Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 11 (1850)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1850)
- Date
- 1850-03-23
- Page
- Seite 48 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2360092-2360634-2360647--7039-3535634- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
48 des Kaisers geschmückt; alle paffenden Psalmen wurden für das WM und Gluck des Regenten recitirt; die Volkshymne, wurde von den Schulkindern unter größtem Jubel, abgesungen.; die. Rabbinen sprachen kräftige Worte über das Glück der emancipirten Israeliten, ermahnten die Zuhörer, dem Geber der Freiheit, Hochachtung, Treue, Liebe, Anhänglichkeit und Gehorsam zu zollen. B. D an e m a. r k. Kopenhagen, 23. Febr. Der Abgeordnete Rothe interpellirte den Kultus-Minister, ob er beabsichtige,; einen Gesetzentwurf .über gemischte Ehen einzubringm. I Cr begründete seine Interpellation auf §§. 83 und 84; des Grundgesetzes; außerdem hätte er von den Repräsentanten der mosaischen..Glaubensgenossen.einen Antrags empfangen, welcher dahin ging, daß wenn die Eltern : sich darüber nicht einigen könnten, die Söhne in der: Religion des Vaters llnd die Töchter in der Religion der Mutter erzogen werden , sollen. — Der Kultus-Mij nister erwiederte, daß er nach dem Grundgesetze nicht he- - rechtigt gewesen sei, eine andere Resolution zu geben, als die bereits erlassene. (Diese Resolution bestimmt, daß die Kinder gemischter Ehen in der Religion der Volkskirche erzogen werden sollen.) Diese sei auch von dem Bischof in Seeland, als Organ der Volkskirche gebilligt worden. Er (der Minister) habe die Sache den dem juristischen, nicht von dem religiösen Standpunkt ans betrachtet. Er sei auch der Ueberzcugung, daß die Resolution mit dem Grundgesetz übercinstuume. Die Ehe sei hier im Lande kein rein bürgerliches Rechtsverhältniß (Murren im Saale) und durch das Eingehen einer gemischten Ehe trete man .in einVerhältnis zu einer andern Kirche und verlange ihre Sanktion. Die bisherige Gesetzgebung enthalte bis heute noch keine Bestimmungen darüber, in welchem Glauben die Kinder erzogen werden sollen. Die Bestimmung müsse daher von Zweien genommen werden, welche hierüber als einig zu betrachten seien. Da der König nach dem Grundgesetz berechtigt sei, Bewilligungen ad man datum zu geben, so habe er dem König gerathen, die Bewilligung an alle Dissenter zu generalisiren, — Es sei indeß nicht seine und seiner Kollegen Absicht gewesen,, daß diese Resolution von Dauer sein-sollte; allein er sei kein Freund provisorischer Gesetze und habe keinen durchgreifenden Gesetzentwurf hierüber einbringcn wollen, bevor er hierüber das Gutachten der Kirche emgeho.lt hätte.; wenn jedoch dieser allgemein gewünscht werden sollte, so würde er diesem Verlangen genügen und einen Gesetz-Entwurf über gemischte Ehen einbringen. — Nachdem noch mehrere Neduex gegen die Resolution des Kultusministeriums wegen der Erziehung der Kinder aufgetreten waren und diese eine Zwangsmaßregel einen Eingriff in die Gewissensfreiheit genannt hatten, wurde mit 46 gegen 34 Stimmen angenommen, daß der Minister den betreffenden Gesetzentwurf dem Reichstage verlegen möge. Italien. Neapel, 14. Febr. Das Haus Rothschild zH sogleich 15 Millipnen im Eourse zu 75 , in 3 Mosten abermals 17 Millionen, der Rest wird an d.crBöch verkauft. Für die 32 Millionen erhält das Haus Roth! schild sogleich eine Provision von 2 Procent. Die einzige Garantie des Anlehms besteht in der Unterschuß des Pabstes; von einer Hypothek auf die Kirchengntß ist keine Rede im Vertrage. Die Klausel aber .wcgr sofortiger Bezahlung der Provision von 3 Proeent, nud für die erst in einem Vierteljahre zu erlegenden 17 Ml. lionen, stieß auf Widerstand, da der Kardinal Pu sekretär bestimmt sich weigerte, diese Provision ftüher p_ bezahlen, als bis die 17 Millionen eingezahtt werden Btan ist nun dahin übercingekommm, daß der PH dm Vertrag ratifieiren, der Nuntius aber die ErklärM abgcben soll , daß die Provision für die 17 Milliem; nicht vor Einzahlung derstlben bezahlt werde, selbst, ü«? die Gefahr hin, daß das ganze Geschäft rückgängig! würde. Diese Weigerung begreift sich um so mehrliiilj äst um so gerechter, als das Haus Rothschild, weiß -sogleich die ganze Provision für die 32 Millionen ü der ersten Einzahlung von 15 Millionen -abgezogt-, würde, in der That nur 10,270,0.00 Franks zu bezas len hätte, für welche es von den Abnehmern der P piere.(diese sind wirklich schon für den Betrag von II; Millionen größtmtheils nntergebracht) volle 15 Millit mm erhielt. Träte dann eine neue politische Krise m so könnte das Haus Rothschild, nach bereits gemacht Gewinne, sich zurückziehell, und der Pabst allein HW den Schaden zu tragen. Hr. von Rothschild hat m mehrere Begünstigungen für seine Glaubensgenossen jj Rom als Bedingungen an das Anlehen geknüpft, so Erlaubniß für sie, außerhalb des Ghetto zu wohneitz die Auflage , bereu Ertrag zur Bekehrung der IM verwendet wird, nicht -mehr zu bezahlen, dann die Ens fcrnmlg einiger lästigen Förmlichkeiten bei -ErlanglH. von Pässen. Als Bedingung des Antehens wwM diese Punkte nicht angenommen,, dagegen die ZusiW rung der Verbesserung der Lage der Juden gegebeis und von der andern Seite erklärte mall sich zuletzt to mit befriedigt. 1 Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. N gc l.