Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 12 (1851)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1851)
- Date
- 1851-03-01
- Page
- Seite 143-144 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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143 Literarische Analekten. deutlich auseinandergesetzt^ und rein.6 . Diese Schrift, wenn wir alle erhaltenen Andeutungen zufammenfassen,. hatte also über die wichtigsten Personen und Familien, vom den Propheten bis herab auf die Lehrer der Mischna, Notizen, die bald genealogischer, bald biographischer und historischer Natur waren, und ihr Ansehen war so bedeutend und ihre Zuverlässigkeit als Quelle so entschieden anerkannt, daß ihre Angaben unbedingt acceptirt wurden. Die Grundlage zu dieser Schrift war alt und mochte bis auf die Zeit des Verfassers der Chronik hinaufreichen, jedenfalls wurden später immer über spätere Familien und Persönlichkeiten, Zusätze gemacht, auch scheint man sie oft benutzt zu haben, ohne es ausdrücklich zu sagen. Ihre Sprache war hebräisch, in der späteren Bereicherung vielleicht mit aramäischer Färbung. in. Die Schriftrolle der Verheimlichungen. (Megillat Setarim). 1. Unter den verloren gegangenen Schriften, deren der Talmud gedenkt und daraus Einiges auszieht, gehört ein Buch Megillat Setarimh d. h. die Schrift der Verheimlichungen, über deren Zweck und Inhalt zweierlei Meinungen sich kund gegeben haben. Nach Raschi* wäre es ein Buch gewesen, worin man die gehörten neuen Halacha's eingetragen und verborgen gehalten, weit das Aufzeichnen der Halacha's untersagt war, und ähnlich faßte es Natan in seinem *Aruch, ohne jedoch dm Grund des Verheimlichens anzugeben? Dieser Ansicht traten dann bei die Methodologen Samuel Serillo^, Iefchua Ha-Lewi^, und in der 5) Der Ausdruck dafür ist durch 3j? gegeben, welches von 33p s. v. distincte dicere, detei minane, beim Targ. durch wiedergegeben, bedeutet. 6) Iebam. 1. c.$’ib. 60 a; 'Erubin 42 b; Gittin 67 a; Bachorat 23 b. 1) DnnD r&ID Sabbat 6b; ib. 96b; Baba Mezfa 92». Jalkut Schimborn §. 873 p. 273b. Aber in der Ialkut Stelle ist der Titel Megillat Setarim offenbar blos Schreibfehler für Megillat Chast'dim, da derselbe Spruch, der übrigens gar nicht zum Inhalte der Megillat Setarim paßt, in j. Berachot, Ende, schon richtig aus M. Chasidim angeführt ist, Auch in Midrasch Samuel, Ans. wo dieses Citat steht, findet man schon richtig Chasidim, ebenso Sifri par. 'Ekrb. 2) Zu Baba Mez. 1. c. und Sabb. 1. c. Die vollständ'ge Erklärung lautetr"n:iDü n^D onno n^JID «!ji Min 131 yow »vntJOT rmbn IW P thdoi jang N'.i ratcta — 3) Art. 3. Die Stelle lautet: O'">no rbXQ iiD^na iw nota idd pp mpios nobn m tw nbiü DTN b? PüN 'AllN. 4) Kelale Sch'muel. 5) Halichot Dlam Abschn. 1. Kap. L Er meint, daß auch Aß niedergeschriebenen aber verheimlichten Mschna's, in einem Buche niedergeschriebea, ebenfalls so genannt wurden. Verlag von C. L. Fntzsche» — Ankündigungen. 144 neuesten Zeit schlossen sich diesen noch an Eljakim Milsakagi^, H. S. Hirsch selb' u. A., ohne daß jedoch alle diese über Raschi's Erläuterung hinausgekommen sind. Verleitet von einem erwiesenen? Schreibfehler im Jalkut^, iden, tisicirte Zunz" die Megillat Setarim mit Megillat Chasidim und giebt deren Inhalt auch für ethisch an, als eine Sammlung von Sentenzen u. s. w., welche Ansicht aber bereits gründlich widerlegt wurde: Denn es stellt sich aus den erhaltenen und angeführten Fragmenten unabweisbar heraus, daß der Inhalt dieser nur die Halacha war, daß der Ausdruck „Setarim" mit „Geheimnissen" des Inhalts nichts zu thun, sondern offenbar eine Sammlung von Halacha's war, die man geheim gehalten oder als zum öffentlichen Vortrag nicht gehörend betrachtet, sek es weil die Halacha's niedergeschrieben waren, oder weil sie als externe Sammlung nicht für den Schulgebrauch bestimmt war. 6) Rabia p. 8 a b. — 7) Halach. Exegese S. 89. 8) S. Anm. 1. 9) §. 873. 10) GV. der Juden S. 106. li] Rabia 1. c. Mittheilungen aus der Gegenwart. DerrLsch-Zsraelitische Gemeinde in Hamburg. Nachdem durch Beschluß vom 22. Januar für den hier zu ernennenden Beamten statt des früher angenommenen Titels eines „More Zedek" das eines „Oberrabbiners" sestgestellt und die Anstellungsbedingungen demgemäß umgeändert worden, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und der Anmeldungstermin für noch einzubringende Candidaturen bis zum 12, Marz offen gehalten. Die nunmehrigen Bedingungen sind wie bisher von dem Vorsteher-Collegium dieser Gemeinde zur erfahren. Ankündigungen. Im Verlage von A„ D. Geisleff in Bremen ist soeben erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig: Schröder* Br. J. F., Satzungen und Gebräuche des talmudisch-rabbinischen Judenthums. Ein Handbuch für Juristen, Staatsmänner, Theologen und Geschichtsforscher, so wie für Alle, welche sich über diesen Gegenstand belehren wollen, gr. 8. brosch. 43 Bogen. 3 Thlr, Ein für den Theologen und Staatsmann, für den Freund der Geschichtsforschung, für jeden Gebildeten, der sich, für die in unserer Zeit so oft beregte Frage über Juden - Emancipation interesslrt, wichtiges Weide, in welchem die religiösen Gebräuche und Sitten der Juden aus den besten Quellen dargelegt werden. —- Der Schluss des Buches giebt eine vortreffliche Dar legung des jüdischen Eides und der Anhang berichtet von dem gegenwärtigen Zustande der Juden in den verschiedenen Ländern der Erde. Druck von I. H. Nagel.