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Der jüdische Student · 1912-02-28 · Heft 11 (29.2.1912) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
8 (1911-1912)
Issue
Heft 11 (29.2.1912)
Date
1912-02-28
Page
[Seite] (sequence 57)
Language
German
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385 etwa bei der Versendung der Zeitschrift eine Unregelmäßigkeit vorgekommen ist. Hochachtungsvoll! Präsidium des Bundes Jüdischer Corporationen gez. Felix Rosenblüth Der Oeschäftsführende Ausschuß des K C. erwiderte durch Schreiben vom 14. Februar 1912 kurz: Er verweigere jede Auskunft; er sei nicht dazu berufen, die interne Vertraulichkeit unserer Zeitschrift zu wahren. Der Vermerk „Streng intern" müsse von jedem Unbefangenen als Mahnung an unsere eigenen Bundesbrüder aufgefaßt werden. Wir erwiderten durch Schreiben vom 23. Februar 1912: Das Präsidium des Bundes Jüdischer Corporationen. Charlottenburg, den 23, Februar 1912 Schliiterstraße 4 Tel Amt Chart 9427 An den Geschäftsführenden Ausschuß des K. C. Hier. Lindenstr. 8 III. Sehr geehrte Herren Ihr Brief vom 14. Februar 1912 hat nns außerordentlich befremdet. Wenn Ihre Auffassung über die Bedeutung des Vermerkes „Streng intern!" richtig wäre (der natürlich -— ebenso wie der übliche Briefvermerk „Vertraulich" oder „Persönlich" — nicht nur für den Empfänger, sondern gerade auch für unberufene Neugierige bestimmt ist), hätten Sie dennoch unserer Bitte um Rückgabe des Heftes Rechnung tragen müssen, von dessen vertraulichem Inhalt Sie sich ja überzeugt haben. Wir hätten erwartet, daß Sie sich bei der Erledigung dieser Angelegenheit von den Anschauungen hätten leiten lassen, die unter studentischen Corporationen im allgemeinen üblich sind, und die auch für die präsidierenden Körperschaften studentischer Verbände maßgebend sein sollten Die sachliche Kampfesstellung unserer Verbände sollte für Sie nur ein besonderer Grund sein, im Verkehr mit uns die im politischen Parteikampf üblichen Manieren zu vermeiden. Wenn Sie aber unsere auf die Pflichten der Diskretion gegründeten Ansprüche nicht anerkennen wollen, so werden Sie sich der Einsicht nicht verschließen können, daß Ihnen rechtmäßiges Eigentum an dem Heft nicht zusteht. Wir fordern Sie noch einmal nachdrücklichst zur Herausgabe des Heftes auf. Falls Sie unserm Verlangen binnen 8 Tagen nicht nachkomme«, werden wir weitere Schritte tun müssen, um unsern Eigentumsanspruch zur Geltung zu bringen. Hochachtungsvoll l Präsidium des Bundes Jüdischer Corporationen. gez. Felix Rosenblüth

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