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Der Orient · 1850-03-23 · 12 (23.3.1850) · p. Spalte 191-192

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Journal
Der Orient
Volume
1850
Issue
12 (23.3.1850)
Date
1850-03-23
Page
Spalte 191-192 (sequence 8)
Language
German
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191 Ankündigungen. Massig, eben so wenig eine schriftliche Stimmabgabe Abwesender. §. 7. Die Wahl geschieht durch absolute Stimmenmehrheit. Ergibt sich bei der ersten Abstimmung für keinen der zu Wählenden eine absolute Mehrheit der Stimmen, so werden die Beiden,' für die die relativ höchste Stimmenmehrheit sich ausgesprochen, auf die engere Wahl gebracht, und unter ihnen durch absolute Stimmenmehrheit entschieden. §. 8. Zur Wahlversammlung sind die Wahlberechtigten 8 Tage vor der Wahl zur bestimmten Stunde durch gedruckte Einladungszettel gegen Bescheinigung auf dem Einladungsbogen durch den Synagogendiener, außerhalb des Wahlortes Wohnende durch schriftliche Anzeige zu laden. §. 9. An dem der Wahl vorangehenden Sabbat ist die Wahlversammlung nochmals in der Synagoge zu verkündigen. §.10. Es steht dem Vorstande frei, in dringenden Fallen das Erscheinen bei einer durch die örtlichen Statuten zu bestimmenden Geldbuße in die Ortssynagogenkaffe für den ohne genügende EntschuldigungAusbleibenden ansagenzu lassen. §. 11. Der Vorstehern und Beirarhswahlen hat der Vorstand vor der Wahl eine Liste aller nach der Verfassung zu dem betreffenden Amte Wählbaren anzufertigen und der Versammlung vorzulegen. , §. 12. Die Wahl der Ausschüsse geschieht nach relativer Stimmenmehrheit; jedoch ist zu jeder Wahl mindestens £ aller Stimmen erforderlich. §.13. Die ganze Wahlhandlung wird von dem Rabbiner oder Religionsweiser, dem Vorsitzenden Vorsteher und 192 zweien vom der Wahlversammlung zu wählenden Vertrauensmännern geleitete §. 14. Vor Beginn der Wahlhandlung hat der Ortsreligionsweiser oder Rabbiner die Wahlversammlung zu cc. mahnen, unparteiisch nur das Beste der Synagoge ins Auge zu fassen, und nur redliche, vom Gemeinsinn beseelte, für das betreffende Amt tüchtige Männer zu wählen. §. 15. Eine vorgangige Besprechung der Wahlmänner darüber, wem sie am gewissenhaftesten ihre Stimme geben könnten, ist zulässig. §. 16. Die Stimmen werden durch Stimmzettel, ohne Namensunterschrift abgegeben. §. 17. Der Rabbiner oder Religionsweiser nimmt unter Namensaufruf der Einzelnen deren Stimmzettel persönlich entgegen. §. 18. Der Rabbiner oder Religionsweiser öffnet die Zettel, verliest, registrirt sie unter Kontrolirung der beiden Vertrauensmänner und verkündet das Ergebniß. §. 19. Ueber die Wahl ist ein schriftliches, nur vom Rabbiner, vom Vorsitzenden und den beiden Vertrauensmännern unterzeichnendes Protokoll aufzunehmeu. §> 20. Eine Abschrift des Protokolls ist der Bezirksdelegation zur Kenntnißnahme einzusenden. §. 21. Den Gewählten sind ihre Dienstinstruktionen so wie ein Exemplar der Verfassung und der bestehenden Ordnungen einzuhändigen, und haben sie durch Handschlag dem Ortsrabbiner oder Religionsweiser eine gewissenhafte Führung ihres Dienstes zu gelobm. (Fortsetzung folgt.) Ankündigungen. An diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen 1^- Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. Anzeige. Ein israelitischer exa m t lt (r tc r Lehrer, der durch das Medium der englischen Sprache, neben den gewöhnlichen Schulnnterrichtsgcgenständm, auch in der hebräischen, deutschen, französischen und lateinischen Sprache Unterricht zu erthcilen vermag, kann bei einem jährlichen Gehalte Don Fünfzig Pfund Sterling gleich nach Ostern eine Hauslehrerstelle finden. Die Reisekosten werden zurückgestattet, und der Gehalt nach einem Jahre erhöhet. Hierauf Restiktirende wollen sich bald mit ihren Zeugnissen über Qualifikation und Charakter in fraukirten Briefen wenden an Herrn B. Lewis in Brighton in England. [28] Im Verlag von C. L. Fritzsche in Leipzig ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Die Pefach - Hagada oder Erzählungen von Ismel's Auszug aus Egypten. Zum Gebrauche der beide« ersten Abende des Mazot-Festes. Bon Neuem wörtlich aus dem hebräischen Originale verdeutscht. 8. br.. Preis 7£ Ngr. Vierte Ausgabe. Wiederverkäufe!:, welche sich an die Verlagshandlung wenden, erhalten bei Abnahme von Partieen einen ansehnlichen Rabbat. Verlag von C» L. Fritzsche. Redakteur: Dr. Jul. Fürst. Druck von I. H. Nagel.

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