Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 19 (8.5.1925)
- Date
- 1925-05-08
- Page
- Seite 329 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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6 ec IS n, 8. Mai 1-25 IV. Jahrgang » Nr.1- Einzelnummer 10 DoiSpfenni^ Wüse fi KW-B WlMZW.' / Ws> ffein rsWfl/^ap^ , * ‘iäiir r -.y „ / i4.>>4 Allgemeine Zeitung des üudenrums SHonüt5iit>onnctne:tt 40 Golbpfetmig X. zuzüglich Bestellgeld . Verlag und Schriftleirrrng: Berlin SW 68. Ltn^rnstr.l3. .'. Fernsprecher: Amt Dönhot? SS24. 3oS3. .'. Bankkonto: Dresdner Bank. Wechselftuk>e G, Sectm SW&3. Lindenstr. 7 ECcinige An eigcnannaJjtne: Annoncen-Spedition Shtbolf Moste. Berlin S W 19. und deren Filialen. Än-eiaerwreise.- v.SO So^durark für die ^7 gespalrene Zeile nach Rudolf MosseS Nornral^ileurncstcr Nr. 4. Familienanzeigrnr und s^-f<»n Stellengesuche für Bcitglieder des Cenrral-Vereinö 0.45 Goldmark. die 90 mm breite Sieklaunzette 4,50 Gold mark K? Kp\\ *& V Zrktsch der Telnmöfcilschung überführt. / Die Auslobung von 10 000 Mark gewonnen. / Dr. Munk über ör'e ethische Seöeutung. / Das Urteil. / Eine groteske Forschung des wulleölaltes. Jede Auslobung ist auf Masternoirkuug eingestellt. Der Centralverein hatte durch sein unanfechtbares Aufklärungsmatcrial aus der Feder theologischer Llutoritaton aller Konfessionen die Talmudfälscher so in die Enge getrieben und durch öffentliche Veranstaltungen die Wirkung der Hetze gegen den Talmud so abgeschwächt, daß Herr Fritsch zu dem seltenen Mittet der Auslobung greisen mußte, um seiner Stellung nach außen hin den Anschein einer uneinnehmbaren Festung zu geben. In allen völkischen Zeitungen, selbst im „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel", kündigte Herr Fritsch mit dem ihm eigenen Geschäftssinn die Auslobung von 10 000 Mark für den Nachweis, an, daß eine der in seinen Schriften wiedergegebenen Stetten aus dem Talmud und Schulchan Aruch nicht sinngetreu übersetzt sei. Triumphierend wurde in völkischen Versammlungen rnitgeteilt, daß niemand wage, auch nur den Versuch eines Nachweises zu erbringen; daß also die Behauptung des Meisters Fritsch, das Judentum wäre „ein verbrecherischer Geheimbund und eine gefährliche Verschwörergesellschast", Tatsache sei. Doch der Jubel in völkischen Kreisen sollte nicht lange wahren. i Am 11. Mai 1922 erhielt Herr Fritsch einen Einschreibebrief unseres Direktors, in dem dem Auslobenden nachgewresen wurde, daß zunächst drei verschiedene in seinen Schriften w i e d e r g e g c b e n e Zitate aus jüdischen Lehrbüchern nicht sinngetreu übersetzt seien. Dr. Holländer forderte schließlich von Fritsch die Zahlung der von ihm ausgesetzten Lumme- Fritsch antwortete am 17. Mai: „Wenn Sie sich und die jüdische Sache durchaus blamieren wollen, so möchte ich 'Sie nicht hinder n. Ihrer gerichtlichen Si f a g c sehe i d) mit Vergnügen entgegenT Die Klage beim A m t s g e r i ch t in Leipzig ist der Beginn eines langen und wechselvollen Prozesses. Gleich im ersten Termin beschließt das Gericht, einen Sachverständigen über den von Herrn Dr. Holländer angctretenen umfangreichen Fälschungsbeweis zu hören. Nach langem Hin und Her wird im Einverständnis mit Fritsch der bekannte Orientalist D. Dr. Kahle, Professor für alttestarnentliche Theologie an der Universität Bonn, vom Gericht ernannt. Sein Gutachten ist für Fritsch niederschmetternd. Deshalb versucht er den Eindruck dieses Gutachtens dadurch zu mindern, daß er von Partei wegen ein Gegengutachten eines Leipziger Privatgelchrten, eines gewissen Dr. Erich Bischofs, beibringt. Unsererseits wird diesem Gutachten ein solches des Herrn Professor Dr. Michael G u t t m ann, i>e§ bekannter: Lehrers am Fränckelschen Nabbinerseminar in Breslau, entgegengestellt. Schließlich .wird von seiten des Gerichts - nochmals Herr Professor Dr.' Kahle obcrgut - ach tlich gehört. Das Amtsgericht Leipzig kommt am 16. Dezember 1924 zu einem abweisenden Urteil, so daß die BerufuNgsi n ft a n z, die ' sechste Zivilkammer des Landgerichts Leipzig, angerufen werden muß. Vor dem Landgericht Leipzig fand nur eine mündliche Verhandlung statt. In dieser wurde der gesamte Streitstoff dem Gericht vorgetragen und, ohne daß nochmals in die Beweisaufnahme eingetreten worden wäre, änderte das Landgericht durch Urteil vom 28. April 1 925 das Urteil des Amtsgerichts dahin ab, daß Fritsch zur Zahlung des auf 141,26 Gold mark ausgewerteten Betrages und der Kosten beider R e ch t s z ü g e v e r u r t e i l t w n r b c. Das Urteil, dessen Gründe wir an anderer Klette dieser Nummer wegen ihrer Bedeutung im Wortlaut wiedergeben, ist endgültig und rechtskräftig. Es ist in der gesamten deutschen Tagespreise in Telegrammen aus Leipzig eingehend besprochen worden. Sch—r. Die ethische Seite des Rechtsstreites würdigt Herr Rabbiner' Tr. Esra Munk: Gegenstand des Streitfalles war Fritschs Auslobung. Mittelpunkt aber der richterlichen Untersuchung bildete die Kernfrage na ch de r Ethik des Schu lchah Aruch. Die Ethik des Talmud und Schulchan Aruch ist die Ethik .des Buches, das der zivilisierten Welt das „Buch der Bücher" rfior-'-r-i Die Wahrheit siegt. Don Rabbiner Or. Munk. Völkische Spaltung. Don \V. L. S. 334. MB Löwenöttg als Erzähler und Lyriker. Don Anhur Silberglcii. S. 336. Die Juden in Japan. Don Ewen-Sadsoh. S. 335.