Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 7 (1910-1911)
- Issue
- Heft 10 (27.1.1911)
- Date
- 1911-01-27
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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J^ly . . . - Der. jiidi>clie Student,;• ' . ■■■■ - sind unddass das Ziel der Erziehung 'der Zionismus ist. -Insofern hat mar: .bso' auch auf dem K.' T. wieder eine Tendenzinterpretatian vergenvn>n:en, - .wenn man es auch aus vereinspolitischen. Gründen vermieden hat, ' dieser Interpretation in' einer Resolution Ausdruck zu gebe::. Und ferner hat die Debatte ergeben, dass nur das Tempo ht der' Erziehung, zum Zionismus' bei den einzelnen' Vereinen verschieden ist und dass/man in Strassburg. wohl anders vorgehen niuss . als in Berlin, -y-"..'. - '. . ..... :; Hatte man bereits in der. allgemeinen Tendenzdebatfe über die A rb e : t der A. H. A. H. diskutiert, so beschäftigte, mansich ferner .noch mit ihrer O r g.a n i s i e ru.n g. Der alte Streit: Bezirksverband oder Alt-Herren-Bund? hat auf diesem K. T. seine endgültige Erledigung dadurch gefunden, dass. man allgemein erkannt ha:, dass beide Organisationsformen Existenzberechtigung und dass beide verschiedene Aufgaben und Wirkungskreise haben. Die Aufgabe der auf territorialer "Grundlage organisierten BezirksverbXnde ist vor allem die Förderung der jüdisch-politischen Tätigkeit der A. Ii A. H.,- während die A. H.-Bünde die alten Herren'eines V. JL St. im wesentlichen nur zu korporativen Zwecken (Unterstützung ihres Vereins usw.). zusammenfassen. Was die V e r 1 e i h u n g von Rech t e n an diese Organisationen der A. H. A. H. betrifft, so glaubte man ihre Entwicklung abwarten zu müssen, und einigte sich auf folgenden Antrag Hirsch-Rosenblüth : b,. ■'. .Die Bezirksverbände .und. Alt-Herren-Bünde haben das ■Recht, zum K. T. einen Delegierten zu entsenden, der sämtliche bechte eines Delegierten hat, mit Ausnahme des Stimmrechter, - . . - ' Ais Bezirksverbände und A. H.-Bünde gelten nur diejenigen Organbationen, die vom .Präsidium anerkannt sind. Die Vereine haben das Recht, die Ehrengerichtsbarkeit im einzelnen Falle nach.. Anhörung der Beteiligten' an den B. V. ■ oder A. H. B. zu .delegieren. : ' ' L'eber Urteile gegen A. H. A. H. entscheidet auf Anruf eines Beteiligten ein ständiger E. R., der aus einem Mitgliede- .des Präsidiums und 2 Berliner A..H. A. H. gebildet wird. i Mit der. stätutenmüssigen.. Regelung dieses E. R. wird das bräsid'h:;:: beauftragt.- - . b ...