Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 12 (1851)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1851)
- Date
- 1851-02-22
- Page
- Seite 113-114 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichte, Studie» und Kritiken Zwölfte Das Abonnement auf ein Iahe ist 3 Lhlr. 20Ngr. Man abonnier bei allen Postämtern und allen Buchhandlungen auf ein Jahr. kür Wische Herausgegeben von Dr. Von dieser Zeitschrift erscheint wöchentlich ein Bogen, und zwar an jedem Sonnabend regelmäßig. Leipzig, beit 22. Februar. 1851. Inhalt. Kritiken. Kurze Uebersi'Äten. Moral und- Politik von L. R. Landau. Beurtheilt von M. B. Friedenthal. (Schluß.) —- Studien. Zur talmudischen Religionslehre. Eine Skizze vorn Red. — Entstehung des Esra Apokryphus. Von Rabbiner Trerrenfels. —- M'asoretische Studien. Vorn Red. —* Mitteilungen aus der Gegenwart. Kurze Uebersichte«. Moral und Politik, oder Versuch über das Prinzip der Sittlichkeit und dessen Anwendung in den Staatsangelegenheiten u. s. w. von 8. R. Landan. Pesth, 1848/ 8. (Schluß.) Wir wollen noch einmal zum Moralprincip zurückkehren und über Folgendes Aufklärung geben. — Es ist außerordentlich befremdend, daß die göttl. Bundesgcsetze, die angegebenen Lugendmittel und die Gesetze für die Erwählten, Cerenionial- Gesetze genannt werden. Es giebt überh. nur wenige Ceremonia- Gesetze, da die Gesetze der Offenbarung Zweck und Ziel haben. Die Eintheilung der Pflichten muß daher in den Katechismen und Lehrbüchern der Religion auf folgende Weise stactsinden. 1. Pflichten gegen Gott. 2. Pflichten gegen den Nebenmenschen, 3. Pflichten zur Erhaltung des Bundes, deren Uebcrgehung mit der Strafe des Ausscheidens jyo bedroht werden. 1 4. Pflichten der Erwählung und 5. Pflichten, die eigentlich Tugendmittel sind, von denen die griechischen Philosophen nicht das Geringste erwähnen. Selbst Ko n fu zi us hat sich dieses Fehlers schuldig gemacht. Mithin worden unsre Gegner nicht mit Spinoza sagen können, daß die Ceremonialgesetze zur Strafe der Israeliten konstituirtsi'nd. Nurdem Individuum, welches die Erwählung nicht einräumt und leugnet, sind die sogenannten Ceremonialgesetze zur Strafe, der Erwählte hingegen erfüllt diese mit Lust und Freude, worauf der Psalmist 19, 9 sagt: „Gerade sind des Herrn Befehle, erfreuend das Herz, erwünschter noch als Gold und köstlich Erz, dem Munde lieblicher als süßer Honigseim.^ Hingegen von den Abtrünnigen des Bundes sagt Jecheskel 29, 25: „Weil sie meine Rechte nicht gethan und meine Satzungen verworfen xu, so gab ich ihnen Gesetze, die nicht gut waren und Rechte, durch welche sie nicht leben." Nur durch Untreue gegen den Bund werden die heiligen Gesetze zur Last und als Strafe angesehen, dem treuen Bundesgenossen gewähren sie Lust und Wonne. Es ist auffallend, wie selbst unsre Gelehrten von den vielen Ceremonialgesetzen, die unsre Religion einschließt, sprechen. Einer sagt sogar: „Ceremonien nennt man Handlungen, die zwar an sich selbst als bloße Handlungen betrachtet, keinen eigentlichen Werth haben, ihren Werth aber blos in Beziehung entweder auf den. Ausübenden, oder den Gegenstand, dem zu Gefallen oder zu Liebe solche ausgeübt werden, erhalten." Sie wollen sogar die Beschneidurig zum Ceremonialgesetze umwandeln, um diese desto leichter beseitigen zu können z allein Liese ist kein Ceremonialgesetz, sondern wie der Sabbat ein Bundesgesetz, worauf bei der Nichterfüllung die Strafe des Ausscheidens bestimmt ist. — Wir haben zwar zur Zeit des Tempels andere Ceremonialgesetze als die Opfer und andere Gebräuche gehabt, allem diese erklären Samuel, Dawid, Salomo und Jesaja als Mittel, um zum Zwecke zu gelangen und sollen diese beim Mangel der Erfüllung des Zweckes, nämlich der Anhänglichkeit an Gott, ganz ihren Werth verlieren. Im Exil gerade ist die Anzahl der Ceremonialgesetze äußerst gering. Ich habe sowohl in der gegenwärtigen Abhandlung, als in meinen früheren Werken gezeigt, das; die sogenannten 8