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Der jüdische Student · 1907-05-01 · Heft 2 (Mai 1907) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
4 (1907-1908)
Issue
Heft 2 (Mai 1907)
Date
1907-05-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Der jüdische Student A. H. A. H. unterstehen dem ständigen E. R. Bei Streitigkeiten zwischen A. H. A. H. jedoch entscheidet ein vom A. H. B. eingesetzter E. R. (Schindler). Zu der Frage einer B. J. C.-Zeitschrift wird beschlossen, eine monatlich erscheinende interne Zeitung zu gründen, die die Vereinsberichte enthalten soll. Die Herausgabe wird dem Präsidium übertragen. Mit der Redaktion wird Doernberg betraut. VI. 1. K. C Die Regelung des Verhältnisses zu den A.H. A.H., die gleichzeitig dem K. C. angehören, wird auf den nächsten K. T. vertagt. 2. Betreffs unserer Beziehungen zum K. Z. V. wird kein Beschluss gefasst. 3. B. J. A. Der B. J. A. verlangt vom B. J. C. Aufklärung über eine Resolution des V. J. St. Strassburg, der seinen Mitgliedern die Angehörigkeit zur dortigen V. J. A. unter den gegenwärtig waltenden Verhältnissen untersagt hat. Auf Antrag Schindler nimmt der K. T. folgende Resulution an: „Nach eingehender Prüfung der Sachlage billigt der K. T. die Stellung des V. J. St. Strassburg zur V. J. A. Strassburg." Im Anschluss an einen Antrag München, V. J. St. ern, die Zugehörigkeit zu den V. J. A. en zu untersagen, wird folgende von Blumenfeld vorgeschlagene Resolution angenommen: Der K. T. ist der Ansicht, dass es im allgemeinen zulässig ist, dass Mitglieder des B. J. C. dem B. J. A. angehören können. Den einzelnen K. V. K. V. bleibt es überlassen, ihre Stellungnahme zum B. J. A. von dem Verhalten der einzelnen Vereinigungen im B. J. A. abhängig zu machen. VII. Ein Antrag Berlin auf Einführung der hebr. Sprache als Prüfungsgegenstand in den Burschenprüfungen wird aus Gründen der praktischen Undurchführbarkeit abgelehnt. Angenommen: Jeder V. J. St. hat in jedem Semester mindestens einen seminaristischen Kurs einzurichten. (Berlin). Königsbergs Antrag, ein Kompendium des Fuxenunterrichts zu schaffen, wird angenommen und die Redaktion A. H. Dr. Emil Cohn übertragen. Es wird einstimmig beschlossen, den K.V K.V. die Fuxenprüfungsordnung des „B. J. C. Berlin" zur Einführung zu empfehlen*): VIII. Der Berliner Antrag auf Einführung des offiziellen Fechtens für alle K.V. K.V. wird zurückgezogen. *) Anm. d. Red. Die Prüfungsordnung ist als Fussnote zu Kirschners Artikel auf S. 54-55 abgedruckt.

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