Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 4 (1907-1908)
- Issue
- Heft 4 (Juli 1907)
- Date
- 1907-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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11t) Der jüdische Student. praktischen Gründen nur an ihren C. C. gerichtet war, werden nicht dazu beitragen, das Verhältnis zu bessern. Nach aussen hin unterhalten wir jedenfalls bisher korrekte Beziehungen. Erwähnenswert erscheint uns noch, dass wir als Sonderausschuss an der Univ. Freiburg vom Heidelberger Studentenausschuss eine ausführlich begründete Aufforderung erhielten, eine vom Heidelberger Senat zurückgewiesene, nunmehr an das badische Ministerium des Innern zu richtende Eingabe betr. erschwerende Zulassungsbedingungen für russische (gemeint sind natürlich jüdische!) Studenten, zu unterstützen. Nach dem Rat des Präsidiums gaben wir eine sehr ausführliche, prinzipiell ablehnende Antwort. Von den anderen hiesigen Ausschüssen hat, soviel wir wissen, nur der Ausschuss der freien Studentenschaft eine ganz ähnliche Antwort gegeben. Wir teilten unsere Antwort allen Ausschüssen mit. Unsere Beziehungen zur Studentenschaft sind befriedigend; wir hatten bereits mehrfach Gelegenheit, als Ausschuss an Auffahrten etc. teilzunehmen. — Vor allem ist es bedeutsam, dass wir anlässlich der Contrahage eines Bbrs. mit einem V. D. St.er, der bei einem S. C. Corps belegt hat, die Anerkennung unserer eignen Waffen, die wir soeben angemeldet haben, beim S. C. durchsetzen konnten. Bei dieser Gelegenheit haben wir mit den Vertretern des S. C. in längeren Verhandlungen eine eigne Abmachung betr. der gegenseitigen Paukbedingungen getroffen. Bbr. Ernst Wolff tratt am 17. 6. in Berlin auf Säbel s. s. 30 an und wurde nach 8 Minuten abgeführt. Es h ä n g t: Bbr. Pick auf Säbel s. s. 35 gegen einen V. D. St.er wegen einer antisemitischen Bemerkung. Bbr. Wermuth auf Säbel cum 15 gegen einen Neo-Silesen. Bbr. Krinski auf Pistolen gegen einen Staufen. E. G. Urteile: In einem Streite Wieluner - Feigelsohn erhielt ersterer eine Rüge, während F. auf 14 Tage dimittiert wurde. Ein weiteres E. G. gab Wieluner den Rat zum Austritt. Da er sich auch hernach noch unpassend und inkorrekt dem Verein gegenüber verhielt, nahm der B. C. sein Austrittsgesuch nicht an, gab ihn vielmehr als unbrauchbar ab. Bbr. John Löwenthal wurde wegen seines Verhaltens dem K. V. München gegenüber vor ein E. G. gestellt, zu dem Bbr. Gottschalk X aus München als Kläger erschienen war. Das Urteil lautete : „Das E. G. sieht in dem Verhalten L.'s eine grobe Disziplinlosigkeit und Blossstellung des Ansehens des B. J. C. nach aussen hin. Er sieht aber mit Rücksicht auf die grossen Verdienste, die L. sich durch mehrere Semester um die V. J. St.er Sache erworben hat, von einer Dimission ab und gibt ihm den Rat zum Austritt." Das sofort eingereichte Austrittsgesuch Löwenthals wurde bewilligt. Endlich erhielt in einer persönl. Angelegenheit Gumpel contra Lewinsohn ersterer eine einfache, letzterer eine verschärfte Rüge.