Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 9 (17.12.1912)
- Date
- 1912-12-17
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
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295 Der Judische Student XIV. 31. Der Kartelltag wolle beschließen: Die Kartellvereine sind verpflichtet, nach erfolgtem Austritt oder Auschluß eines Bundesbruders dem Präsidium die Gründe mitzuteilen. Erfolgt der Ausschluß eines Bundesbruders durch ein Ehrenratsurteil, das gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 geheim zu halten ist, so hat die Pflicht der Mitteilung der Schriftführer des erkennenden Ehrenrats, b) Der § 67 der Kartellordnung ist dahin zu ergänzen, daß die Wiederaufnahme eines ausgeschiedenen, ehemaligen Bundesbruders auch von der Zustimmung des Präsidiums abhängig ist. (Präsidium) 32. Der Kartelltag wolle beschließen,, der Ehrenratsordnung des B.J. C. folgende Bestimmung hinzuzufügen: § 62a. Die Berufung bewirkt ein neues Verfahren gegen alle Beteiligten, auch wenn die Berufung nur von einem von ihnen eingelegt worden ist. (Präsidium) 33. Der Kartelltag wolle zur Schaffung eines Palästinareisefonds eine Umlage von mindestens 1 M. pro Semester für jeden B. j. C.-er beschließen. (München) 34. Resolution. Der B. J. C. fordert seine Mitglieder auf, die ausländischen Studenten und deren Organisationen an den deutschen Universitäten im Sinne unserer Tendenz zu beeinflussen. (München) 35. Resolution. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, die Einigung der jüdischen Studentenverbindungen und -Vereine Oesterreichs, insbesondere Wiens, in die Wege zu leiten. (München) 36. Der Kartelltag verpflichtet die Berliner Kartellvereine zu tatkräftigsten Unterstützungen der Ruderabteilung; insbesondere ist im Sommersemester auf die offiziellen Veranstaltungen der Ruderabteilung jede mit dem Vereinsinteresse verträgliche Rücksicht zu nehmen. Den Aktiven, die Mitglieder der Ruderabteilung sind, ist möglichst weitgehend Dispens zu gewähren. (Ruderabteilung, Erich Kretschmer und 10 Bundesbrüder) 37. In § 74" der K. O. ist hinter den Worten: „Jüdischen Studenten" einzufügen: „und die offizielle Sammlung der Kartelltagsbeschlüsse". (Bonn) 38. Der Kartelltag wolle beschließen: Ein Bundesbruder, der den Waffenschutz eines Kartellvereins genießt, untersteht in Angelegenheiten des Waffenschutzes der Ehrengerichtsbarkeit dieses Kartellvereins. (Maccabaea) . . ' XV. 39. Der KarteNtag wolle als nächsten Kartelttagsort Königsberg wählen. (Königsberg) 40. Der Kartelltag wolle die Bestimmung des § 14 der Kartellordnung: jeder dritte Kartelltag findet in Berlin statt, aufheben. (Königsberg)