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Der jüdische Student · 1913-01-28 · Heft 10 (28.1.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 10 (28.1.1913)
Date
1913-01-28
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Der jüdische Student 327 Nach Rosenbaums Referat über den Fuxenunterricht wird der Antrag 25a dem Präsidium als Material überwiesen, dagegen der Antrag angenommen: Der K. T. empfiehlt zum Fuxenunterricht für erste Semester das Lyonsche System und für zweite Semester das Lelewersche System, um eine einheitliche Erziehung im Kartell durchzuführen. Das Referat über allgemeine Fuxenerziehung von Zamory findet wegen, seiner Abwesenheit nicht statt. Auch das Korreferat von L e 1 e-\y e r zu dem Referat von Alfred Wolf f über die jüdische Ausbildung von Burschen fällt aus. Im Anschluß an Wo I f f s Referat werden folgende Anträge . angenommen: Die geistige Arbeit im B. J. C. ist einheitlich zu organisieren, zu diesem Zwecke wird eine dauernde wissenschaftliche Kornmission geschaffen. Den Vorsitz in dieser Kommission führt ein Mitglied des Präsidiums. Diese Kommission bildet die Zentrale aller wissenschaftlichen Arbeit (z. B. Fuxenunterricht, Burschenausbildung, Unterstützung des J. St-Redakteurs, Jahrbuch oder Almanach des B. J. C, Unterstützung bei den Vorbarbeiten zum Archiv für das Studium der Judenfrage etc. etc.). — Für den Fall, daß das von Bbr. Alfred Wolff geplante Archiv zustande kommt, sind die Burschen undAIten Herren verpflichtet, darauf zu abonnieren. " Der Antrag (Heidelberg) 27 a betr. jüdische Ausbildung der Burschen (S. 295) wird zurückgezogen. In Übereinstimmung mit K. T. hält Rosenblüth flas Referat über unsere Aufgaben in der jüdischen Jugendbewegung nicht. Der Antrag 29 wird angenommen unter Fortlassung des I.Absatzes „Unter Aufhebung des Beschlusses des XI. K. T. usw." Der angenommene Antrag lautet : In Erkenntnis der hohen Bedeutung der nationalen Turnbewegung für die Verbreitung der nationalen Idee unter der jüdischen Jugend macht es der K. T. den Inaktiven " und Alten Herren des B. J. C. zur Pilieht, die Turnbewegung ideell und materiell und insbesondere durch aktive Mitarbeit in den Turnvereinen zu unterstützen. Die Aktivitas ist zur Erfüllung dieser Pflicht zu erziehen, jedoch hält es der K. T. für wünschenswert, daß die Aktivitas In den eigenen Turnvereinen der Kartellvereine turnt. Antrag 30, die Ausnahmestellung des V. J. St. Breslau zum Zentralerem aufzuheben, wird angenommen. VIII. Die Anträge 30a und 30b werden zurückgezogen. Aus der Debatte wird folgender Antrag gestellt und angenommen: Der K. T. beaufträgt das Präsidium, sich mit der Frage des Studiums der hebräischen Sprache im B. i. C. zu beschäftigen und diesbezüglich dem nächsten K. T. konkrete Anträge zu unterbreiten. Der K. T. beschließt: Die Kartellvereine sind verpflichtet, nach erfolgtem Austritt eines Bundesbruders dem Präsidium die Gründe mitzuteilen. Erfolgt der Ausschluß eines Bundesbruders durch ein Ehrenratsurteil, das gemäß §48

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