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Der Orient · 1850-08-10 · Heft 32 (10.8.1850) · p. Seite 128

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 32 (10.8.1850)
Date
1850-08-10
Page
Seite 128 (sequence 7)
Language
German
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8W 128 Anzahl den Mitgliedern eingefunden, La bekannt war, Laß Baron Rothschild erscheinen werde, um seinen Sitz für die City von London einzüuehmen. Auch außerhalb des Hauses hatten sich viele Personen versammelt, die begierig waren, das Resultat dieses Versuchs zu erfahren. Ms die Galerie geöffnet wurde, verursachte der Umstand, daß Baron Rothschild nicht im Hause zu erblicken war, ziemliche Heiterkeit. Sir R. Jnglis überreichte eine Petition aus Bnckiughamshire gegen die Zulassung von Juden in das Parlament. Nachdem verschiedene andere Petitionen, darunter zwei aus Dover Und Guiidford ähnlichcü Inhalts, überreicht worden waren, erschien Baron Rothschild an den Schranken des Hanfes, näherte sich, begleitet von Hohn Abel Smith und P. Wood, dem Tisch und verlangte, ans das Alte Testament beeidigt zu werden. Dem widcrsetzte sich Sir R. Jnglis, worauf Rothschild sich zurückzog und sich in der Galerie der Pairs niedersetzte. Sir R. Jnglis sagte: So lauge das Haus eine christliche gesetzgebende Versammlung gewesen, habe nie irgend Jemand verlangt, den Eid ans das Alte Testament zu leisten. Er fühle sich verpflichtet, sich der Beeidigung des Barons Rothschild zu widersetzen, wofern derselbe nicht den Eid ebensowohl ü'ttf das Alte wie auf das Neue Testament . Leisten wolle. Der ehrenwerthe Herr erscheine hier vor der Versammlung, um Gesetze sowohl für die Kirche wie über andere Gegenstände zu geben. Er (Jnglis) fühlt sich gebunden, die Grundsätze zu vertheidigen, welche dem Herzen und dem Geiste der großen Mehrheit 'des Hauses theuer seien. Das Haus solle fortfahren, eine christliche gesetzgebende Versammlung für ein christliches Volk zu sein, und er stelle daher den Antrag, daß Niemand gestattet sein solle, sich dem Tische zu nahem, der nicht auch bereit dazu fei, einen christlichen Eid abzulegen. Hr. Hnme bemerkte, der ehrenwerthe Barouet möge in seinem Anträge bedenken, daß der Baron in gehöriger Weise von den Bürgern Londons erwählt worden sei. Der ^Generalanwalt sagte, das Haus in diesem Falle ein -richterliches Amt zu versehen und müsse daher jedes Parteigesühl fernhalten. Er schlage daher dasselbe Verfahren vor, welches man bei der Wahl O'Eönnell's für Cläre beobachtet habe, nämlich den Baron vor den Schranken des Hauses zu vernehmen, in eigener Person, oder, in der Person seines Vertheidigers und seiner Agenten , wie Solches auf den Rath Sir R. Peel's in dem Falle O^Connell's geschehen sei. Es scheine ihm demnach passend , wenn man Barvu Rothschild darüber vernehme, weshalb er sich weigere, den Eid auf das Neue Testament zu leisten. P. Wood meinte, eine Entgegnung auf die Rede des Sir N. Jnglis sei wohl 'ckaum nöthig; Rothschild sei zweimal von den Wählern der City von London gewählt werden und habe Ansprüche auf die allen Unterthanen im Reiche gemeinsamen Rechte. Der Verbcssernttgsantrag des Generalanwalts genüge ihm nicht, da er die eigentliche Frage nicht treffe. Baron.'Rothschild habe nicht, wie O'Connctt, verlangt, vor den Schranken des Hauses vernommen zu werden. Der Huldigungseid und der Suprematseid seien die beiden zuerst zu leistenden Eide, und der Baron sei bereit, sie zu Leisten; was sie betreffe, sei daher keine Veranlassung vorhanden, den Baron vor die Schranken des Hauses zu laden. Hr. Hope machte hier eine Einwendung gegen die Benennung Rothschilds als ,,Baron", indem derselbe kein Baron sei in der konstitutionellen Bedeutung des Wortes. Wood erklärte, so wolle er denn von ihm als von dem ehrenwerchen Mitgliede für die City von London sprechen. (Beifall.) Dieser ehrenwerthe Herr Fabe sich erboten, den Hnldigungs-, Suprematsnnd ^lbjnralionseid in der Weise zu leisten, wie die Eideoleisiung in der Regel bei den Juden stattfiude. Der Redner entwickelt hierauf weitläufig den rechtlichen Begriff des Eides und citirt eine große Anzahl von Autoritäten, um zu beweisen, daß man Rothschild gestatten müsse, den Eid in jeder ihm beliebigen Weise abznlegen und daß die ans diesen Gegenstand bezüglichen Statuten gegen einen ftcmbcu Fürsten, den Teufel, erlassen worden seien. (Gelächter und Beifall.) Die Frage gehe die Wähler ebensowohl an, wie das Hans. Die Gesetzgebung verlange nichts weiter, als daß der Eid bindend sei, und deshalb habe das Mitglied für die City von London das Recht, zu verlangen, daß man ihn auf die Weise beeidige, die am meisten bindend für ihn sei. Er (Woöd)' verlange daher, daß man Rothschild den ‘ Eid in dieser am meisten bindenden Form leisten lasse. Hr. St. Wortley, obgleich für die Zulassung der Juden in das Parlament, beklagte , daß wäre die wichtige Frage so unvorbereitet vor das Haus bringe, und verlangte deshalb eine Vertagung derselben, um den Mitgliedern Zeit zur reiflichen Erwägung zu geben. . Für diese Ansicht sprach sich auch Lord I. Ruffel aus, und schließlich wurde sein Antrag, die Debatte bis zum 28. Juli Mittags zu vertagen, mit großer Majorität angenommen. Personalchronik und Miscellen« London, 29. Juli. So eben erhalte .ich die betrübende Nachricht, daß unsere letzte Hoffnung den Baron v. Rothschild im Parlamente zu sehen, nicht realisier wurde, d. h. daß Rothschild zwei Eide leisten werde, aber den dritten nicht leisten kann, indem rin r;irpon ihe laitli of a Christian“ steht. Verlag von C» L. Britz sch e. -Drück von I. H. Nago l.

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