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Der Orient · 1850-03-09 · 10 (9.3.1850) · p. Spalte 159-160

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Journal
Der Orient
Volume
1850
Issue
10 (9.3.1850)
Date
1850-03-09
Page
Spalte 159-160 (sequence 8)
Language
German
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159 Ankündigungen. walten zu lassen, bestimmten mir, daß vor jeder kommissionellen Auftheilung der Versuch freier Selbstfassionen gemacht werde, und wohl wäre es herzerhebend, wenn dieser Weg der freien Selbstbestimmung überall zum Ziele führtet Gilt es doch rein nur den heiligsten religiösen und humanen Interessen, für welche die Herzen unserer Brüder jederzeit gerne selbst über ihre Kräfte zu leisten bereit sind Segen und Ehre der Gemeinde, deren Glieder also vom wahren Sinne echter Religiosität durchdrungen sind, daß sie auf dem Wege freier Selbstfassivn die Bedürfnisse ihrer Anstalten bestreiten könnten! Nur noch einige Punkte glauben wir hier des Nähern berühren zu müssen. (Motiv u.) Wir waren von der Ansicht durchdrungen, daß hinsichtlich der Pflicht der Synagoge die verschiedenen Anstalten derselben herzustellen kein Unterschied stattsinde, daß sie zur Herstellung der Einen wie der Andern positiv verpflichtet sei, und daher, so weit die Kosten derselben nicht auf andere Weise gedeckt sind, das zur Erhaltung sämmtlicher Anstalten Erforderliche durch direkte Beiträge aufzubringen wäre. Gleichwohl glaubten wir, um der direkten Aushebung so wenig als möglich zu bedürfen, für die Kosten des Gottesdienstes, der Schule und des Armenwesens, je nach der verschiedenen Natur dieser Anstalten auch noch andere Einkünfte für dieselben bestehen zu lassen, und nur einen Theil der Kosten durch direkte Beiträge zu decken. Hinsichtlich des Gottesdienstes wird die Kultus-Ordnung das Nähere zu bestimmen haben, für welche gottesdienstliche Ehren und Rechte, und welche Zahlungen dafür der Kultus- Kasse zufallen sollen, und nur zur Deckung des auf diese Weise Unaufdringlichen wird ein Lheil der Kosten in den aufzuLheilenden Betragi ausgenommen. Ein gleiches Bewandtniß hat es mit dem Schulgelde. (§. 158.) Dieses Schulgeld ist nicht von den Lehrern zu erheben, fließt vielmehr in die Synagogenkasse, die dem Lehrer seinen fixen Gehalt zu zahlen hat, und soweit die Schulausgaben nicht durchs Schulgeld gedeckt sind, ist das Fehlende aufzutheilen. Daß jedoch dieses Schulgeld in jedem Falle und auch in dem zu zahlen sei, wenn die Eltern die Kinder nicht in die Schule schicken und deren Unterricht auf andere Weise versorgen, ist ganz durch das Motiv gerechtfertigt, daß ja die Synagoge verpflichtet ist, für jedes unterrichtsbedürftige Kind die vollständig und zweckmäßig eingerichtete Schule bereit zn halten, und die Kinder, die heute durch Privatunterricht versorgt werden, morgen in die Lage kommen können, in der Schule unterrichtet werden zu müssen, die Schule jedoch keine Anstalt ist, die man in jeder beliebigen Zeit Herstellen kann, wenn etwa die Benutzung beliebt. Der regelmäßige Schulbesuch wird aber jedenfalls dadurch gesichert, daß der Nichtbesuch nicht von Zahlung des Schulgeldes befreit. Daß von den Kosten des Armenwesens nur der erforderliche Theil der regelmäßigen Armenpflege aufgetheilt werden soll, die außerordentliche Armenpflege aber in der Regel durch freiwillige Spenden versorgt werden solle, zu dieser Bestimmung leitete uns die Besorgiriß, daß durch direkte Austheilung des Gesammtbetrages der fromme Sinn freier Wohlthätigkeit, der zu jeder Zeit die Synagoge zierte, leicht gefährdet werden könnte, während wir ihn durch diese Bestimmung vielmehr stets wach uud rege zu erhalten hoffen. (Fortsetzung folgt.) Ankündigungen. An diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen Sgr. für die gespaltene Petit- Zeile oder deren Raum ausgenommen. [22] Bei C. L. Fritzschein Leipzig ist erschienen, und durch alle Buchhandlungen zu haben: BniDtOP tPE>n oder Sammlung wissenschaftlicher Abhandlungen, nach Handschriften herausgegeben von B. G o l d b e r g. Enthält: 1) Brief des Gaon Scherira; 2) Rechtsgutachtcn VON Raschi; 3) Chai ben Mekiz von Abraham Ib n Esra; 4) aramäische Fabeln; 5) Gedicht von Jehuda Jbn Ghajat nebst Kommentar von Simeon ben Zemach Duran. Brosch. Pr. 15 Ngr. [23] Bei C. L. Fritzsche in Leipzig ist zu haben: HEBilMl, Parlirn composita, parlim e wiis linguis ycxsa, aactore; M. Somerhauseiis Philos. theor. Mag. iiü. hum. Docfc. nonhul. Acad. et Societ. Socio. BRUXELLENSE. (Fasciculus I. — Epigr. Satyrica). Bruxellae et Lipsiae, 1840. brosch. Preis 15 Ngr. g> l Verlag von C. L. Fritzsche. Redakteur: Dr. Jul. Fürst. Druck von I/ H. Nagel.

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