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Central-Verein-Zeitung · 1925-03-27 · 13 (27.3.1925) · p. Seite 221

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
13 (27.3.1925)
Date
1925-03-27
Page
Seite 221 (sequence 1)
Language
German
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Berlin, 27. März 1S2Z Einzelnummtk IS Golöpsennig '' s\n ir w f) vi u / / des Oudenrums?;?(! ■ - - 'tlMih-ijiMx# A iAf?§!‘5A K v^pbp ^LljWia'C von Dk. Georg bäum, Rechtsanwalt unö Dozent an öer HanHelshochsthuie in Berlin. Im Politischen Kampfe finb in den lebten Jahren immer melir die geistigen und idealen Forderungen gegenüber den w i r t s ch a f t ( i rij c n Interessen zurückgctreten, bk sich nicht arm in der Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik, sondern auch in der allgemeinen Politik immer klarer und ohne Bemäntelung auswirkou. Ties hat in Verbindung mit der im öffentlichen Leben immer mehr anwachsendeu RücksichtAosigkeit die Folge, daß mau den politischen (Gegner nicht mehr zu überzeugen. sondern wirtschaftlich n i e d e r z n z w i u g e n sucht. Der persönliche Einfluß des politischen Führers, die Stoßkraft der unter einem Parteibauuer vereinigten Massen werden Wirt s ch a f t1 i ch ausaeuntzt und die Verrufs-Erklärung, die Zunächst im wirtschaftlichen Kampfe zwischen Kartell- und Außenseitern, zwischen Arbeitgeber- und Ardeitnehnrerorganisationen eine wichtige Rolle spielt, zum Mittel des politischen .Kampfes gemacht. (Gegenüber nn-7 Inden ist dies -Kampfmittel nicht neu. Das Schlagwort „Kauft nicht bei Juden" und seine Verbreitung, imsbesondere in Form von W e i h nachts- F t u g b l ü t t e r n , reicht mindestens schon -10 Jahre zurück. Wenn diese Form de-7 Boykotts' in een letzteir Jahren mehr in den Hintergrund getreten ist, so liegt dies daran, daß in den Feiten allgemeiner Warenknappheit ein Boykott gegen Verlän ser überhaupt nicht Pratlisch möglich avar und viel eher ein Boykott gegen Käufer (..Verkauft nicht an Juden") in Frage gekommen wäre.' Der antisemitische Boykott, der'in letzter Feit wieder schärfer ciusetzt, tritt jetzt auch weniger in den (Großstädten, als unter ländlichen Verhältnissen ans, wo Inden mindestens ebeuwstark als Käufer nue als Verkäufer seine Opfer werden. Es erscheint deshalb auch vom Standpunkt der uns beschäftigenden Fragen angereign auf eine Schrift aufmerlsam zu machen, die aus der Feder des Geheimen Iustizrats und ordentlichen Professors an der U n i v e r s i 1 ä t G ötti n ge n, D r. P a u l Dort m a u n . 1 e c b en erschiene n i st. Sie führt den Titel: ,,D e r v o litis ch e B o y k o t t"V. Der Verfasser, der polnisch innerhenb der D e u i f d) c n V o t k s P a riet und wohl na ehr ans deren rechten Flügel tätig ist, behandelt diese Frage in j n r i st i s c'a und ohne irgendwelche Politische Dtebamgnahme. Er fußt ans einem Gutachten, das er bercuv irn Jan re 1000 dem Deutschen Juristen tage erstattet hat I Dcriniaim: Der paMii-lre B?nkoM Berlin 1&23. ffters Val,len. 3 Blark. Auch durch die PnMBelsMrdumg, Ver'.i-r MV »>$, viudeui:r”? j3, 31t bezie'ieu. und das er nunmehr an der Hand der wissenschaftlichen Fortschritte der Fwiichenzeft und der neuen Gesetzgebung weiter ausbaut. Oertmanu stellt in den Mittelpunkt seiner Ausführungen den Artikel 11* der Reichsverfassung'. .Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weile frei zu äußern. An diesem Recht darf ihm kein Arbeite- oder Anftellnngsverhälmis hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht." Lertmann folgert hieraus, daß der Polinsche Boykott allgemein nicht nur moralwidrig im cinn? des § 820 BGB., sondern auch d irre kt rechtswidrig ist. (Verstoß gegen ein Schutzgesetz im Sinne des L 820 Abi. 2 BGB.!. Er will ihn nur insoweit zu lassen, ak. er der Verteidigung gegen Angriffe auf die politische Betätignngsfreiheft oder der Bekämpfung von Parteien dient, die die Staatsltnd Rechtsordnung uiri)t anerkennen und die Verfassung nicht mir auf dem Wege der Gesetzgebung, sondern mit allen ihnen znstehenden Machtmitteln beseitigen wollen. (Certntann bringt unter letzterem Gesichtspnntte nur die kommunistische Partei. Es dürste aber wohl den ertrernen Rechtsparteien gegenüber mindestens ebenso zutresfen.) Oertmann bringt unter dem Gesichtspunkt des rechtsloidrigen und unzulässigen Boykotts auch den völkischen Boykott. Er rm.eint insbesondere die beiden Einwendungen, „die Betämosimg einer fremden Rasie" habe mit der eigentlichen poliuseycn Bedeutung nichts zu tun, sie sei doch keine Sache der Partei, sondern des ganzen Publikums und sie richte sich auch gar nicht gegen die politische oder sonstige Betätigung des Angegriffenen, sondern gegen seine Person a l * s o l aj c. Er führt demgegenüber nne: ,.Es iu offerier nodj viel anstößiger, gehässiger, jemanden nur mn des Vorhandenseins geivisier Amäynuungen willen in Verruf zu stecken. ette wenn mau mit diesem gegnerische politische Betätigung bclämpsk. Aul der Fnlasinng eines solchen Boykotts avürde mau die unbedingte Eesinnnngssreihcit preisgeben, ohne welche gerade eine demotrallül-e Republi! ihre innerste Rechtser lrgung preisaesieu. sich .zur uarft'atur herabwürdigen avürde. Ein Bon sott, der den Menschen mn seines so und nicht ander? gearteten ^cins willen trifft, ohne Rücksicht ans eine der Nunocid mißliebige Beräugung. ist noch gefährlicher und gehässiger als der nur zur Belä:npfnng des äußeren Auftretens 'vollzogene. Und tvas den eenen Eimvnrs an.langt, so greift er jedenfalls für Deutschland uiän dura;. Die Eueiclzäerechtignug der Rassen ist bei -

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