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Der Orient · 1850-06-01 · Heft 22 (1.6.1850) · p. Seite 86

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 22 (1.6.1850)
Date
1850-06-01
Page
Seite 86 (sequence 3)
Language
German
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86 werden darin 18 Waisen erzogen , und seit dem Bestehen sind 127 Knaben dem Bürgerrhume vorbereitet* worden, obgleich der Anfang nur mit 4 Knaben gemacht wurde. Ein aueführlicker Jahresbericht, der »7., der jetzt erschienen, gicbt ein schönes und erfreuliches Zeugniß von dem praktischen Sinne des Stifters, der mit kleinen Scherflein begonnen ein gut fondivtes Institut begründet, das von den religiösen Kämpfen der Gemeinde nicht verschlungen, werden kann. Dessau, im Mai. Die hiesige Gemeinde hat endlich nach langer Vacanz wieder einen Prediger und Rabbiner gewählt * aus der Wahlurne ging ein den Lesern des Orients bekannter, wissenschaftlich gebildeter Dr.. Statthagen in Berlin hervor. Die Gemeinde hat seit dem Abgänge des Dr. Sam. Hirsch, der durch seine Hingebung an die Sturmreform alle Herzen der Gemeindeglieder sich entfremdet, mit einer neuen Wahl gezögert und es fehlte nur wenig, so wäre auch diese mißlungen, da ein bekannter Sturmgeist aufgrtaucht, der gewiß die Einigkeit nicht gefördert. Ich meine Dr. Jolowicz, der mit zu diesem Amte sich gemeldet hatte und heimlich während des Wahlaktes auch hier anwesend gewesen sein soll. Hannover, im Mai. Hier ist ein Eidesgesetz erschienen, wie Sie aus den öffentlichen Blättern erfahren haben werden, wo die Formel des Iudeneides lautet: „Ich schwöre bei dem Namen des Herrn, des A l l w i s se n d e n und All gerechten, des heiligen Gottes Israels, da ß u» s. w. So wahr mir helfe Gott der Herr." Diese Formel, so mild und ungehässi'g sie auch an sich ist, erscheint doch im Verhältniß zu der christlichen Formel nur als Eid more judaico unö ist daher vom Standpunkte der Gleichstellung nur zu verdammen. Warum der Jude „Herr" und der Christ „Gott," warum jener „des Allwissenden und Allgerechten" und dieser „den Allmächtigen und Allwissenden" sagen soll, sieht kein vernünftiger Mensch ein, und man kann fast den dogmatischen Aberglauben, welcher diese Verschiedenheit eingegeben, nicht errathen. Wohl läßt sich darüber streiten, ob wir durchaus eine Formel more judaico fyaben müssen oder sollen, aber jeder müßte diese verbesserte Formel lächerlich finden und ich glaube überhaupt nicht, daß ein Jude, er sei orthodox oder heterodox, für ein Ghetto in der Eidesformel sein kann. Es ist uns daher unerklärlich, wie ein Corr. aus Oberschlesi'en den Eid more judaico vertheidigen kann, wenn man nicht herausfischt, daß blos Oppositionssucht gegen den Berliner Vorstand dieses eingegeben. Hoffen wir, daß die spätere Gleichstellung eine vollständige sein wird. Prag, 1. Mai. Zu den vielfachen Versuchen unserer Regierung, den großen zersplitterten Staat zu organistren, gehört auch die Schöpfung der Gemeindeordnung, und zu dieser muß nothwendig als Supplement die Orgamsirung der jüdischen Kullusgemeinde, insofern diese einen wichtigen Bestandtheil der Gesammtgemeinde bildet, gehören. In Betracht, daß der treffliche Entwurf zur Organlsirung der jüdischen Kultusglmeinde in Mähren, der vom. Oberrabiner Dr. Hirsch ausgegangen, durch den verwilderten Zustand der Gemeinden erfolglos geblieben, so muß nun die Regierung, die Nothwendigkeit solcher Regulative einsehend, diese selbst in die Hand nehmen, und hofft dadurch das Widerstreben der Gemeinden besser zu'besiegen. Der Kreispräsident hier erließ ein Schreiben an die Bezirkshauptmannschaften, zur nähern Information über die Orgamsirung der jüdischen Kultusgemeinden in Böhmen, den ich den Lesern hier vollständig mittheile. Er lautet: „An die k. k. Bezirkshauptmannschaften am 26. März 1850. (Nr. 3716.) immer aus die Grundlage der. in dem allerh. Patente vom 4 März v. I. ausgesprochenen Grundsätze der Stellung der Juden in der politischen Gemeinde sich gestalten möge, so wird es doch nothwendig bleiben, daß sie in Betreff ihrer religiösen Znterressen eigene Kirchengemeinden bilden. Es tritt daher die Nothwendigkeit ein über die Verfassung des Entwurfes einer Kulrusgemeindeordnung für die Israeliten in Böhmen eine Berathung einzulciten. Dieser Gegenstand ist um so dringender, als die Kosten zur Bestreitung der religiösen Schulbedürfnisse größtentheils durch Zuschläge auf die Judensteuer aufgebracht werden, nunmehr aber durch die Aufhebung der Judensteuer der Schlüssel hierzu verloren gegangen ist, und dadurch die bisherigen Einrichtungen zu verfallen drohen. Ueber Aufforderung Sr. Ex. des Herrn Statthalters vom 5. d. M. (Z. 10. 695), werden daher Ew. Wohlg. angegangen, mir über die in dem dortigen Bezirke bestehenden jüdischen Kultus- und Ulirerrichtsanstalten, die Zeitpunkte ihrer Entstehung, die Dotation derselben u. s. w» mir möglichster Beschleunigung verläßliche statistische Nachweisungen ..zu liefern und hierbei specisisch anzugcben, welche dieser Anstalten mir ihren Bedeckungsmirlttn auf den jüdischen Steuergulden gestellt wurden, und welche der drei jüdischen Steuergattungen, zum Mäßstabe der Deckung der Regiekaffe diente, dann ob. die diesfälligen Beiträge gemeindeweise oder individuell eingehoben wurden. Gleichzeitig wollen mir Ew. Wohlgeb» nach Einvernehmen.der in Ihrem Bezirke befindlichen Orrsrabbiner und sonstigen Vertrauten und intelligenten isr..Privaten ein wobldürchdachres und detaillirtts Gutachten mit. Rücksicht aus die sorgfältig zu erhebende öffentliche Meinung und die Wünsche der Judmschaft, erstatten, in welcher Art und Weise die Kultusgemeindeordnung fürdie Israeliten Hierlands im Geiste der neuen Gesetzgebung zu organisiren wäre. Um in der Zwischenzeit nicht Unordnung um sich greifen zu lassen, scheint die Verfügung zweckmäßig, daß in je-, dem Bezirke, was im Jahre 1848 zu obigem Zwecke bezahlt worden ist, vorläufig fort bezahlt und nöthigenfalls zwangsweise eingehoben werde. Ew. Wohlg. wollen mir daher an-. zeigen, wie die Regiekosten gedachter Anstalten, sofern selbe durch Umlage auf den Steuergulden bestritten wurden, seit der Auflaffung der Judensteuer bedeckt werden, ob zur Aufrechthaltung dieser Anstalten der im Jahre 1848 bestandene Maßstab der Dotation derselben zu belassen und ob die Einhkbnng der Beitrage gemelndeweise oder individuell zu ge-

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