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Der Orient · 1850-07-27 · Heft 30 (27.7.1850) · p. Seite 117

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 30 (27.7.1850)
Date
1850-07-27
Page
Seite 117 (sequence 1)
Language
German
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Berichte, Studien nn i Elfter Das Abonnment auf eia Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirt bei allen lödl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. kür jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegebe» von vr. Julius Fürst. Jahrgang. Don dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Lüeraturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. eipzkg, den 27. Juli Inhalt. Neuester Fortgang im Rückschritt. Die Juristenfakultat in Breslau als Werachterm des Rechts. Die dicke Reaktion. Weiterer Verlauf. Rintel als Gegner. Wilda und Fried mann. — Deutschland Breslau. Bericht über Dr. Guttentag. Nekrolog. Hamburg. Einführung eines Gesetzes über gemischte Ehen. —' Großbritannien. London. Literatur- Gesellschaft. Preisaufgaben. Regsamkeit. — Miscellen. Pesth. — LB. d. Or. ' Deutschland. Breslau, 9. Juli. Das Ministerium hat in Sachen t>er juristischen Doktorprüfung noch nicht gcantwort.. Indessen mtspmnt sich eine bedeutende Debatte hierüber in den hiesigen Zeitungen. Der bischöfliche Consistorialrath Rintel, ein getaufter Jude, schrieb in der S ch l e si sch e n Zeitung für die Fakultät. „Jrenäes" (Friedmann) und ein christlicher Jurist (der edle Volksmann Herr Stadtgerichtsrath P f>l'ü ch er) - fertigten dm Apostaten in der heutigen Oderzeitung ab. Wenn die Zeichen nicht trügen, so dürfte diese Debatte nur ein Vorspiel sein für die Kämpfe, die wir beim neuen Unterrichtsgesetz haben werden; sie ist aber deshalb von Wichtigkeit. — „Die juristische Facultät hat endlich ihren advocatus gefunden. Herr Rintel ist für sie in die Spalten der Schlesischen Zeitung getreten. Wir können ihm hierbei eine Anerkennung nicht versagen. Es ist ein alter unsterblicher Betrug des raisonnirenden advocatorischen Verstandes, für eine schlechte Sache einen guten Grund anzugeben, um sie dadurch scheinbar zurechtfertigen. Herr Rintel hat diesmal von diesem Trug keinen Gebrauch gemacht. Seine Gründe sind wenn möglich noch schlechter, als die Sache, welche er in Schutz nimmt. — Herr Professor Wilda hat, von dem speciellen vorliegenden Fall absehend, angedeutet und wir haben es an dieser Grelle ausführlich nachgewiesen, daß die Zulassung jüdischer Candidaten zur juristischen Doktorprüfung durch § 12 der Verfassung unzweifelhaft entschieden ist. Herr Rintel hat eine nagelneue Interpretation der Verfassung entdeckt. Der § 12, sagt er, welcher den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntniß unabhängig macht, bestimme durchaus nicht die Zulassung der Juden zu Lehrämtern. Diese, meint er, gehören weder zu den „bürgerlichen" noch zu den „staatsbürgerlichen Rechten." — Seitdem die Facultat den beregten Beschluß gefaßt hat, trauen wir ihr sehr Vieles zu; können aber dennoch nicht glauben, daß sie diese Ansicht des Herrn Rintel adoptiren werde. Nach seiner Ausführung hört das akademische Lehramt überhaupt auf ein Staats amt zu sein, denn er findet in allen Kategorien des Staatswesens keinen Platz für Lehrämter. Die königliche Facultät stellt sich aber selbst als eine obrigkeitliche Behörde dar und ihre Mitglieder betrachten sich mit Wohlgefallen als Staatsdiener. Auch haben sie ja in dieser Eigenschaft die Verfassung beschworen und sie stehen in Bezug auf etwaige Renitenzen oder bescheidene Rebellionen unter dem Disciplinargesetz. Herr Rintel kann sich über diese gesetzliche Sachlage in den Universitätsstatulen und unserer ersten Erörterung unterrichten. Wir wollen ihm aber auch ein für alle Mal sagen, daß der § 12, diese Perle der Verfassung," für rabulistische Auslegungen keinen Raum gewährt. Jedermann weiß es, daß hier den Juden und den diffentirenden Christen nicht einzelne Rechte, sondern die unbeschränkte volleGleichstellung mit den Christen der Hauptkirchen gewährleistet ist. Die o ffi eie l l e Praxis hat sich auch danach gerichtet, indem sie die Juden, welche ja vor der neuen Ordnung von allen Lehrämtern ausgeschlossen waren, jetzt in dieselben einführte. Nach der Lection in origineller Gesetzesauslegung, gibt Herr Rintel Herrn Professor Wilda und uns auch eine kurze Anweisung in der Logik, Es liegt- 30

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