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Der jüdische Student · 1908-04-17 · Heft 1 (17.4.1908) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
5 (1908-1909)
Issue
Heft 1 (17.4.1908)
Date
1908-04-17
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Der jüdische Student. es von wenig V. J. St. er-Geist zeugt, wenn man wegen einer zu harten Redewendung schon den Mund verzieht und sich in seiner Würde verletzt fühlt, sind meine Worte: „Wir haben uns doch wohl noch etwas zu sagen'4 gründlich missverstanden worden. Ich meinte (was jedem einsichtsvollen und wohlwollenden Bdr. von vornherein selbstverständlich war) damit natürlich nicht, dass ich ihm etwas zu sagen (d. h. zu befehlen) hätte, sondern sprach die Qewissheit aus, dass wir noch reichlich Stoff zu Auseinandersetzungen haben müssten! Aber eben, dass wir uns noch etwas zu sagen haben — das will manchem von uns nicht in den Kopf. Hoffentlich \virds bald anders. — Mit V. J. St. er-Gruss! Bruno Kirsch n er. Jüdisch-studentische Monatsübersicht. Kaum hat sich der preussische Kultusminister von dem Verdacht einer verfassungswidrigen Bemerkung im Abgeordnetenhause durch ein entschiedenes Dementi reingewaschen (vgl. XII 312), dringt schon wieder aus recht offiziellem Munde eine Aeusserung in die Welt, mit der wir uns in weit höherem Grade als mit Herrn Hohes missverstandener Erklärung zu befassen "haben. Denn was der Berliner Universitätsrichter Daude gesagt hat, ist absolut nicht misszuverstehen, übrigens auch bisher von seiner Seite nicht widerrufen worden. Ueber den Vorfall berichtet das B. T. (vom 27. 3.), das sich, nebenbei bemerkt, der Angelegenheit überaus warm und mit offener Entrüstung angenommen hat, wie folgt: Das Verbot der Burschenschaft „Staufia". Zu dem von Universitätsbehörden verfügten Verbot der Burschenschaft „Staufia" wird uns von beteiligter Seite geschrieben: „Bekanntlich besteht jede studentische Verbindung nicht nur aus den der Universitätsbehörde gegenüber bezeichneten „aktiven44 Mitgliedern, sondern sie zählt ausserdem eine Anzahl „Alter Herren", Inaktiver und auswärts Studierender. Die „Staufia" bestand somit nicht nur aus sechs, sondern aus etwa vierzig Mitgliedern. Die „Staufia" bekämpfte, auf paritätischem Boden stehend, den üblichen Trinkzwang. Der Vorgang, der zu ihrem Verbot geführt hat, ist folgender: Ein Student polnischer Zunge war mit einem Mitgliede der „Staufia" jüdischen Bekenntnisses zusammengeraten, verweigerte aber diesem die studentische Genugtuung mit dem Bemerken: er gebe Juden überhaupt keine Satisfaktion. Auf Grund dieser Weigerung erfolgte der in Satisfaktion gebenden Kreisen stets übliche „Verruf". Der Pole wandte sich hierauf mit einer Anzeige an den Universitätsrichter, Geheimrat Daude, und dieser erklärte, die Aeusserung des Polen, er gebe Juden keine Satisfaktion, sei keine Beleidigung. Auf Verlangen des Universitätsrichters wurde der Verruf zurückgenommen, und trotzdem verhängte die Disziplinarbehörde auf Grund des § 42 ihrer Statuten das Verbot der „Staufia".

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