Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1850-02-23 · Heft 8 (23.2.1850) · p. Seite 30

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 8 (23.2.1850)
Date
1850-02-23
Page
Seite 30 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2360092-2360634-2360643--7017-3535576
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

30 Aus der Provinz Posen, im Mr. Was soll ich Ihnen berichten? Der Winter ist hart und das Proletariat unter den Juden sehr stark. Leider ist durch den Sturmder letzten 2 Jahre so mancher wohtthätige Verein zu Grunde gegangen, in welchem sonst die armen und dürftigen Inden eine hilfreiche Stütze gefunden hatten. Aber der Wohlthätigkeitssinn in Israel ist G. s. D. noch nicht geschwunden. In Lissa has den vor 4 Wochen die Juden eine Kollekte veranstaltet, für das zusammengebrachte Geld Holz eingekauft und dieses unter die Armer: vertheilt. Durch dies gute Beispiel angeregt, bewilligten der Magistrat und die Stadtverordneten, 150 Thlr. aus der Kommunal-Kasse zur Bertheilung unter die Armen ohne Unterschied des Glaubens zu verwenden. Es wurden 24 Bürger (zurHalste Juden, zur Hälfte Christen) gewählt, welche die Hütten der Armen auffuchten und der leidenden Noch Unterstützung brachten. Bei den Sammlungen, welche auf Anordnung des Magistrat durch dieselben Männer vorgenommen wurde, haben sich die Juden ganz besonders freigebig bewiesen. Wer nur Etwas entbehren konnte, ist mit seiner Gabe (an Geld oder Kleidungsstücken) nicht zurückgeblieben. Und unter den 24 Sammlern und Vertheilern haben die israel. Kaufleute, die Herren S. Levy und M. Biberfeld, den wärmsten Eifer und die unermüdlichste Thätigkeit an den Tag gelegt. Dank den edlen Männern! Möge ihr Beispiel Nachahmung finden! — Aus Posen nichts Neues. Dem Ausgange des in unferm vor. Berichte erwähnten Prozesses sieht man noch immer mit Spannung entgegen. — An der jüd. Schule zu Rawiez ist das Lehrer- Personal, welches aus 6 Gliedern bestand, auf die Hälfte reduzirt worden. L. W. Oesterreich. Pesssh, 3. Jan. In Folge des Hohen Kriegsministerialreferipts von: 16 Nov. v. I. E 6876, haben Se. Mas. der Kaiser mit allerh. Entschließung vom 4. November v. I. die Hereinbringung des festgesetzten Strafkontributionsäquivalents im Betrage von 2 Millionen dreimalhunderttausend Gulden C. -M. von der gesummten Judengemeinde Ungarns, mit Ausnahme der als loyal erwiesenen von Preßburg und Temeswar, in sechszehn vierteljährlichen Raten zur allerh. Keuntuiß zu nehmen geruht. Diese Umlegung der gedachten Summe als Aequivalent der auserlegten Strafkontributionen an Monturs¬ und Rustungssorten wurde hohen Orts deshalb beantragt, weil unter den bis jetzt mit derlei Kontributionen belegter: Judengemeinden sich mehrere befinden, welche in Anbetracht ihrer großer:: Schuld mit einer großem Strafe betheilt, jedoch mit Rücksicht auf ihre Vermögens- Verhältnisse und Anzahl der Familien nicht in der Lage sind, das ganze Quantum des auf sie entfallenden Betrages zu leisten, ohne ihre Vermögensumstände ganz zu Grunde zu richten, andererseits der größte Theil der in Ungarn befindlichen Israeliten, mit Ausnahme der im Eingänge gedachten Städte, durch schlechte Gesinnung und schändliche Handlungsweise die hicrläudige Revolution befördert hat, indem ohne ihre Mitwirkung dieselbe, nie eine solche Ausdehnung hätte gewinnen können. Durch diese Maßregel wird den bereits mit Strafreqnisitionen an Montur- und Rüstung belegten Gemeinden, denen ohnehin durch die Verwerthurig in Geld und die dadurch bedingte Enthebung vom Ankäufe des bei den gegenwärtigen Verhältnissen im Preise so sehr gestiegenen Materials eine bedeutende Erleichterung zuging, eine noch weit größere Begünstigung zu Theil, daß diese Kriegösteuer auf eine so bedeutende Anzahl von Individuen vertheilt wird, und mit dem Gewinne, welchen sich die Juden im Allgemeinen durch ihre Umtriebe während der Revolution zu verschaffen wußten, eigentlich in gar keinem Verhältniß steht. Wegerr Hereir:brir:gttng dieses Totalbetrages von 2,300,000 Gulden C.-M. hatte das hohe dritte Armeekommando folgende Modalitäten anzuorduen befunden: Die Zahlung hat binnen vier Jahren und zwar an: 1. Jarruar 1850, in vierteljährigen gleicher: Raten, jede von Einmalhundert drei und vierzigtauscnd siebenhundert und fünfzig Gnlder: C.-M. um so gewisser zu geschehen, als bei nicht vollständig geleisteter Abfuhr nach Verlauf eines jeden Vierteljahres, nebst der enthaltenden Rate, noch' ein Strafbelmg von fünftausend Gulden C.-M. entrichtet werden muß. Die Vertheitung des in Rede stehenden Nachkontributionsäqnivalents hat auf der Basis der für sämmtliche Judcngemeinden dieses Kronlandes ausgcmessenen Toleranzsicner zu geschehen, und es hat das für die Toleranzsteuerrückstände bestehende Konnte nun feine Wirk- . samkeit auch auf die Hereinbringung dieses StrafbetragS auszudehnen, ohne Verzug anznleiteu, und die Vorsorge zu treffen, daß mit den Modalitäten, wie jene Stenerrückstände, auch der gedachte Betrag von sämmtlichen Judengemeinden des Kronlandes Ungarn, mit Ausnahme von Preßburg und Temeswar hereingebracht werde. Hierbei wird bemerkt, daß dem Konnte zur Exekution der allenfalls säumigen Judeugemeindcn die militärische Mitwirkung im Wege der vcrschieder:en Distrikts- Kommandanten nicht versagt werden wird,, so wie auch, daß die von den betreffer:den Judeirgemeinden bereits in natura eingelieferten Gegenstände mit den: entfallende^ Werthe, welcher naträglich bekannt gemacht werden wird, bei der Abrechnung unter den einzelnen Gerneinden zu Gute gerechnet, resp. in Anschlag gebracht werden müssen. Dieses Mlitärdistrikts-Kommando erfüllt nunmehr die Verordnung des Hoher: Armee-Komrnarido's, indem es das zur Eirrhebung der Toleranzsteuerrückstände zus'“ vc: da |tci De ■J vii 7 wl 7 an 7 vo m Q 7: oh zel; od; rn 1 de : be ui m im sch ge ® tc« 0) - di d 7 •ifl '! 3

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.