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Der Orient · 1850-08-31 · Heft 35 (31.8.1850) · p. Seite 138

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 35 (31.8.1850)
Date
1850-08-31
Page
Seite 138 (sequence 3)
Language
German
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- 138 — polizeilich - execu t L vische und auch zum Lheil richterliche Funktionen. Bei der Zulassung der Juden Mm Parlament handelt es sich daher nicht um Emancipation, sondern um Gleichstellung, um Aufhebung der letzten Ausnahme, um den Zutritt zur Legislatur. — In dieser Beziehung hatte man ein gutes Vorbild; man schlug dieselben Wege ein, welche die Emancipatron der Katholiken siegreich durchlaufen. So wie Daniel O'C o nnel im Jahre 1826, obgleich er als Katholik wahlunfähig war, sich von der Grafschaft Cork zum Parlamentsmitglied wählen ließ, um die Emanoipationsfrage der Kath-oliken zur definitiven Entscheidung vor das Parlament zu drängen, so stellte sich auch Baron Rothschild bereits im Jahre 1847 einer der bedeutendsten englischen Wählerschaften, der City von London, als Kandidat vor, und wurde zum Deputaten gewählt. ' Das Whig-Ministerium versprach zur Zeit die religions- Mheitliche Intention der City zu seiner eigenen. Sache zu machen und Lord John Rüssel, der kurz zuvor am's Ruder gelangt war, wurde wegen dieser Verheißung von demselben Wahlkreise neben Rothschild gewählt. Ruffell hielt Wort und setzte den bezüglichen Gesetz-Vorschlag im Unterhause durch; aber die angeborene Staatsweisheit der Erblichen im Oberhause, welche in jeder Neuerung eine Erschütterung ihrer schwankenden Existenz zitternd befürchten, ließ die Judenbill .wiederholt durchfallen. Rothschild gab hierauf seinen Wähllern das Mandat zurück, die ihn aber von Neuem wieder wählten. Diese entschiedene Demonstration der gewichtigsten Wählerschaft der Monarchie, die Haltung der gelammten liberalen Presse und die von Jahr zu Jahr angewachsene Majorität im Unterhause gab der Hoffnung Raum, daß das -.halsstarrige Oberhaus bei einem neuen Andrängen der Gemeinen und der Regierung sich endlich mit guter oder schlechter Miene in's Unvermeidliche fügen werde. — Aber diesmal -ging dem „Liberalismus" Russells der Athem aus. Trotzdem daß die City von London ihn sanft und unsanft an die Bedingung oder Voraussetzung seiner eigenen Wahl erinnerte, scheute er den neuen Kamps durch eine nochmalige Einbringung der Judenbill und verzögerte es so lange, bis er in der -.Palmerston'schen Debatte alle Spannkraft verloren und sich -entschlossen, um der Opposition zu einer Organisation ihrer -Kräfte keine Gelegenheit zu geben , alle Gesetzentwürfe und ..unerledigten Angelegenheiten bis zum nächsten Jahre ruhen -zu lassen. — Man mußte nun den zweiten Schritt O'Connels -thun. Rothschild erschien an der Barre des Hauses und zwar -mit rpeniger imponirender Persönlichkeit, aber mit weit gün- , stigeren Rechtsmit t e l n, als O'Connel. Die betreffenden juridischen Debatten des Unterhauses . haben einen, unbedingt ungünstigen Eindruck bei vielen Hörern . und Lesern derselben hervorgerusen. Die traurige Nothwen- .digke.it> das Vernünftige pfiffigerweise gegen schlechte .Gesetze einschwärzen zu müssen, wird stets ein Wider- . willen. exregendes Geschäft bleiben. Lord RuffeL gab sich in der That die Miene, als sei er nur deshalb gegen den baldigen Eintritt Rothschilds, weil er die große Sache der Religionsfreiheit nicht durch Spitzfindigkeiten und Seitenwege in die Landesgesetze einschmuggeln wolle. Es ist unbedingt heut zu Tage l o b e n s w e r.t h, daß eine Regierung Verdrehungen und Hinterthüren in Gesetz und Verfassung verschmäht; wir wollen solche eben so wenig für als gegen die Freiheit. Wir gestehen auch, daß die Debatte oft den Schein bot, als sollte Rothschild nicht gradaus, sondern seitwärts, nicht regelmäßig durch die Thüre, sondern durch irgend einen Ritz ins Haus hineingedrückt werden. Es schien, als sollte die Eigenschaft Rothschilds, daß er Jude ist, vertuscht werden und er, wenn auch nicht als hochkirchlicher Christ, doch als ein unbestimmter Dissenter die Eide leisten. Allein in diesen Schein wurde die Sache nur von ihren Gegnern, namentlich von Russell, der sich ja im Princip für die Zulassuag erklären mußte, geflissentlich hineingestellt. Keiner der Gegner konnte sagen, daß die Juden durch ein Gesetz vom Parlamente ausgeschlossen seien; das einzige Hinderniß lag bisher nur in den Eiden, aber auch von diesen konnte Niemand sagen, daß ihr Inhalt a bsich r li ch Juden ausschließen sollte, da am Ende des 1?. Jahrhunderts, wo die Eide formulirt wurden, die Zahl der englischen Juden so winzig war, daß sie sicherlich nicht in Betracht kommen konnten. — Der Beschluß des Unterhauses, daß Rothschild den Eid auf das alte Testament leiste, kann unmöglich den Widersinn ausgedrückt haben, daß der Jude auf das alte Testament einen Eid leisten solle mit dem Schluffe: „aus den wahren Glauben eines C h r i st en!" Der Beschluß, wenn er Sinn gehabt hat, involtirte also den Ausspruch im Allgemeinen, daß Rothschild den Inhalt der Eide in der für ihn, als Juden, verbindlichen Form schwören möge. Zu diesem Beschluß war das Unterhaus auch vollkommen berechtigt. Denn abgesehen von dem unter der gegenwärtigen Königin erlassenen Statut, nach welchem Jeder bei Eidesleistungen die Form wählen darf, welche für sein Gewissen am bindendsten ist, st hat das Unterhaus schon im Jahre 1833 aus Veranlassung des Quäkers Pease einen gleichen Beschluß gefaßt und exekutirt. Die Quäker, welche bekanntlich nach ihren Satzungen nicht schwören dürfen, waren damals in derselben Lage, wie jetzt die Juden. Nachdem bereits gesetzlich festgestellt gewesen, daß die bloße „Versicherung" der Quäker, die Kraft eines Eides vor Gericht habe, so fehlte noch die Ausdehnung dieser Bestimmung auf die Parlamentseide. Das Unterhaus erklärte nun, daß alle Worte, die nicht den Zweck und den Inhalt des Eides betreffen, sondern zur Beschwörungsform gehören, als auch die Worte: „auf den wahren Glauben eines Christen" aus der „Versicherung" des Quäkers wegbleiben können. Dieser Beschluß wurde auch damals ohne Zuziehung des Oberhauses rechtskräftig. Hume hatte also vollständig recht, daß Rothschild gemäß dem vom Unterhause gefaßten Beschluß, nachdem, er den vollen Inhalt des Huldigungs-, des Supremat- und AdjuratlorrseidLs.in.der für ihn

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