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Der jüdische Student · 1904-06-01 · Heft 2 (Juni 1904) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
1 (1904) (Fortsetzung)
Issue
Heft 2 (Juni 1904)
Date
1904-06-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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-.--47 Entscheidung zustehe, und dass man nur alle Beschwerden an den Minister solle gelangen lassen. Am selben Tage erhielt ein gewissenloser und sehr gefürchteter Polizeibeamter des europäischen Viertels der Hauptstadt einen eigenhändigen Brief des Sultans, der ihn schärfstens warnt, sich gegen die Juden etwas zu schulden kommen zu lassen. Sir Moses Montefiore, der bekannte Philantrop im Dienste der Juden, erwirkte sogar 1864 von der Regierung einen Firman, demzufolge alle Ausnahmegesetze hinsichtlich der Juden abgeschafft wurden und insbesondere die Bastonade, die Strafe der Stockprügel auf die Fusssohlen, nicht mehr an Juden vorgenommen werden durfte. Dieses Privileg wurde 1872, 74, 76 und 80 erneuert, freilich mit zweifelhaftem Erfolg. Hier ist eben überhaupt der wunde Punkt, an dem alle Bemühungen der Regierung, den Juden ihr Los erträglich zu gestalten, scheitern und scheitern müssen: gegenüber der Raubgier der Exekutivbeamten und dem religiösen Fanatismus der mohammedanischen Bewohner ist der gute Wille des Sultans ohnmächtig, sodass die Juden hauptsächlich unter der Anarchie zu leiden haben. Diesen Zuständen gegenüber existiert ja nun ein, wenn auch oft unbedeutender Schutz für die Juden in dem Protektionswesen. Die auswärtigen Mächte haben nämlich, soweit sie in Handelsbeziehungen mit Marokko stehen, in den Hafenstädten Konsuln und Gesandte, unter deren Schutz die betreffenden Staatsangehörigen sind. Auf diese Weise sind die Schutzbefohlenen der erbärmlichen einheimischen Verwaltung und der Ungerechtigkeit der Beamten entzogen. Marokko, dem so ein grosses Machtgebiet genommen ist, möchte schon lange die Protektionen abgeschafft sehen, aber die Mächte denken natürlich nicht daran, ihre Angehörigen den Erpressungen der marokkanischen Gewalthaber auszusetzen. In den Schutz dieser Konsulate und Gesandtschaften begeben sich nun grossenteils die Juden, hauptsächlich die der Meeresstädte. In diesen bilden sie durchschnittlich 50 % aller Protegierten. Allein auch hier werden die Protektionsbewerber oft schamlos ausgepresst — sie haben jährlich grosse Summen zu zahlen —, oft durch plötzliche Aufhebung der Protektion der Rache ihrer persönlichen Feinde ausgesetzt. Einmal also begeben sich die Juden durch Protektionsbewerbung oft mir vom Regen in die Traufe, dann aber erstreckt sich doch der Schutz nur auf die Bewohner der Küsten- und Hafenstädte (hauptsächlich Tanger, Tetuan, Larasch, Casablanca und Mogador); im Innern dagegen, besonders in den grossen

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