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Der Orient · 1849-12-08 · Heft 49 (8.12.1849) · p. Seite 216

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Journal
Der Orient
Volume
10 (1849)
Issue
Heft 49 (8.12.1849)
Date
1849-12-08
Page
Seite 216 (sequence 7)
Language
German
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216 lichen Nutzen erzielen werden,. In gemeindeb ü rgerlicher Beziehung aber stehen die Israeliten in Baden unverrückt noch da, wohin sie die ihr abgeneigte Kammer von 1831 gestellt hat. Auf jenem Landtage wurde eine neue Gemeinde-Ordnung berathen und beschlossen, in welcher sämmtllche christliche Hintersassen und Schutzbürger unentgeidlich zu Gemeindebürgern erhoben wurden, bezüglich der Israeliten aber setzte der §. 54 fest, daß auf sie diese Rechts-Wohlthat keine Anwendung habe; und hierbei ist es bis anher geblieben. Der israelitische Badner kann heutigen Tags noch selbst in seiner Heimaths-Gemeinde nur gegen Erlegung einer bedeutenden Einkaufs-Summe das Gemeindebnrgcrrecht erlangen, und an das Uebersiedeln nach Orten, wo bisher noch keine. Juden-Gemeinden waren, darf er gar nicht denken. Während ein christlicher Tagelöhner ungehindert aus dem elendesten Dorfe nach jeder Stadt übersicdetn kann, darf ein Israelit aus der Residenzstadt noch nicht einmal auf ein Dorf ziehen, wenn die betreffende Gemeinde ihn nicht annehmen will. Ilnd von diesem Rechte (?) machen selbst die höchstgebildet sein sollenden Städte Gebrauch, so z. B. Freibucg, wo in neuester Zeit mehrere, nicht nur reiche, sondern auch von dem ehreuwerthesteu Ruft begleitete Israeliten, mit ihrem Gesuche, sich daselbst bürgerlich uiederzulassen, abgewiesen worden sind. Das freie Uebersiedelungsrecht ist aber die unerläßliche Bedingung nicht nur zur Wohlfahrt der Israeliten, sondern auch zu ihrer völligen Heranziehung zu bürgerlichen Gewerben, und zu ihrer Abwendung vom Hausierhandel. In Preußen, in Sigmariugen (vergl. Nr. 23 des Orients) sind die Israeliten auch in allen gemcindebürgerlichen Rechten kurz und bündig eingewiesen; wir wollen hoffen, daß dies auch in Baden ohne Zögern geschehen werde, und alsdann wollen wir in den in Nr. 11 dieser Blätter ausgesprochenen Jubel herzlich gern mit einstitumen, so wie auch in den sehr beherzigeuswerthen Wunsch, daß mit der Erringung der Gleichheit, das Streben, dasJudenthum geistig zu erfassen, nicht aufhören möge. M. G. Auffee, 26. Nvbr. Heute glaubte ich, Ihnen das Resultat von der projektirtcn jüdischen Synagogenversassung mittheilen zu können, da der 4. Rvbr. als der Tag bestimmt war, an welchem die mährischen Gemeinden durch je einen Deputirten über die von dem unermüdlichen Hrn. Landcsrabbiner und dem Konnte entworfenen Versassnng hätten abstimmen sollen; aber non veni, non yidi, non xici, wer den verhäugnißvollen 4. Nvbr., mit Ausnahme einiger Gemeinden, nicht beschickte, das war die mährische Judenschaft. Was sollte sie auch dazu antreiben? Die Synagogen stehen nach wie vor; die Gemeiudediener bestehen, wenn sie auch nur wie die Postillons, von Trinkgeldern leben müssen. — In dieser Verfassung wird den Rabbinern ein größerer Wirkungskreis zugewiesen, sie werden für den ganzen Jugendunterricht verantwortlich gemacht; das ist dm Gemeinden recht, die Rabbiner sollen nimmerwehr wie die Drohnen im Bienenkorb der Gemeinden müsstg den Honig verzehren; dagegen soll das Minimum an dem Gehalte 450 fl. CM. sein, das ist ihnen nicht recht/ die Rabbinen könnten über die Erde den Himmel vergessen. Ueberhaupt ist ihnen die ganze Verfassung zn hierarchisch, zu absolut. Nun ist die Kongregation auf den 29. Deebr. anberaumt. Gott segne die mährischen Gemüther mit dem Geiste der Einsicht, der Einigung, des Raths und des Muths. Wahr ist es , die Verfassung hat manche Gebrechen, aber durch ein dolce far mente wird das erschütterte Gebäude nie und nimmer bestehen. Erwägen und berathen, daran mahnt die ernste Zeit mit ernster Stimme. — Oesterreich. Starrislau, im Nvbr. E6 dürste nicht ganz uninteressant sein, wenn ich Ihnen Hr. Redakteur, von hier folgendem Bericht erstatte. Wenn auch die Lhatsache an und für sich keine besondere ist, gewährt sie uns doch einen freudigen Blick in den Lauf der Dinge, wie sich nämlich die Idee des Jahrhunderts überall Bahn bricht, vwd ihre Fackel, selbst dorthin ihr Licht wirft, wo der Obskurantismus seine Herrschaft noch feiert. Es bildete sich hier ein Komirö, an dessen Spitze die Hrn. DO. Kahscher und Bar da sch, die Herren Wolkenstein und Meller stehen, dessen Streben und Mühen gleich dahin ging, eine Schule nach neuester Form zu begründen. Ihr edles Vorhaben ging in Kraft und That, und am 21. v. M. wurde diese Anstalt eröffnet, bei welcher Eröffnung die Herren Vorsteher, Herr A. Baumgarten, Oberlehrer dieser Anstalt, der wohlbekannte Herr Mondschein, Vorsteher zu Bolechow, mit ungetheiltem Beifall das Wort führten^ Die Lehrerwahl war eine glückliche, und hätte keine bessere sein können. Hr- B. liegt schon seit Jahren zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten diesem Fache ob, und es läßt sich daher mit Zuversicht hoffern, daß er, wie er bis jetzt bewiesen, das ihm anvertraute Amt mit aller nöthigrn Um-, Auf- und Vorsicht zu verwalten verstehen wird. Die nähern Details dieser Anstalt mit Nächstem. Mögen benannte Herren für ihr philan tropisches Bestreben, das sie bis jetzt zur Geringe entwickelt, den wärmsten Dank empfangen im Namen Israels, und mögen sie sich fernerhin in ihren edlen Bestrebungen nicht beirren lassen! — Preßburg, im N»br. Herr Adolf SS öß e l, Sohn des gewesenen agramcr Rabbiners, ist am hiesigen Lyceum als Lehrer der griechischen Sprache angestellt. Es scheint doch überall die verheißene Gleichberechtigung zur Wahrheit zu werden. — Die hiesige Gemeinde machte vergangenen Montag, Martini, nach uraltem Gebrauche ihre Aufwartung am wiener Hofe, wurde dort freundlich empfangen, wobei Se. Maj. sich mit den loyalen Gesinnungen der preßburger Judengemeinde zufrieden äußerten. Verlag von C. L. Fritz sch e. Druck von I. H. Nagel,

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