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Der Orient · 1849-12-01 · 48 (1.12.1849) · p. Spalte 767-768

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
48 (1.12.1849)
Date
1849-12-01
Page
Spalte 767-768 (sequence 8)
Language
German
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Ankündigungen. 768 767 Perioden Bericht zu erstatten; es,kann von dm Entscheidungen und Anordnungen des Ortssynagogenvorstandes an den Landessynagogenrath Recurs genommen werden, bis zum Eingang der Landessynagogenraths - Entscheidung muß jedoch in jedem Falle der Anordnung des Ortssynagogenvorstandes unweigerlich Folge geleistet werden. §. 126. Das ganze Synagogenvermögen ist zunächst dem Synagogcnvorstande anvertraut/ und dieser für gute Verwaltung desselben verantwortlich. Ist ihm ein von der Synagogenversammlung gewählter und angestellter, somit selbstverantwortlicher Kassen- und Rechnungsführer unterstellt, so hat der Synagogenvorstand unter eigener Verantwortung gleichwohl auch über dessen Kassen- und Rechnungsführung die gehörige Aufsicht zu üben. Das Nähere über das Kaffen- und Rechnungswesen der Synagoge ist im Kap. 5 festgestellt. B. Landessynagoge und deren Bezirksdelegationen. §. 127. Sämmtliche Synagogen zusammen bilden die Landessynagoge, die durch den Lan^essynagogenrath vertreten wird. §. 128. Zur besseren Lösung ihrer Aufgaben theält sich die Landessynagoge in mehrere Synagogenbezirke, in welchen die Wirksamkeit des Landessynagogenraths durch dessen Bezirksdelegation en vermittelt wird. (§§., 138 und u. 139.) §. 129. Won der Landessynagoge sind diejenigen gemeinnützigen Synagogenanstalten zu gründen und zu unterhalten, die verfassungsmäßig oder auf Grund gemeinsamen Beschlusses von den vereinigten Kräften sammtlicher Bekenner des jüdischen Glaubens in Mahren herge stellt werden sollen. §. 130. Die Landessynagogenanstalten stehen unter specieller Aufsicht und Verwaltung des Landessynagenrathes. §. 131. Zugleich hat der Landessynagogen-Rath dieUeberwachung und Oberleitung über alle synagogale Anstalten und Angestellte; a entscheidet endgiltig in allen synagogalen Angelegenheiten, er hat alle Landessynagenbeschlüsse zur Ausführung zu bringen, und alle zu dieser Ausführung erforderlichen Bestimmungen, Ordnungen und Instruktionen zm erlassen; er hat die Lehr- und Studienpla'ne für alle Lehranstalten der Synagoge zu bestimmen, die zweckmäßigsten Lehrbücher einzuführen, erforderlichen Falles für Anfertigung derselben die entsprechendste Sorge zu tragen, er hat die Prüfungen der Rabbiner, Religionsweiser, Lehrer und übrigen Synagogenangestettten anzuordnen, beziehungsweise vorzunehmen; hat überhaupt alles Dasjenige auszuführen, oder in entsprechenden Fällen der . Landessynagogenversammlung vorzuschlagen, was den religionssittlichen Zwecken der synagogalen Anstalten förderlich erscheint. §. 132. Der Landessynagogen - Rath vertritt auch die Landessynagoge in allen Synagogenangelegenheiten dem Staate gegenüber. , §. 133, Der Landessynagogen - Rath besteht aus einem engern und größern Rath. ' §. 131. Den engeren Rath bildet der Oberlandes- Rabbiner, ein besoldeter Synagogen - Rath, der zugleich das Sekretariat und die Rechnungsführung für die Londessynagoge zu besorgen hat, ein aus dem Lehrkörper der akademischen Anstalt zu wählender Synagogen-Rath und zwei am Orte des Oberlandes-Rabbinats zu wählende Synagogen- Rälhe. (Mot. q.) (Fortsetzung folgt.) Zn diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in, so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen 1£ Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. [105] Bei C. L. Fritzsche in Leipzig ist zu haben: 'nyizn-nix nxr Traureöe bei der Vermählung seines Bruders am 22. Oktober 1849 in der großen Synagoge zu Ungarisch-Brod gehalten von Ad. JeAinek, Prediger und Religionslehrer der israelitischen Gemeinde zu Leipzig. gr. 8. Preis Ngr. [106] Bei C. L. Fritzschein Leipzig ist zu haben: Abhandlungen über das logisch-lalmudische Gesetz der Analogste nebst Erläuterung aller talmudischen Analogien. Von Mordechai b. Salomo Pelungian. Wilna, 1849, 8. br. Preis 20 Ngr. 2lbhandsungcn über die Sprache der Bibel und der Mischna. Von S. Löwisohn. Nebst Zusätzen von Ab. B. L e b en so hn. Wilna, 1849, 8. brosch. 25 Ngr. mra nm. Vermischte hebräische Aufsätze von Kalm a n S ch u t m a n n. Wilna , 184?, 8. brosch. Preis 15 Sgr. monn. Die Zerstörung Troja's. Aus dem Lateinischen iu's Hebräische übersetzt von M. I. C. Lebe n so hu. Wilna, 1849. kl. 8. Preis 10 Ngr. Verlag von C. L. Fritzsche. Redakteur: Dr. Jul. Fürst. Druck von I. H. Nagel.

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