Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1925-05-22 · 21 (22.5.1925) · p. Seite 365

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
21 (22.5.1925)
Date
1925-05-22
Page
Seite 365 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2277379-2277569-2277590--02148-3537070
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

SerNn, 22. Mai 1925 IV. Jahrgang « Nr. 21 Einzelnummer 10 Gol-pfsnnig MonatoübonnemenL 40 Soldpfenirig zuzüglich Bestellgeld V -lag und SchrifUeitung: Berlin SW 68, Linden ft?. 13. Fernsprecher: Amt Dönhoff 3534, £393. .*. Bankkonto: Dresdner Baut. Wechscfftrrbe O, Berlin 2 V.'68, Lin.dcnftc. 7 nnak)lne: Annoncen»Expedition Rudolf Masse. Berlin 19, und deren Filialen. Anzeisinwreise.- 0,99 Studolf'Mosi-.s Normal-cileurnesier Nr. 4, Familirnanzeigeu irnd Stellengesuche für Mitglieder: des Cenlral-Lereins 0.43 Soldrnark. die 99 nun Incitc ReNaw.-zeile 4,80 Soldmark »-einige An eigenannakune 0.99 Goldlrrark für die 7 gehaltene ZeU? nach mmfa Q 4sr k? 4> IKz k Von Wolfgsng Heino^ preußischem SLaaLsmrnrfior a. D., Rechtsanwalt. Die Leser der „E. B.-Zeitung" kennen die Vorgeschichte: ' Seit Jahrzehnten haben die Antisemiten ihr Rendezvous in Borkum, wo sie jeden Juden, den der Zusatt hinverschlägt — es mögen nicht viele hingekommen sein — Pöbelhaft belästigen ■ und sich untereinander in ihrer Art vergnügen^ Früher! konnte man das als harmloses Tollhaus lausen lasten, wenn auch schon 1900 und 1908 ernsthafte Männer, unter anderm im Herrenhaus der O b e r b ü r g e r m e i st e r von Hilde sheim, Dr. Struckmann, das Treiben als blödsinnigen und gemeingefährlichen Unfug lennzeichneten. Tie Sache wurde aber zur u a t i o n a l e n Schande, als nach dein Kriege ein jüdischer K r i e g s t e i l n e h m e r , der sich als Insasse der Mlitärkuranstalt in Borkum aufhalten rmiBtc, durch das Absingen des Borkumliedes beschimpft und belästigt wurde. Inzwischen hat sich das Treiben, das durch die Badebehörde unterstützt wurde, zu einer Verhöhnung und Untergrabung der staatlichen O r d n u n g ausgewachsen. Der Land rat von Emden hat deshalb die. Genehmigung zur öffentlichen Abhaltung der Kurkonzerte nur unter der Bedingung erteilt, daß die Kurkapelle das Borkumlied nicht spielte. In Erinnerung ist, daß ein Amtsrichter in Emden, dessen Stärke mehr in seiner dentschvöltischen Gesinnung als in seinen Nechtstenntnissen lag, eine einstweilige Verfügung im Zivitprozeß gegen den preußischen Staat erließ, worin er diesem ruck er Androhung einer Geldstrafe von 100 009 Mark die Zurücknahme der Verbotes ausgab. Diese Schöppeustedterei ist inzwischen beseitigt worden und : wird noch den Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-! kouslikte beschäftigen.! Dagegen hat die Kurkapelle iu Borkum das Verbot durch Klage im V e r wa l t u n g s st r e i t v er fa h r e n angesochten. Dieser hat der II!. Senat des O b e r v er w ai - tungsgerichts am 14. Ma: stattgegeben, invem er die polizeilichen Verfügungen außer Kraft gesetzt har. Das Urteil ist unr so amssattiger, als cs unter dem Vorsitz des früheren Staatsministers Dr. Drews, eines der besten Kenner des Verwaltungsrechtes und aufrechten. Demokraten gefällt ist. - Gleichwohl verkennt e s meines Erachtens sowohl die tatsächlichen als die rechtlichen Verhältnisse. Das Obervcrwaltungsgericht verneint, daß die Knrkonzerte in Borkum genehmilglngspsiichlige Veranstaltungen nach § 33 b der Gerv.-O. 'wären. Aus dem Zeitungsbericht ist nicht zu ersehen, wie der Vertreter des Preußischen Ministevi-urns des Innern „die Eewerbsrnäßigkeit" der .Zwrlonzerte begründet hat. Nach der herrschenden Rechtsprechung sind als gewerbsmäßig auch Konzerte anznsehen, zu denerr ohne besonderes Entgelt der Zutritt jedem gestattet ist, wenn die Gewerbsmäßigkeit sich aus der Verbindung mit einem gewerbsmäßigen Betrieb ergibt. Regelmäßig pflegen die Knrkonzerte Teile der allgemeinen Kurveranstaltungen zu sein, etwa des KuchausbetriebeS, der meist ein gastwirtschastlicher Betrieb ist oder mit ihm verbunden ist. Tie Bezahlung erfolgt auch du.rch Erhebung der Kurtaxe von den Badegästen. Wie das i-m einzelnen in Borkum sich verhalten mag, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Oberverwaltungsgericht hat aber, soweit die Gründe bekannt sind, auch nicht erklärt, daß die Veranstaltung nicht gewerbe-mäßig gewesen wäre. Viclurehr geht das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung davon aus, daß die M u s i k a u f f ü h r u n g c n nicht auf öffentlichen Wegen, Straßen: und Plätzen stattgefunden haben. Ob die Wandelhalle am Strand selbst eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Platz war, ist Tatsrage, die zu entscheiden mir nicht möglich ist. Nach einem Urteil des K a m nt e r g e r i ch t s z n Berlin vom 21. Jainiar 1889 lind als „öffentliche Plätze" im Sinne dieser Bestimmung alle Räume zugoerftehen, wclche dem Publikum unbeschränkt, wenn auch nur gegen Eintrittsgeld, zugänglich sind. Tiefe Entscheidung ist aber nicht unbestritten geblieben, und namentlich das Oberverwaltnngsgericht hat bereits früher aus der Entstehungsgeschichte des 8 38h Gew.-O. abgeleitet, daß Wirtschaften -und deren Zubehör keine „öfsenüichcn Plätze" seien. Aber auch diese Entscheidung schein: mir für den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres anwendbar zu sein, selbst wenn die Wandelhalle am Strand keine öffentliche Straße oder kein öffentlicher Platz sein sollte, ist doch das dort aG gehaltene Konzert ohne Zweifel bestimmt, nicht bloß von den Besuchern der Wandelhalle gehört zu werden, sondern cs wird veranstaltet für die am Strande Promenierenden. Ilf: fr>o! l! y Ky ’^ki o o «j» OI i OberverwaliungsgerichL und Vorlumlled. gijl Von Wolfgcmg Hrinc,. jj*B preuß. Staaksminister a. D., Rechts anwalk. r'Qlu SM . if^ygflirrenifiDiißjriDiiiueiflCUlf). Von pau! Frank. C. 369. „3ll& 6Üp". Von Doris Wirinrr. S. 310. Iudenium, Ehe, Frauen. Von Nc. tkeo!. Z>. Fieblg (Leipzig). S. 370- H?]

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.