Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 6 (1909-1910)
- Issue
- Heft 10 (21.1.1910)
- Date
- 1910-01-21
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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232 Der jüdische Student. sität aufsucht oder einer ausgesprochenen Ueberweisung nicht Folge leistet, wird vor den B. C. seines K. V. gestellt. Das Präsidiuni vertritt die Anklage. D a n z i g e r. 1.) Der K. T. wolle beschliessc:-. den § 5 des Kartellprograrnms, weil er eine Selbstvcrstandiichke.it enthalt, weil er seinem Wortlaut und Sinne nach unprogrammatischer Natur ist, weil er häufig zu falschen und unklaren Auslegungen innerhalb des B. J. C. fuhrt, zu streichen. § 2.) Der K. T. beauftragt das Präsidium mit einem Studiuni der. Frage, inwiefern die Kcillätigkeit im P. J. C. durch die grosse Zahl der aus den V. J. St.cn ausgeschiedenen Akademiker ungünstig beeinflusst wird. § 3.) Der K. T. beauftragt das Präsidium mir einer Zusammenstellung der z. Z. geltenden Kavtelitagsbeschlüsse und dereo sukzessiver Veröffentlichung im J. St. i.) Der K. T. wolle hcschliessen: Jeder B. J. C.er ist verpflichtet, den vom B. J. C. herauszugebenden Almanach nach dessen Erscheinen kauft ch zu erwerben. 5.) Der K. T. macht es den K. V. K. V. zur Pflicht, dem Kommentunterricht und der Erziehung ihar Mitgleder zu festen studentischen Ehrenanscluiiuingen erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das Präsidium wird beauftragt, .-ich innerhalb des nächsten Jahres speziell über die Handhabung iles Kommontunterrichts zu informieren. R o s e n b 1 ü t h. Interpellationen des V. J. St. Manch n. Der V. J. St. München bittet das hohe Präsidium um Beantwortung folgender Fragen: a. ) Warum hat das hohe Präsidium wiederholt den Beschluss des VII. K. T. nicht ausgeführt, wonach das Präsidium am Ende eines jeden Semesters Semesterberichte, die einen Ueberblick über sämtliche K. Y. K. Y. geben, in den jüdischen Zeitungen zu veröffentlichen hat? (J. St/lDOT bezw 11)08 S. 220 bezw". 279.) b. ) Welche Schritte hat da* hohe Präsidium zur Ausführung des Beschlusses des Ydl. K. T. unternommen, wonach Verhandlungen mit den anderen jüdischen Verbänden anzubahnen sind zwecks Bestellung eines Schiedsgerichtes zur Schlichtung etwaiger Streitigkeiten? (J. St. 1009 S, iüOi. Hält das Präsidium den Beschluss z. Zt. für noch ausfuhrbar? c. ) Hat das hohe Präsieium im letzten Jahre gemäss § 37 des Kartellstatuts im J. St. über seine Tätigkeit in einer seiner Tätigkeit entsprechenden Weise berichtet? Rosenblut h.