Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1912-11-26 · Heft 8 (26.11.1912) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 8 (26.11.1912)
Date
1912-11-26
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3537599-3537600-3537608--2591-3540687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Anträge Berlin 1. Der XU. Kartelltag wolle den Beschluß betr. A. H.-Bünde folgendermaßen ändern: Als B. V. B. V. gelten nur diejenigen Organisationen, die vom Präsidium, als A. H.-Bünde nur die, die vom Präsidium und dem betr. B. C. anerkannt sind. 2. Der K.T. beschließt: ,Die geistige Arbeit im B.J. C. ist einheitlich zu organisieren, zu diesem Zweck wird eine dauernde wissenschaftliche Kommission geschaffen. Den Vorsitz in dieser Kommission führt ein Mitglied des Präsidiums. Diese Kommission bildet die Zentrale aller wissenschaftlichen Arbeit (z. B. Fuxenunterricht, Burschenausbildung Unterstützung des J. St.-Redakteurs, Jahrbuch oder Almanach des B. J. C, Unterstützung bei den Vorarbeiten zum Archiv für das Studium der Judenfrage etc. etc.). 3. Der K. T. beschließt, daß für den Fall, daß das von Bbr. Alfred Wolf! geplante Archiv zu stände kommt, die Burschen und A. H. A. H. verpflichtet werden, darauf zu abonnieren. Breslau ' 3. Der K-T. wolle den Beschluß des VI. K.T. betr. die Stellung des K. V. Breslau zum Centraiverein Deutscher Staatsbürger judischen Glaubens (K. T.-Beschlüsse IV b 2) streichen. B. V. Mittel- und Niederschlesien 4. Der K.T. beschließt, dem § 8 der E. R. O. folgenden Absatz 4 hinzuzufügen: Ueber das Vergehen eines A.H. entscheidet, unbeschadet der Bestimmung des Abs. 3, ausschließlich der Ehrenrat. 5. Unter Abänderung des Beschlusses des X. K.T. sub UIc Abs. 3 der geltenden K. T.-Beschlüsse betr. die Delegierung der Ehrengerichtsbarkeit an die Bezirksverbände oder Alt-Herren-Bünde beschließt (kr K. T.: Die Ehrengerichtsbarkeit über Alte Herren steht den Bezirksverbänden bezw. Altherrenbünden zu, denen sie angehören. Freiburg Der V. J. St. Freiburg beabsichtigt, auf dem K. T. einen Antrag einzubringen, der den einzelnen Kartellvereirien weitgehendes Mitbestimmungs- . recht bei den Ueberweisungen zusichert. Die nähere Formulierung des Antrages bleibt vorbehalten. .* Maccabaea 1. Der K.T. wolle beschließen: Im § 28 der K. O. wird die Bestimmung ,,Die Mitglieder des Präsidiums zahlen an die Präsidialkasse die Beiträge, zu deren regelmäßiger Entrichtung sie in ihren Vereinen verpflichtet werden," gestrichen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.