Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 32 (10.8.1850)
- Date
- 1850-08-10
- Page
- Spalte 499-500 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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500 Kriükm. Hebräischer Kalender auf zwanzig Jahrhunderte rc. 499 nen jrnTO citirt er den Rabbiner zu Amsterdam, R. Eleazar, Vers. des Buches npN zum Sohar. —- 15) Grammatisches Werk von R. Jehuda «Briet ans Mantua. Mantua, erste Ausgabe: 1739, zweite Ausgabe: 1769, 8. — 16) -jYn rOTin. Erster Unterricht im Hebräischen und Deutschen für Kinder von 3—5 Jahren; von Schwabacher; mit Kupfern von Josef Herz. Zweite Auflage. Fürth, 1814, 8 bei Jesef Zirndorfer. — 17) -00 Eine Bearbeitung der biblischen Geschichte (vergl. meine Bibliographie Nr. 240 im LG. d. Oc. 1848. Nr. 27) von Gedalja Moses. 1. und 2. Theil. Hamburg, 1808 und 1809; dann dritter Theil, welcher Sprüche enthält. Altona, 1813, 8. — 18) rrnritt muü "1DD. Die Dinim von Lichtzünden, am Sabbat und Festtage, wie am Chanukka nebst die nD“ü und die üblichen nn'DT und zu Sabbat und Chanukka. Von Herz Levi Posner. Lemberg, 1792, 8.— (Fortsetzung folgt.) Kurze Ueberfichten. 16) Calendario Ebraico per yenti secoli esleso con niioyo metodo da S. D. Luzzallo da Trieste professore nell’ IstiluLo Rabbioico di Padua socio correspondente delT I. R. Islilulo Veaeto. Hebräischer Kalender auf zwanzig Jahrhunderte nach einer neuen Methode entwickelt voll S. D. Lnzzatto aus Trieft, Professor des Rabbiner-Instituts zu Padua, korrespondirendes Mitglied des k. k. Venezianischen Instituts. (Fortsetzung.) Dritte Ausnahme, wenn an einem gemeinen Jahre der Neumond auf Dienstag von der neunten Stunde und 204 Scrp. weiter fällt (ti, b, J), so beginnt das neue Jahr erst Donnerstag. Wirrte Ausnahme, ist es ein auf ein Schaltjahr folgendes gemeines Jahr, und fällt der Neumond Montag von der 15. Stunde und 589 Scrp. weiter (üDpn, iLD, D), so beginnt das neue Jahr mit dem folgenden Lage. * Durch *) Die Ursache von der ersten Ausnahme (£\vn N^) bestehet darin, damit nicht, wenn Neujahr an Mittwoch oder Freitag fällt, der Versöhnungstag auf Freitag oder Sonntag komme, wo uns dann in Folge dieser zwei strengen Feiertage viele Ungemächlichkeiten sowohl: in Betreff der .Zubereitung der Speisen als auch bei einem Todesfälle entstehen muffen. Bei einem Neujahr an Sonntag müßte wieder Hoschana Nabba auf Samstag kommen, und die Festceremonie wäre dadurch gestört. Ueber die Unhaltbarkeit dieses Grundes aber, vorzüglich in Betreff des letzter» in unfern Lagen, spricht sich schon der Verfasser des j-|"q mit den Worten aus: nn ron n N ) OM Jndeß könnte auch bei einem Neujahr an Sonntag der Grund D'ttfD seine Anwendung finden, da auch am ersten Feiertage das Bestatten eines Lobten durch Juden durchaus nicht erlaubt ist. Orach Chajim §« 526; Beza p. 6; Rosch Ha-Schana p. 20. Maimuni diese Verschiebungen muß natürlich ein I. größer als das andere sein. Ein gemeines Jahr kann ein mangelhaftes (-^N) von 353 T. oder ein vollzähliges von 365 L. oder endlich ein mittelmäßiges (TIOS) von 354 L. sein; ebenso ein Schaltjahr, das stets 30 L. mehr zählt. Da aber 350 L. gerade 50, und 385 T. 53 Wochen ausmachen, so muß der Ueberrest in einem gemeinen Jahre 3; 4; 5/ in einem Schaltjahre 5; 6; (7) ausmachen. Das Schema für beide Fälle wäre: für ein gemeines Jahr für ein Schaltjahr Ueberrest 5 4 1! 3 (7) 6 5 Zahl der Tage 355 354 353 3.85 384 383 Jahrescharakter ober •noo non ri?» “HDD lon Um also zu wissen, wie viele Tage ein Jahr zählt, verfahre man wie folgt: Man füge vor Allem zu dem Neumond des jetzigen Jahres aus Tabelle 1. bei einem gemeinen Jahre den Ueberrest von 12 Monaten 4, 8, 876; bei einem Schaltjahre wieder 5, 21, 5b9, wodurch man das eigentliche astronomische Mondjahr oder den Neumond des kommenden (TH lY n"np 7n) will jedoch wissen, daß diese Verschiebung aus astronomischer Hinsicht geschehen, weil dadurch die wahre Konnexion zwischen Sonne und Mond besser zu erzielen ist. Eine andere Frage ist es, ob auch die Verfasser der Mischna diese Ausnahme gewußt und beachtet haben. Sabbat p. 113 kommt ein Fall vor, wenn der Versöhnungsrag an Freitag oder Sonntag eintrifft; Sadbar p. 137 heißt es wieder: Wenn Neujahr an Sonntag fällt, wozu Laschbaz III. L. G. A. 284 sich äußert: SjnD N'jrPD IT'CO BW» nY c<6n nS wn rb nnra ab in"n£wi. Ebenso R. Ascher in den EÄO: »WOn 12W» nY N*? .mYta Dagegen ist die zweite Ausnahme von jpT d. h. daß der Neumond in den ersten sechs Stunden nach seiner Konnexion nicht sichtbar, also vom Gerichte nicht feierlich eingesetzt werden kann, nur in dem mischnaischen Zeitalter anwendbar gewesen, weil damals das neue Jahr blos durch die Aussage von Zeugen, daß sie das Erscheinen des Neumondes wahrgenommen, feierlich eingesetzt werden konnte. Wenn dagegen H. Luzzatto S. 2 behauptet, daß das Synedrium in Ermangelung von Zeugen den Neumond nach eigener Berechnung bestimmen konnte, so ist dies nicht ganz unbedingt zu nehmen (; fn , nn”p 'HD in"rp eY) rfä; lY , .V'd), sondern in diesem Falle wurde immer mit Beseitigung aller Feierlichkeit dV BTPpO ein Monat von 30 und .ein anderer von 29 Tagen eingesetzt. (n'Vl H'D Die Ursache der zwei letzten Ausnahmen liegt darin, damit nicht das kirchliche Jahr von dem astronomischen zu weit in der Länge oder in der Kurze abweiche, und find sie selbst blos Folgen der zweiten Ausnahme. Ebenso ist es Folge dieser zweiten Ausnahme von |pi warum wir gerade bei der Bestimmung des Neumondes den Tag von sechs Uhr am Vorabend beginnend annehmen, während doch bei allen übrigen religiösen Verhältnissen dieser erst mit dem Aufgang der Sterne beginnt, weil es eigentlich nach der Bestimmung von n"' rrm keinen Unterschied mehr giebt, wenn der Tag seinen Anfang, nimmt. Man sieht also um wie viel einfacher das jüd. Kalenderwesen wäre, wenn die Ausnahme von jpT die so wenig Begründung für uns har, heut zu Tag wegsiele-.