Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 51 (22.12.1849)
- Date
- 1849-12-22
- Page
- Spalte 815-816 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Ankündigungen. 815'’ synagogenrath däS Präliminär für die folgenden drei Rechnungsjahre zur Genehinigung vorzulegen. §. 205. Wegen unvorherzusehender Ausgaben ist im Präliminär jedesmal eine entsprechende Summe mitzuveranschlagen,.und zugleich zu bestimmen, bis zu welchem Betrage von dieser Summe der engere Landesjiynagogenrath für sich allein eine nicht vorhergesehene Ausgabe zu bestreiten ermächtiget sei, und wo derselbe die MitglEeder des großen Rathes zur Mitberathung Und Beschlußnahme beizuzichen habe. Z. 206. Das aus den Erträgnissen des Landesmassenfondes und denLandesbeicrägen sich bildendende Landessynagogen-Bermögen ist dem Landessynagogenrathe anvertraut, und ist derselbe dafür der Landessynagogen-Bersammlung verantwortlich. §. 207. Die Führung und Verrechnung der Landessynagogcnkasse wird von - dem besoldeten Mitgliede des Landessynagogenrathes besorgt, der zugleich auch die Schrift- und Archivsführüng der Landessynagoge übernimmt. §. 208. Dieser rechnungsführende Synagogenrath ist dem Kollegium des Landessynagogenraths verantwortlich, das die Rechnung und Kasse vierteljährlich zu revidiren hat. .§..209. Zugleich werden von der Landessynagoge, zwei Rechnungs-Kontrolleure auf drei Jahre gewählt, die die von dem rechnungsführendm Synagogen-Rach zu stellenden Rechnungen..mach vorgängigec Vorprüfung beö Landessynagogenraths.gewissenhaft zu revidiren haben. 2l0. Drei Monate vor Ablauf des'Rechnungsjahres hat der Laudessynagenrath das Präliminar für das kommende Rechnungsjahr auf Grund der verfassungsmäßigen Landesfynagogenbeschlüsse anzuferrigen und dasselbe mit Beginn des Rechnungsjahres dem rechnungsführenden Synagogenrathe zu übergeben. §. 211. Der rechnungssührende SynagogenraU) hat die Einnahmen gegen auszuhändigende Quittungen zu erheben und die Ausgaben gegen ein-zuhändigende Anweisungen des Landessynagogen-Raths, zu leisten. §. 212' Vier Wochen nach Ablauf des Rechnungsjahres hat der rechnungssührende Synagogenrath dem Landessynagogenrathe jährlich Rechnung mit Belegen zur Vorprüfung zu übergeben, die sodann von diesem mit seinen etw-aigen Bemerkungen innerhalb fernerer vier Wochen den beiden Rechnungs-Kontrolleuren zur Revision zuzuftellen sind. §. 2L3. Die Kontrolleure ha den die Revision der Rechnungen und des Kassenbestandes innerhalb 8 Wochen zu vollenden und die Rechnung mit ihrer Erklärung über den Befunden den Landes synagogen-Rath zurückgelangen zu lassen. §. 214. Die etwaigen Monita der Kontrolleure haben in j sofern feine hemmende Kraft, daß der Landessynagogenrath! nicht verpflichtet ist, sich in einer von ihm für nothwendig! erachteten Ausgabe beirren zu lassen, wenn derselbe nur im . Stande ist sie vor der Landesversammlung zu rechtfertigen. (Fortsetzung folgt.) Ankündigungen. Zn diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Arr, besonders in so wer: sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betressen, gegen 1J Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. ,C11^] Bei C. L. Fritzs ch e in Leipzig ist zu haben: j (Ikkarim) an|? "12p j Grund- und Glaubenslehren der Mosaischen Religion von R Josef Albo. . Nach ben ältesten und korrektesten Ausgg. in's Deut- \ sche übertragen von Dr. W. Schlesmger, Rabbiner zu Sulzbäch und Ar. F. Schlesinger, Lehrer der neuern Schrachttt. Hierzu: Historische EinlLitung zu N. Josef Albo> Küche Ikssarrm, nebst kritischen, vergleichenden, historischen und philosophischen Anmerkungen von Ar. L. Schlesinger, Lehrer der neuern Sprachen. Brosch. Preis für das Ganze: % Thlr. Wir übergeben hier den Freunden der jüdischen Religionsphilosophie die Übersetzung eines der wichtigsten Werke in diesem Fache, deren i. Heft im „Orient" und in Zost's „Annalen" günstig beürtheilt wurde. [ 113] Durch C. L. Fritzsche in Leipzig sind folgende neu erschienene Schriften zu beziehen: H. Chajes, 'IQ--« 12^0, Abhandlungen über Hagada, Jeruschalmi, die Targumtm, Raschi tmb Bat - K 0 l. Zolklcw, 1849, 4. 27 Ngr. -- niNjp nnjD, Abhandlungen über Kultus- und Ritnsfrcigcn mit Berücksichtigung der Resormbcstrebungeu in Deutschlands Zolkicw, 1849. 4. 1« Ngr. D. H. Jovl, Rabbiner in Schwerseuz, mnn srno, die Neligionsphilofophie des Sohar und ihr Verhältnis zur cilTpcntdiicit jüdischen .Theologie. Zugleich eine kritische Beleuchtung der Franek'scheil „Kabbala". Leipzig, 1849, 8. 2 Thlr. Wir machen die Gelehrten auf diese neuen Schriften, als auf die wichtigsten, die in der ntuesten Zeit erschienen sind, besonders aufmerksam.- Verlag von C. L. Fritzsche. Redakteur: Dr. Zul. Fürst. Dru ck von I. H. Nag i l.