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Der Orient · 1850-11-02 · Heft 44 (2.11.1850) · p. Seite 176

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 44 (2.11.1850)
Date
1850-11-02
Page
Seite 176 (sequence 7)
Language
German
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176 schon bejahrte Orenstein sich dermaßen betheitigte, daß er darauf längere Zeit an Gliederreißen schwer darniederlag. Die Offenheit und Biederkeit des originellen Mannes wird von Jedem, der Gelegenheit hatte seine Bekanntschaft zu machen, gerühmt, ebenso seine Wvhlthätigkeit. Von letzterer giebt seine Gemeinde den besten Beweis. Anstatt das früher aus dem so sehr verarmten Dorfe nur wenig der Exekutor wich, war derselbe dann, als Orenstein das Schulzen-Amt übernahm, nur noch ein sehr selten gesehener Gast. Orenstein machte häufig die erforderlichen Vorschüsse und rechnete nach der Ernte erst mit den Bauern ab. Daß diese Berechnung mit der größten Ruhe und Ordnung ablief, spricht vortheilhaft für beide Theile. Anerkannt muß es noch werden, wie der Oberschlesische Bauer, wenn er nur keine Veranlassung zum Mißtrauen hat, gern sich mit Vertrauen naht, und daher häufig in den wichtigsten Fällen sich bei seinem jüdischen Bekannten Raths erholt. Das Vertrauen zu Orenstein war aber schon vielfach und in sehr schwierigen Fällen erprobt. So widerrieth z. B. Orenstein der Gemeinde, die Anfuhr des zum Bau eines neuen Schulgebäudes nöthigen Materials kontractlich für eine gewisse Summe zu übergeben, sondern führte es zumeist mit seinem eigenen Gespann gegen Berechnung der Selbstkosten au, wodurch fast die Hälfte des Betrugs der Gemeinde erspart wurde. Zum Schluß will ich nur noch anführen, wie das Dorf Zawade, obgleich mitten im Huugerpest-Bezirk, doch weniger wie andere Dörfer von diesem UebeL heimgesucht worden sein soll. E—n. Oesterreich. Ans «Öesterreieh, im Sptbr. Folgende Verordnung des österreichischen Kultus-Ministeriums ist erschienen: Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts vom 3. September 1850, an die Herren Statthalter von Mähren und Schlesien, mit welcher im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern die Hofkanzlei-Verordnung vom 27. Juli 1826, Z. 21,173 (Mähr, schles. pol. Gesetzsammlung, VIII. Bd. S. 188), durch welche den jüdischen Hebammen nur unter gewissen Beschränkungen die geburtshilfliche Dienstleistung Lei christlichen Frauen gestattet wurde, für aufgehoben erklärt wird. Im Sinne der Reichsverfassung, welche die Gleichberechtigung der Staatsbürger ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis der Individuen ausspricht, kann den jüdischen Hebammen, die gleich den christlichen ihre Befähigung, die Hilfe zu leisten, dargethan haben, nicht verwehrt werden, wenn sie von einer gebärenden Christin zu Hilfe gerufen werden, ihr diese zu leisten. Die Hebamme jüdischer Religion ist jedoch bei der Entbindung einer Christin verpflichtet, sobald sie eine nahe Todesgefahr für das Kind oder die Gebärende wahrnimmt, die Angehörigen hievon bei Zeiten Ln Kenntniß zu setzen, damit die Nothtaufe oder die Verleihung der Sterbsakramente nicht versäumt werde. Die Unterlassung dieser Mittheilung an die Angehörigen wird mit der verdienten Strafe geahndet werden. Die jüdische Religion der Hebamme kann ferner kein Hinderniß sein, dieselbe Zeugenschaft als Hebamme abzulegen, wie sie die christliche Hebamme ablegt. Die Hofkanzteiverordttung vom 27. Juli 1826, Z. 21,173, durch welche den jüdischen Hebammen nur unter gewissen Beschränkungen die geburtshilfliche Dienstleistung bei christlichen Frauen gestattet wurde, wird demnach für aufgehoben erklärt. Thuu in. p. Personalchronik und Miscellen. Szegedin. Dr. 8ow in Papa soll hier die Rabbinatsstelle erhalten. Dr. Herzl, ein Israelit hat das Amt eines ersten Stadtphysikus erhalten. * * * Pesth. Die Re formgen offen sch aft schreibt den Konkurs für die Predigerkanzel aus. Dr. Löbtin wurde zum Schulrath unseres Distrikts ernannt. * * * Casale. Hier hat sich eine israelitische Gesellschaft zur Aufmunterung der Künste und Gewerke gebildet. In einer Generalversammlung wurde eine Kommission zur Entwcrfung von Statuten entworfen. Präsident der Gesellschaft ist Gioseppe Raph. Vito. * Lemberg. Die Hrn. Goldbaum und Sokohl wurden zu Wechselgerichts-Assessoreu ernannt. * * * Breslau. Das Ministerium hat gegen die hiesige Fakultät entschieden, daß sie Juden zur Promotion zum vr. Juris zuzulassen habe. ♦ 4 , * Proßni tz. Durch Intoleranz mußten hier zwei Gemeinden gebildet werden, eine christliche und eine jüdische. Verlag von C. L. Fritz sch e. Druck von I. H. Nagel.

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