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Der Orient · 1850-01-12 · 2 (12.1.1850) · p. Spalte 31-32

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Journal
Der Orient
Volume
1850
Issue
2 (12.1.1850)
Date
1850-01-12
Page
Spalte 31-32 (sequence 8)
Language
German
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31 Ankündigungen. 32 Daß'«ach §. 35 in den Synagogenschulcn, in der Regel zugleich auch für den bürgerli chen Unterricht gesorgt werde, stellt sich aus der Natur des jüdischen Religionsunterrichtes als gebieterische Nothwendigkeit und zugleich als eine für die Gesammtbildimg der Jugend wohtthuende Maßregel dar. Selbst der norhwendigfte populäre jüdische. Religionsunterricht, der doch mindestens die Kenntniß der hebräischen Sprache und das Verständniß der hebräischen Bekenntnißschriften mit umfassen muß, nimmt eine so bedeutende Unterrichtszeit in Anspruch, daß wenn er in einer besondern Anstalt gelehrt werden soll und die Kinder den allgemeinen bürgerlichen Votksunterricht in einer andern Anstalt zu genießen haben, entweder die von den beiden Anstalten in Anspruch zu nehmenden Znt des Schulunterrichts und des häuslichen Fleißes weit die zarten Kräfte der Jugend übersteigen, oder der eine Unterrichtszweig auf Kosten des andern wesentlich vernachlässigt werden müßte, während es doch andererseits eine unabweisbare Nothwendigkeit ist, mit gleich gewissenhafter Sorgfalt die Jugend für's religiöse und für'6 bürgerliche Leben auszurüsten. Es können nun aber die Gegenstände des jüdischen Religionsunterrichtes nicht nur ohne Nachtheil, sondern mit entschiedenem Nutzen auf eine leichte und zweckmäßige Weise mit den Gegenständen des allgemeinen Volksunterrichts dergestalt verbunden werden, daß sich beide Unterrichtszweige gegenseitig tragen und unterstützen, und vollkommen in Einer Anstalt versorgt werden können, ohne daß den jugendlichen Kräften angemessene Zeitmaß des Unterrichts zu überschreiten. Aus diesen Motiven glaubten wir bestimmen zu müssen, daß in den Synagogenschulen der bürgerliche Unterricht in der Regel gleichzeitig mit dem jüdischen Religionsunterricht zu versorgen sei, und soll er, nach dem uns vorschwebendrn Plane, mindestens die Gegenstände der drei Volksschulklasstn vollkommen umfassen. b) Sine fernere Aufgabe erkannten wir darin, daß denjenigen Gliedern der jüdischen Religionsgenossenschaft, die durch ihren Lebensbecuf eine höhere bürgerliche, wissenschaftliche oder gelehrte Bildung anstreben, auch Gelegenheit zur Erlangung einer dieser höhern Bildungsstufe entsprechenden höhern religiösen Bildung verschafft werde. (Fortsetzung folgt.) Ankündigungen. An diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Ge schichte und Literatur betreffen, gegen Sgr. für die gespaltene Petit - Zeile oder deren Raum ausgenommen. ' /;; [3] Bei E. ß« Fritz sche in Leipzig ist soeben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Die Bürgschaft. Kohelet, Sohn Davids. Zwei Kanzel-Borträge gehalten am 30. Decbr. 1848 und am 6. Oktbr. 1849 von Ad. Jellinek, Prediger und Religionslchrer der israelitischen Gemeinde zu Leipzig. gr. 8. bresch. Preis 5 Ngr. Briefkasten. Hrn. F. in B.: Ich bitte, sich der Mühe zu unterziehen und mir Mittheilungen über die neuen Ergebnisse zu machen. [4] Durch C. L. Fritzsche in Leipzig ist zu beziehen: 2'2W2 n-pn. Die israelitische Bibei, in korrektem hebräischen Texte, mit Worttreuer Uebcrsctznng, vollständiger Erklärung und erbaulichen homiletisch benutzbaren Andeutungen, hcransgcg. vom Landes-Rabbiucr Dr. Sal. Herxheimcr. 4 Bände. Berlin, 1841- 1848. Preis 7 Thlr. Preis für de» Pentateuch allein 2 Thlr. 15 Sgr. Preis sin die übrigen Bücher 4 Thlr. 15 Sgr. 1V25,1'2NV1 mcy. Die Kommentare von Joseph Kafpl, einem Grammatiker und Philosophen aus dem 13. Jahrhundert, zu Dalalat al Haiiriu, von Moses Maimuni. Nach den Handschriften der köm'gl. Bibl. zu München und der Stadtbibliothck zu Leipzig nebst verschiedenen Verbesserungen und Zusätzen von *. Heraus: gegeben von Sal. Werblun er. brosth. Frankfurt a. M. 1848. Preis 1 Thlr. Verlag vc» C. L. Fritzsche. Rtvakteur: Dr. Jul. Fürst. Druck von I. H. Nagel.

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