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Der Orient · 1850-11-09 · Heft 45 (9.11.1850) · p. Seite 180

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 45 (9.11.1850)
Date
1850-11-09
Page
Seite 180 (sequence 7)
Language
German
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180 der ungarischen Juden geistig eben so wenig als-materiell nach der Seite hin gravitirt, die in dem jüngst überreichten Promemoria Namens der ungarischen Judenschaft ihre Vertretung gefunden, das thut vielleicht doch noch, eben so wie Beispiele gleich dem hier addmirten von weit größerer Beweiskraft wären, als alle Tiraden, die nicht nur abgenützt, sondern noch überdies eine sehr zweideutige Gewähr der guten Sache abgeb cn dürften. » Die einzige Gemeinde der sog. Murinsel ist Csakathnm, wo vor kaum fünfzig Jahren eine einzige Judenfaunlie seßhaft gewesen, jetzt aber über sechzig israel. Haushaltungen gezählt werden. Das Anwachsen dieser Gemeinde unterscheidet sich übrigens zu wenig von dem anderer, die in' den letzten Jahrzehnten zu Ansehen gelangt sind, als daß wir von demselben etwas Anderes zu bemerken fänden, was nicht auch von den meisten. Kolonien dieser Art schon längst bekannt geworden. — A rm waren die meisten Familien, die hieher gezogen, und bis auf den heutigen Tag gibt es hier (zwar auch, keine jüd. Bettler) nur eine sehr geringe Zahl wohlhabender Häuser und — das ist es eben, was uns zur Betrachtung führt, wie viel seit etwa 15 Jahren ohne Z u t h un eines Rabbiner s, zum Theile selbst trotz dem hartnäckigsten Widerstande eines solchen im Schooße dieser kleinen Gemeinde durch den löblichen Eifer eines Mannes, dem allerdings die Friedsamkeit den meisten Gememdemitglieder hierbei zu Statten kam, bewerkstelligt worden ist. Vor fünfzehn Jahren noch hatte dieses Häuflein kein anderes gottesdienstliches Lokal, als eine gewöhnliche gezimmerte Stube; der Unterricht wurde theils von höchstmittelmäßigen Privatlehrern, zum Theile auch von einem Mclammed (man weiß, wessen Kaliber die meisten dieser Kategorie gewesen) in sehr mangelhafter Weise erlheilt.—- Jetzt erhebt sich in der Nähe einer der lebhaftesten Straßen ein geräumiges Bethaus, das in sehr gefälligen Bauverhältnissen aufgeführt, eine Zierde des Ortes wäre, wenn nicht das abscheuliche Tis-a-iis einer unfläthigen Schlachtbank dem Effekte dieses einfachen aber edlen Bauwerkes Eintrag thäte. Und diesem gottesdienstlichen Gebäude zur Seite stieg bald ein anderes nicht minder gewähltes Haus empor, dessen Eröffnung am 9. Mar 1844 Statt gefunden, und in welchem jetzt bei achtzig Kinder beiderlei Geschlechts nicht nur in den gewöhnlichen Schulgegenständen sondern hauptsächlich in Bibel und hebräischer Sprache, die Mädchen aber auch in weiblichen Arbeiten Unterricht erhalten.^.'— Lassen auch die „Ordnung" im erstern so wie die Einrichtung. Manches, ja Vieles zu wünschen übrig, so können wir doch nicht umhin, denjenigen zu nennen, der nicht bloß Gründer dieser beiden Anstalten, sondern auch Beförderer alles Guten und Nachahmeirslverthen ist, dessen sich jetzt die Csakathnrner Israeliten mit vollem Rechte rühmen dürfen. Wir müssen dies nur so eher, als grade jetzt nach dem erst kürzlich erfolgten Rücktritt des bisherigen Vorstandes die allgemeine.Stimme Herrn Moses W eiß (so heißt der Ehrenmann) als denjenigen bezeichnet, unter dessen Leitung das Gemeindewesm am besten gedeihen, und die bereits bestehenden Institute am sichersten vor baldiger VeMmmerüng (die von gewissen Leuten nur allzu gern gesehen würde) bewahrt werten könnten. Wenn es wahr ist, daß Herr Weiß die Annahme dieses Ehrenamtes, das keinerlei Sporteln, wohl aber Mühe, Plage und — Undank einbringt , von der Gewährung gewisser Punkte abhängig macht, die ohne Zweifel nur der Gemeinde eigenes Bestes bezwecken würden, so können wir eben sowohl der Gemeinde zu einem solchen Vorstände , als diesem selbst, wenn er endlich doch dem Drang der Verhältnisse nachgäbe und den Wünschen einer beachtenswerthen Majorität entspräche, zu einem so ehrenvolle Rufe, wie er n ur Mä w n er n von b e w ä h r t em C hara k te r wn b von erprobter Thatkraft zum Heile der gesummt e n G laut e nsge m einde zu Theil werden sollte, aufrichtig gratutiren. (W. Bl.) Polen und Rußland. Wai:sch»ilu, 26. Oetbr. Der Administratiousrath des Königreichs Polen hat mit Rücksicht auf die im Kaiserthume Rußland erlassene und am 1. Mai d. I. bestätigte Verfügung die Verordnung veröffentlicht, daß vom l. Januar 1851 an, wie dies im Kaiserthum Rußland anbefohlen ist, den Israeliten des Königreichs Polen unbedingt verboten sein solle, die jüdische Kleidung zu tragen. Von diesem Verbote sollen weder Kinder unter 10 Jahren noch Greise, welche das 60. Lebensjahr erreicht haben, ausgeschlossen sein; diese waren nämlich nach den bisherigen Verordnungen von der Verpflichtung, ihre jüdische Kleidung zu ändern, befreit. In Betreff der Greise aus der unbemittelten Classe, denen es schwer fallen würde, sich alsbald einen Anzug, wie ihn die christlichen Bewohner des Königreichs zu tragen pflegen, oder eine Kleidung nach russischem Schnitt an zu sch affen, hat indeß der Administrationsrath verordnet, daß bezüglich der in den Gubernicn wohnhaften Israeliten der Regierungskommission, und bezüglich der in Warschau ansässigen dem Warschauer Generalkriegsgouverneur das Recht zustehen solle, den in diese Kategorie gehörige): 60jährigen Israeliten in den eine Berücksichtigung verdienenden Fällen zu gestatten, nur ihre bisherige jüdische Kleidung zu tragen, wenn sie nämlich dieselbe bis jetzt nicht geändert hätten und zwar gegen Erlegung der durch die Verfügung des Administralionörathes vom 6. November 1845 hierüber festgesetzten Summe. .Diese Erlanbnißscheine dürfen nm auf einen einzigen bestimmten Termin ertheilt und unter keinen: Vorwände erneuert werden. Außerdem haben diese Erlanbnißscheine nur Giltigkeit für diejenigen Personen, auf deren Namen sie ausgestellt sind, und dür-, fen sie durchaus nicht auf die Familie der mit einem solchen Scheine versehenen Personen ausgedehnt werden. (Schics. Ztg.) Briefkasten. An Hrn. R. K—m in F.: Ich habe die Sendung Nicht erhalten. Verlag von C. L. Fritzsche, Druck von Z. H. Nage l.

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