um ein vereinzeltes Vorko m m n i s handelt, das v o rn gesamten B. J. C. ei n mil t i g b e u r t e i 11 w i r d. Es ist darauf h i n zuweisen, daß das P r ä s i d i u m i m Namen des B. J. C. den schuldigen Bundes b r ü dem sofort mitgeteilt hat, daß sie sich durch ihr Verhalten außerhalb der E h r e n a n s c h a u u n g e n des B. j. C. gestellt haben. Uns selbst dürfen wir sagen, daß dieses Vorkommnis nur in dem V. J. St. München des Wintersemesters 1912/13 und nur bei einer besonders kläglichen Besetzung des Burschenkonvents möglich war. Die übrigen Kartellvereine dürfen es ruhig ablehnen, hierin ein Symptom für den B. J. C. zu sehen. An allen Orten sollte aber mit erhöhtem Eifer an einer Erziehung der Füxe und Burschen zu einfachen und natürlichen, männlichen Ehrenanschauungen gearbeitet werden. Berlin, im April 1913 Das Präsidium des B. J. C. Druck: Buchdruckerei Wilhelma K. Saling & Co., Berlin SW.f Hollmannstr. 10.

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