Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 8 (26.11.1912)
- Date
- 1912-11-26
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jüdische Student 275 gründung) im „J. St.u 1911 Seite 24S ff. — abgelehnt, weil er durch sie eine mögliche Majorisierung der Aktivitas durch die Alten Herren befürchtete. Die Vorlage ist an eine Kommission, bestehend aus den Alten Herren Sie^ried Moses, Hirsch, Herzberg, Felix R o s e n b 1 ü t h und Ooldemann zur nochmaligen Beratung verwiesen worden. Die Kommission hat wiederholt getagt und sich schließlich auf folgender Grundlage geeinigt: Die Kommission ist einmütig der Ansicht, daß die Verteilung der Abstimmung auf die Burschenkonvente einerseits und.die Alt-Herren-Organisationen andererseits unzweckmäßig ist, 1. weil die Organisationen der Alten Herren noch zu unfertige Gebilde sind: 2. weil gerade in Fragen von dieser Bedeutung ein Zusammenwirken der Alten Herren mit der Aktivitas wünschenswert ist und eine getrennte Erörterung und Abstimmung im A.H.B, und im B.C. leicht zu Konflikten und zu einer * Entfremdungzwischender älteren und der jüngeren Generation führen kann. Die Kommission hat daher beschlossen, dem Kartelltag die ursprüngliche .Vorlage wiederum zu unterbreiten. Um jedoch den Wünschen des XL Kartelltags Rechnung zu tragen, beantragt die Kommission folgende Erweiterung der Vorlage: a) In § 2 ist als erster Absatz einzufügen: Die Abstimmung über einen Tendenzantrag ist eine namentliche. b) Hinter S 4 ist als neuer. Paragraph einzufügen: Ist die Majorität aller abgegebenen. Stimmen für den Antrag, so werden die Stimmen der Aktiven und Inaktiven einerseits und die der Alten Herren andererseits gesondert gezählt. Ergibt sich hierbei, daß eine der beiden Gruppen mit Dreiviertelmehrheit der von ihr abgegebenen Stimmen gegen den Antrag ist, so gilt er als abgelehnt. Der Kern des neuen Vorschlags ist, daß der jüngeren Generation keine Tendenzänderung aufgezwungen werden kann; ebenso allerdings auch nicht einer geschlossenen Gruppe der Alten Herren. Eine positive Majorisierung der einen Gruppe durch die andere ist also ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer .negativen Majorisierung bleibt bestehen. Dieses gegenseitige Vetorecht erscheint aber im Interesse einer gesunden Entwicklung auch als wünschenswert. Die namentliche Abstimmung ist mit Rücksicht auf die gesonderte Zählung der Stimmen notwendig.