Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 8 (1911-1912)
- Issue
- Heft 12 (26.3.1912)
- Date
- 1912-03-26
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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403 gehen Mitteilung und fragte unter Hinweis auf § 34 der Kartellordnung an, wie wir uns zu einer Veröffentlichung der Angelegenheit in den jüdischen Zeitungen und in der Tagespresse stellen würden. — Dieser Fall ist charakteristisch. Nachdem der einzige Fehler, der sich in dieser Angelegenheit machen ließ, begangen war, wird das Präsidium um Rat gefragt. Selbstverständlich hätte das Präsidium den Brief des V.J.St. Straßburg nie gebilligt. Man kann unmöglich in einer Abwehr antisemitischer Angriffe selbst „antisemitisch" werden, wenn dieser „Antisemitismus" auch noch so berechtigt sein mag. Es ist falsch, in einem offiziellen, an die Adresse von Antisemiten gerichteten Schreiben Juden bloßzustellen! (Von der ungeschickten Form des Briefes ganz zu schweigen 1) Auch der weitere Verlauf der Angelegenheit ist typisch! Selbstverständlich ist der V. J. St. Straßburg nicht davon zu überzeugen, daß er einen Fehler begangen hat (wie es überhaupt in der Praxis des Präsidiums noch niemals vorgekommen ist, daß ein Konvent einen einmal gemachten Fehler eingestanden hat). Selbstverständlich werden die Briefe des Präsidiums, die weder mit diplomatischer Höflichkeit geschrieben, noch aber selbstverständlich verletzend abgefaßt sind, sondern mit bundesbrüderlicher Deutlichkeit die Ansicht des Präsidiums zum Ausdruck bringen, mit Empörung zurückgewiesen (vgl. die analogen Vorfälle in Freiburg, München, Berlin, Maccabaea in früheren Jahren). Es wird notwendig sein, daß man sich auf dem nächsten Kartelltag einmal über die Bedeutung des § 34 der Kartellordnung ausspricht, welcher dem Präsidium eine der undankbarsten Aufgaben aufbürdet. — Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß die Angelegenheit naturgemäß mit einer Blamage des V. J. St. Strasburg endete. Das Präsidium der F r e i e n S t u d e n t e n s c h aft erwiderte auf den Straßburger Brief durch folgendes, in jeder Weise angemessene Schreiben: Straßburg, den 29. 1. 1912 Einem verehrlichen Verein jüdischer Studenten im B.J.C. Straßburg i./E. erlaubt sich das Präsidium der Freien Studentenschaft auf eingegangenen Brief vom 22. d. Mts. zu erwidern: Wir lehnen es ab, bei dem unstudentischen und unhöflichen Ton, in dem betreffender Brief gehalten ist, die von Ihnen miß-