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Der jüdische Student · 1912-02-28 · Heft 11 (29.2.1912) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
8 (1911-1912)
Issue
Heft 11 (29.2.1912)
Date
1912-02-28
Page
[Seite] (sequence 40)
Language
German
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368 Der jüdische Student Heidelberg zu verlegen, durch das oben mitgeteilte Urteil überholt. Wir wollen die Umstände, unter denen die Suspension erfolgte, der jüdisch - akademischen Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Zwei Affären führten zu der Suspension. Erstens: Ein Bundesbruder, in dessen Gegenwart mehrere Burschenschafter das schöne Lied „Werft sie raus, die dreckige Judenbande" singen, überschickt ihnen, da er eines Augenleidens wegen nicht Säbel ficht, Pistolenforderungen. Zwei von ihnen revozieren. Zwei weitere verlangen von dem Bundesbruder Belegen bei einer Burschenschaft, obgleich nach allgemeinem Komment Pistolenforderungen stets als Kavalierspartieen ausgetragen werden. Der Letzte endlich weigert sich, im Ehrengericht einen „semitischen Herrn" als Vorsitzenden anzuerkennen. Diese letzten Drei werden von uns nach ergebnislosem Verhandeln in Verruf gesteckt. Der V.J. St. Marburg, nochmals aufgefordert, den Bundesbruder zum Belegen zu veranlassen, antwortet auf diese Zumutung durch einen in der nötigen Schärfe gehaltenen Brief, um die Burschenschaft endlich zu kommentmäßigem Reagieren zu veranlassen. Als diese nichts von sich hören läßt, steckt er sie gleichfalls in Verruf. Im zweiten Falle handelte es sich um eine Kontrahage zwischen einem andern Bundesbruder und einem Turnerschafter. Der Bundesbruder, als Geforderter (!), wird aufgefordert zu belegen und nach längeren Verhandlungen unter beleidigender Umgehung des V. J. St. vor einen Ehrenrat des V. C. geladen. Auch hier gingen wir ähnlich wie im ersten Falle vor. Nachdem die Turnerschaft auf einen Brief, in der wir ihr Verhalten gebührend kennzeichneten, nicht reagiert hatte, mußten wir sie in Verruf stecken. Der Erfolg war verblüffend. Die Herren, welche die wenig schmeichelhaften Briefe eingesteckt hatten, liefen jetzt zum Universitätsrichter und denunzierten uns. Und das Ende vom Liede: Der V.J. St. Marburg wurde wegen der Verrüfe auf drei Semester suspendiert. Von den beiden Bundesbrüdern erhielt der erste „wegen Gefährdung der akademischen Zucht und Sitte und Herausforderung zum Zweikampf" das consilium abeundi, der zweite wurde wegen Kartelltragens, tätlicher Beleidigung eines Kommilitonen und Annahme einer Säbelforderung unter Verlust des laufenden Semesters dimittiert. Die Gegner kamen weit glimpflicher davon. — Die innere Entwicklung des B.J.C. war zufriedenstellend. Besonders erfreulich war, daß auch der junge V.J.St. Heidelberg sein erstes Semester mit einer stattlichen Anzahl von Füxen beginnen konnte. Der XI. Kartelltag, der vom 24. bis 28. Dezember 1911 in Straßburg tagte, legte für die innere Festigkeit und Einheit des B. J. C. Zeugnis ab.

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