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Central-Verein-Zeitung · 1925-12-18 · 51 (18.12.1925) · p. Seite 793

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
51 (18.12.1925)
Date
1925-12-18
Page
Seite 793 (sequence 1)
Language
German
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Serlin, IS. vsZsm'ors 1925 IV. ^ahkganz » Nr. §1 Einzelnummer 1$ G-l-pfennlz ( 08JMM LNÜMM , v - | ^_J i üiiiEtes'. li IH p Vr'cK.f'<~' V VvC Monalsaboiniemeni 40 Goldpfennig zuzüglich Bestellgeld teWte? ßW«WrMSNLMSÄA Allgemein© Zeitung des Judentums Berlin 504 72. .:. Dankkonlo: Dresdner Bank, Wechsel« Verlag u. SchrlfLleilung: Berlin 85V OS, Lindenstr. 13. ftubr O, Derlir Alleinige Anzeigenannahme: Annoncen.Expedition Rudolf Moste, Berlin SW 19. und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0.L0 JIM für die 7gesprlLene Zeile nach Rudolf Mostes krorrnalzLilenmester S!r. 4, FamiUenanzeigen und Stellengesuche (nicht Stellenangebole) für Mitglieder d. Lenrralvereins 0,45 JIM, die 90 mm breite RedlarneLeile 4^0 Jl«&> 13. Fernsprecher: Amt Dönhoff 5594,3595. .:. Postscheckkonto: B stubr 0, Berlin SV* 63. Lindenstr. 7. und von Goldschmidt-Rothschild & Co., Berlin W 8. sD y Von de. Luötsig lNserseuhe), N.'ö. K. Die von unS erbetenen wertvollen Ausführungen eines Mannes wie Ludwig Haas zur Dolchstoßfrage verojfentlichen wir mit herzlichem Tank. Aus ihnen spricht der lriegs« bewährte, in seinem vaterländischen und jüdischen Empfinden tief verletzte Soldat. Die S ch r i s t l e i t u n g. Das Urteil, das im M ündjcner Dolchstoß Prozeß gegen den Angeklagten Er über eine Geldstrafe von 3000 Mark verhängte, ist sowohl was den Spruch als was die Begründung angelst völlig belanglos. Man mag an anderer Stelle Betrachtungen darüber anstellen, wie merkwürdig verschieden die Urteile deutscher Cerichte häufig aussallen; man -wag darüber Nachdenken, wie milde niederträchtige Beleidigungen, die gegen den verstorbenen Reichspräsidenten Eüert ausgesprochen wurden, von Gerichten geahndet wurden, und wie hart hier ein sozialdemokratischer Redakteur bestraft wird, der -in einem ehrlichen Kamps gegen eine böse das Volk vergiftende Hetze in der Form vielleicht ungeschickt, in der Sache aber das aussprach, was -der Anschauung eines Historikers vom Range des Geheimrats Tr. Hans Delbrück entsprach. Für die Sache selbst ist das Urteil deswegen so außerordentlich gleichgültig, weil es ohne jede Bedeutung ist, zu welcher politischen und geschichtlichen Erkenntnis sich ein Münchener Schöfsenrichter durchringt. Welche Stellung einer meiner Freunde, der Richter ist, zur Dolchstoßlegende hat, mag für mich persönlich der Gegenstand Zeines interessanten Pcivatgespräches sein: daß seine Auffassung aber, ganz gleichgültig ob er sic als Privatmann oder in der Robe lundtut, entscheidend wäre, wird niemand glauben. Politische und geschichtliche Fragen können vom S ichte r n i ch t entschieden w erde n. So gesehen hat -der Münchener Prozeß lediglich die Bedeutung, daß .in der Verhandlung wertvolles Material gesanuuelt wurde. Wer das Stenogramm des Prozesses, das bei Birk &* Eo. in München erschienen ist, unbefangen liest, kommt zu dem Ergebnis, daß wir durch den Prozeß eine Matcwiccksammluug erhalten haben, die geschichtlich und politisch wertvoll -ist. Der Unbefangene muß aber auch zu dein Ergebnis kommen, daß selten eine so niedrige und verwerfliche Hetze getrieben worden ist. wie gerade mit der Dolchstoßlüge. Es lutrb kaum ein geschichtliches Beispiel gefunden werden, daß jemals nach einem verlorenen Kriege Volksgenossen d i e E h r e d e r A r m e e und des eigenen Dolles so in den Schmutz gezogen haben, wie das durch die Verbreitung der Dolchstoßlüge geschehen ist. Nie in einem Kriege hat der Soldat Größeres geleistet als der deutsche Soldat in diesem Kriege. Er brach zusammen, als die allerletzte Kraft verausgabt war; er brach zusammen, nachdem die Bundesgenossen die Massen gestreckt hatten und als die Oberste Heeresleitung jäh und plötzlich den sofortigen Wafsen- 'ktillstanv verlangte. Nach Leistungen, welche frühere Zeiten für unmöglich gehalten hätten, umrde er überwunden von der ungeheuren Uebermacht der Feinde an Menschen und Material. Auch die Leistungen des Volkes in der Heimat soll man richtig einschätzen. Es sind gewiß hinter der Front und zumal in der Wirtschaft während des Krieges böse Sünden begangen worden. Während der Soldat sich verblutete, ließ mau durch die Schuld -der verantwortlichen Stellen in Deutschland selbst einen wirtschaftlichen Materialismus und Egoismus sich entwickeln, die staatsgefährlich waren. Die Mitteilungen, die gerade in diesem Prozeß über die Preispolitik einzelner Industrien während des Krieges gemacht wurden, sind noch nachträglich erschütternd. Aber man verallgemeinere nicht. Es gab auch in der Industrie genug Männer, die eine vaterländische Wirtschaftspolitik verlangt haben. Als General Grüner als Ehes des Kricgsamts in einer Denkschrift staatliche Eingriffe zur Regelung der Unternehmergewinne und der Arbeiterlohne für notwendig erklärte, wurde diese Denkschrift von Rcichsrat Rieppel von der Augsburg-Nürnberger Maschinenfabrik lebhaft begrüßt. Das Ergebnis der Denkschrift aber war nicht etwa das, daß der Standpunkt Cröners im Interesse des deutschen Volkes durchgesetzt wurde; nein, er wurde vom Kriegsamt entfernt. Daß auch außerhalb der Industrie .in der übrigen Wirtschaft böse Fehler begangen wurden, wissen wir alle. Aber trotzdem muß gesagt werden, daß das deutsche Volk ungeheure Opfer gebracht hat. Nie hat ein Volk so gehungert wie das deutsche in diesem Kriege. Die seelischen Opfer, die unsere Frauen und Mütter gebracht haben, die ihre Männer und Söhne in langen Jahren schwerster Kämpfe an der Front wußten, können mit menschlichen Worten nicht geschildert werden. Auch von der Heimat gilt dasselbe wie von der F r o n t: S i e b r a ch z u s a m m e n, a l s die letzte körperliche u u d seelische Kraft v e r a u s gabt w a r. Diesen Soldaten, diesem Volke, diesen Männern, diesen Frauen wirst man den niederträchtigen Vor- Wurf ins Gesicht, daß sie das eigene Volk verraten, daß sie den Ä N § tz> s m 3 NhK 8 S? Der Dolchstoß. Von £>r. Ludwig Haas (Karlsruhe), M. d.V. pßichlmorde. Ein Nachwort zu den Feme« Prozessen. Von Dr. Marie Elisabeth Luders, M.d.N. Seite 794. Vayrerrih - Ein Besitz der deutschen Asslion. Von Frih Engel. Seite 797.

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