Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 7-8 (25.11.1908)
- Date
- 1908-11-25
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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148 " eine grosse, immer grösser werdende Zahl von Bundesbrüdern, in deren Namen ich diese Zeilen sehreibe, ist nicht der Meinung und verlangt bei voller Anerkennung der von Zwirn verwandten Mühe --- Revision. München und Marburg und dazu viele alte Freiburger, die nicht mehr in Freiburg sind, aber nichtsdestoweniger genaue Instruktionen haben, hatten seinerzeit sofort einen a. o. K. T. verlangt. Das Präsidium, erklärlicherweise von seinem Recht überzeugt -- und die Mehrzahl der einseitig informierten K. V. K. V. protestierten dagegen. So hat man uns auf den o. K. T. vertröstet. Das Präsidium wird sein Versprechen halten und auch klug genug sein, die wachsende Unzufriedenheit mit der Freiburger Entscheidung nicht durch Todschw eigen ins Ungemessene zu steigern. Der Kartelltag wird sich mit der Angelegenheit befassen müssen." So. ist es Pflicht aller B. J. C.-er und besonders der Delegierten, sich volle Klarheit zu verschaffen. Darum auditur et altera pars! Zwirn geht von der Weigerung des F. \V. Kriuski aus, einem Bbr. zu sekundieren; in Parenthese hören wir von ^persönlichen Differenzen", die vorausgingen. Ich glaube, wir müssen das stärker betonen, falls wir gerecht Ursache und Wirkung in die Wagschale legen wollen. Der Zwist Landau-Krinski hatte sich schon im Winter 1907 08 so sehr zugespitzt, dass eigentlich beide längst extra muros hätten sein müssen. Leider kamen damals verschiedene Umstände in Betracht, die eine glatte Lösung verllinderten. Ueber die einzelnen Stadien dieses Zw istes, seine (hünde und Aeusserungen kann ich hier unmöglich sprechen. Nur das sei gesagi: Landau trägt kein geringeres Mass Schuld als Krinski. Aus diesem unbundesbrüderhehen, ja feindlichen Verhältnis heraus ist Krinskis Weigerung zu beurteilen. Nicht der.Wille, einen Bbr. in der Patsche sitzen zu lassen, veranlasste ihn dazu, sondern die leider nicht unberechtigte Furcht, bei einem Malheur den Vorwürfen Laudaus in schlimmster Weise, ausgesetzt zu sein. Zudem kann ich Euch versichern —- ich war in Freiburg 2 Semester F. \V.. --: Kr. ist ein miserabler Sekundant. Erst nach Landaus Partie hat er einem Beleger sekundiert, zum ersten Mal im Ernstfall, und da zeigte sich seine Unfähigkeit hierin deutlich. Ich gratuliere Landau, dass ihn eine andere Klinge deckte. Bedenken, wir ferner, dass man sich jederzeit gute Sekundanten von auswärts kommen lassen konnte, wie es auch geschah, so ist mein Urteil: Kr. hat nicht ehrlos gehandelt. Sein Vergehen ist grobe Disziplinverletzimg. So ist das Urteil der E-. Ii. zwar milde, doch verständlich. Ueber das allgemeine unbrüderlichc Benehmen der beiden war hier nicht zu richten, wo nur eine Episode zur Anklage stand. Das musste über kurz oder lang sowieso vor das Forum kommen, und da hätte es beiden an den Kragen gellen müssen. Hieraus schon lässt sich begreifen, dass Landau das Urteil „nicht passte". Doch sehen wir einmal davon ab, nennen wir das Urteil eine schändliche Ungerechtigkeit ,,unfähiger'' Richter! Landau und sein Anhang kennen eine höhere Instanz, trotzdem sie leider noch nicht in der E. R. Ö. anerkannt ist: das Präsidium. Sie sind,