Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 11 (13.3.1925)
- Date
- 1925-03-13
- Page
- Seite 189 (sequence 1)
- Language
- German
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c soooo ßcdSn, 13. MäkZ 1925 IV. Jahrgang ♦ Nr. 11 Linzrlriurumer 10 G-röpsenuig /\C WUM DriLWOMWN «rwaSSSäjCrfrSSSfr \ tzrMN Lss LmüMMmMs ömÄÄr M ^.N^sr^SMs ^siirar-r^ ccksL OllLlsnr^rns MoaLtkaborrQrrnenr LS <§o!dpsenmg Vk^'aundLchrMtllung: Berlin SW 63. ßinonnlr. 13. .*. Fernsprecher: Dutt Dönhoff 3594. S595. Bankkonto: Dresdner Dank. Wechselstube 0. Berlin SWCS, Liudenftr.7 «firuinc An ersenannaunie: Annoncen. Expedition RudoU Mosse. Berlin 6^19. und deren Filialen. Anzeigenpreise^ OM ©o’bmatC für die 7 gespaltene Zeile nach Scr.< FamLUenam-igkN und SreLengesuche für Mitglreder der Serrtral-AereinS 0.45 EoldMLrk. die SS mnr bceue SLekLamezelle <80 Goldnmrr Die WchZ öss WWW von Di-. Pöu! Nathan. 54 i:’i ein erschütternd trauriger Anlag, der da? deutsche Volk jwingt, jene Paragraphen der Nrichsverfassung sich erneut zu vergegenwärtigen, die von dem Reichspräsidenten handeln. Tor Tod von Friedrich Ebert ist für die deutsche Republik ein ernstes Unglück in jedem Falle, und auch in dem Falle, wenn Friedrich Eben es aogelehnt hätte, nochmals eine Kandidatur für die Präsidentschaft des Reiches anzunehmen. Seins Erfahrung, sein Einfluß auf die Sozialdemokratische Partei, sein Ansehen in ganz Deutschland, aber vor allem auch außerhalb Deutschlauds, waren ein wertvolles Gut für unser Vaterland, das nun dahin ist. Mit dieser Tatsache must sich das deutsche Volk absinden. - Nur eines hat uns Friedrich Ebert gelüsten, das Andenken an eine kluge, vorsichtige Präsidentschastsführnng in ernstester Zeit. Damit ist ein gutes Fllndament von hohem Werte für die deutsche Republik geschaffen,- ans diesem Fundament must jetzt weiter gebaut werden. ' Ebert war der erste Präsident der deutschen Republik und zugleich ein vorbildlicher Präsident von einsichtsvoller Zurückhaltung, von Gerechtigkeitssinn als Staatsoberhaupt und zugleich mit jener Energie und Jnitjativlrast ansgestattet, die er klug u i ch t in die Erscheinung treten ließ, die dem Staate segensreiche Impulse spendete und gesunde Fortentwicklung unter Lebensbedingnngen von grüßte:: Schwierigkeiten sicherte. Ter Cattlergeselle mit Volk-Schulbildung als vorbildlicher moderner Staalslenker — eine überaus eindrucksvolle Verkörperung unserer demokratischen Zeit: ein Zeugnis für die kostbaren Kräfte, die in: Schoße decdeutschen arbeitenden Volkes schlummern. Wie erhält das deutsche Volk einen Nachfolger, der diese Tradition fortzu s e tz e u vermag? Die Antwort über die Formalien gibt die deutsche Reichsdersassung in ihren: dritten Abfehnitt. der über den „Reichspräsidenten und die Reichsregienlncch handelt. Aus die Lage dieses Augenblicks bezieht sich der Artikel öl. kr lautet: „Der Reichspräsident wird im Falle feiner Verhinderung zunächst durch den Reichskanzler vertreten. Dauert die Verhinderung voraussichtlich längere Zeit, so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln. Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitige!: Erledigung der Präsidentjchast bis zur Durchführung der neuen Wahl." Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine ^vorzeitige Erledigung der Präsidentschaft", die eine „Vertretung" erforderlich macht. Es war demgemäß unmittelbar durch Reichssstftü ein Vertreter zu bestehen, der dem Reiche kan zler Luther die bisher von ihm besorgte Vertretung abznnohm.en hat. Der entsprechende Gesetzentwurf ist bereits ausgearbeitet, er wird unmittelbar beim Reichstag eingebracht werden, und seine Annahme ist nicht zweifelhaft. Auch in bezug auf die Person des Vertreters wird sich eine Einigkeit vielleicht anbahneu. Der Präsident des Reichsgerichts. der hervorragende Jurist und frühere Minister im Reiche, Tr. Simons, also zurzeit der höchste richterliche Beamte Tentschlands, dürfte die Vertretung des Reichspräsidenten zugewiesen erhalten. Es gibt bisher keine Anzeichen, daß dieses erste Stadium der Entwicklung von irgendwelchen bedenklichen Behinderungen oder Störungen begleitet sein wird. Alsdann ist nach dem Artikel 41 der Verfassung zu verfahren; hier der Wortlaut: „Der Reichspräsident wird vom ganzen deutschen Volke gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das jünfnnddreißigste Lebensjahr vollendet hat.' Tie Ausgabe, die damit jeder dent'chen Bürgerin und jedem demschen Bürger zugewiesen wird, ist eine überaus ernste. Sie haben ihre Stimme aozugeben, und sie müssen zur Entscheidung beitragen, aus wen die höchste Gewalt in der deutschen Republik übertragen werden soll. Ter Reichspräsident har nach Artikel 4-2 der Reichsverfastnng bei der Hebernahme seines Amtes vor dem Reichstag folgenden Eid zu schworen: ..Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutsche:: Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihn: wenden. Ms öem Inhalt: 1 Sie Wahl des ReichsprWsnien. Von Dr. pou! Iiaihan. SaymO. 6.i9i. | Seil wann ist Hebräisch eine tote Sprache? Von Vabb. Dr. Ernst Iacob (Saarbrücken), z S. 192. Vom deutschen Voll.sführer Friedrich Gert. Don Paul Kampffmeocr. S. 194. Llßmenceau: Jüdische Gestalten. Von Aribnr Sildergleit. S. 196. U.