Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 6 (1909-1910)
- Issue
- Heft 5 (24.8.1909)
- Date
- 1909-08-24
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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116 Der jüdische Student. übereinstimmen, dass es ein unerhörter Zustand ist, dass ein Verein wie der Freiburger, der von Mitgliedern förmlich überquoll, 3000 Mark Schulden hat und dass er genötigt war, innerhalb von. einigen Tagen die Summe aufzubringen, um einer Suspension durch den Rektor vorzubeugen. Es ist ja eine bekannte Tatsache, dass Studenten und speziell studentische Korporationen mit Geld nicht haushalten können; es bilden diese Dinge den eisernen Bestand der Witzblätter seit undenklichen Zeiten. Beschämend ist es, wenn ein Tendenzverein, der doch ein Sammelpunkt der bewusst jüdischen Elemente an den Hochschulen sein soll und will, so weit herunterkomme, dass er durch einen Konkursverwalter zur Auflösung gezwungen werden kann. Es muss doch für unsere Freiburger Brüder ein beschämendes Gefühl sein, dass der geistige und politische Sammelpunkt der .Freiburger Judenschaft an der Universität kläglich scheitern muss, wenn nicht das Geld zum Bezahlen seiner Schulden in Hast herbeigeschafft wird. Der V. J. St. Freiburg, ja unser ganzer Bund wäre in diesem Falle blamiert worden, die Frucht jahrelanger Arbeit wäre auf längere Zeit durch den Leichtsinn und die Unvernunft der Freiburger Leitung ruiniert worden. Wer in der Oerfentlichkeit eine prononcierte Stellung einnimmt, muss auch dafür sorgen, dass sein Schild rein ist und dass er selber fest steht und nicht durch einen Kieselstein vernichtet werden kann. Gegen eine Wiederholung solcher Vorkommnisse müssen wir uns zu schützen suchen. Wir dürfen keinem Verein gestatten, über das Mass hinaus Schulden zu machen. Hier muss das Präsidium statutengemäss einschreiten können. Ich stelle daher zur Diskussion, dem Präsidium das Recht zu verleihen, Vereine mit grossen Schuldenlasten zu kontrollieren und unter finanzielle Aufsicht zu nehmen, derart, dass solche Vereine einen zu bestimmenden Prozentsatz ihrer Einnahmen zur Tilgung der Schulden verwenden müssen und hierüber dem Präsidium Rechenschaft zu geben haben. Grössere Ausgaben über 20 M. dürfen solche Vereine nur nach erhaltener Erlaubnis des Präsidiums machen. Die Unterkuratelstellung von Vereinen wird sicher dazu führen, dass wir nicht mehr in Zustände geraten, wie jetzt in Freiburg. Wir haben das Recht verlangen zu dürfen, dass unsere Vereine auch in finanzieller Beziehung gut geleitet werden und dass sie nicht durch Leichtsinn ihrer immerhin noch jungen Chargierten ruiniert werden. Ich hoffe, dass sich an diesen meinen Vorschlag im J. St. eine Diskussion anschliessen wird und dass die Frage bis zum nächsten Kartelltag soweit geklärt sein wird, dass bestimmte Massregeln in diesem Sinne statutarisch festgelegt werden können.