Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 39 (29.9.1849)
- Date
- 1849-09-29
- Page
- Spalte 615-616 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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615 616 Studien. Historische Notizen der Inden in Kurland. bürgerliche Leben der hiesigen israel. Gemeinde irgend einen wohlthätigen Einfluß geübt, nicht unerwähnt zu lassen, und zwar: 14..Christian Ulrich Wünsch, ehemaliger herzoglich kiurländischer Hofrath, Accucheur und Wundarzt. Derselbe zeichnete sich durch seine vorzügliche Mildthäligkeit, die er ohne Unterschied auf Religion und Nation überall ausdehnte, sehr aus. Unter andern errichtete er am 17. April 1807 ein Legat, wodurch er fortwährend die jährliche Rentsunime von 750 Thlr. Alb. zu milden Zwecken,mit der besondern Bestimmung festsetzte, bei deren Vertheilung keinen Unterschied auf Religion oder Nation zu machen, sondern lediglich auf den Charakter des Individuums Rücksicht zu nehmen, ob er der Unterstützung würdig sei. Die Vertheilung dieser jährlichen Rente geschieht statutenmäßig wie folgend: a) 300 Thlr. Alb. zur Beförderung der wissenschaftlichen Ausbildung für drei junge Studirende (mit besonderer Rücksicht auf diejenigen, welche Medicin und Chirurgie ftudiren wollen'), die in Kurland, vorzüglich aber in Mitau geboren sind, durch Talent, Fleiß und gute Führung sich auszeichnen, und an den nothdürftigften Hilfsmitteln zur Ausbildung Mangel leiden. (Im Jahre 1820 erhielt auch ein israel. Student diese Unterstützung.) b) 200 Thlr. Alb. zur Unterstützung armer und verlassener, bedrückter und verschämter Witwen, die in keiner Versorgungs-Anstalt sich befinden; (8 Witwen können zur Theilnahme gelangen, und bleiben wenn sie sich würdig betragen, lebenslänglich im Genuß; weshalb die größere Anzahl der gemeldeten Witwen erst spät oder wohl gar nicht zur Theilnahme gelangt.) o) 200 Thlr. Alb., um armen und fleißigen Handwerkern das Fortkommen zu erleichtern, oder jungen Anfängern, die mittellos sind, durch bessere Einrichtung in ihrem Metier, Hilfe leisten zu können; nur acht Männer und nicht mehr können unterstützt werden, d) 50 Thlr. Alb. als jährliche Pension an den Mitau'schen Israeliten Josua Behr oder dessen Witwe, falls letztere mit Tod abgehen sollte. — Außerdem erfreuten sich auch noch mehre andere Israeliten zu verschiedenen Zeiten der Unterstützung aus dem Legate dieses Menschenfreundes.— 15. Baron von Hahn, Erbherr auf Paulsgnade re. — Dieser edle Menschenfreund dehnt seit Jahren seine reichlichen Unterstützungen an Nothdürftige, auch auf die hiesigen israel. Armen aus, und stellt säst alljährlich dem hiesigen israel. Armen - Direktorium ein nicht unbedeutendes Quantum an Brennholz, Mehl, Kartoffeln u. dgl. Viktualien zur Verfügung. — 16. Dr. Licht enstein» Wie edelmüthig und menschenfreundlich derselbe gegen kranke Israeliten stets gesinnt gewesen war, wie er ihnen stets mit Rath und That Hilfe leistete, ist bereits in einem Korresp.-Artikel in einer fcühern Nummer des Orients erwähnt worden. Ich füge hier nur noch hinzu, daß derselbe sein Wohlwollen auch auf gesunde rechtschaffene Israeliten, so oft sich ihm nur eine Gelegenheit dazu darbot, im hohen Grade auszudehnen pflegte. So lies er den größten Theil seines häuslichen Bedarfs, und so viel es die Umstände gestatteten, nur von Israeliten besorgen. Sein Schneider, sein Schuster, sein Glaser und Maler waren in der Regel nur Israeliten, und war er immer, sehr vergnügt, wenn er einem unbemittelten,, sonst aber arbeitsamen Israeliten Etwas zu verdienen geben konnte. — Ferner sind unter den edlen Männern nichtisraelitifcher Konfession, welche wegen ihrer hochherzigen und humanen Gesinnungen, die bürgerlichen Rechte der zur Zeit mehr gebildeten als rechtskräftig anerkannten Israeliten in Kurland zu fördern und nach Möglichkeit begründen zu helfen, sich eine ewig dankbare Erinnerung in den Herzen der hiesigen Israeliten erworben haben, vorzüglich zu bezeichnen: 17. Generalleutnant von Driesen, ehemaliger Chef der Civil-Verwaltung von Kurland; 18. Der Ruff. Kaiserl. wirkliche Staatsrath und Ritter kurlandische Vice-Gouverneur v. Brießkorn, und 19. Hr. Bürgermeister C. Eze l in Mitau; indem diese Edlen sich sämmUich bestrebt haben, die Verdienste der hiesigen Jsraelitm - Gemeinde um den Staat, und die Motive, wodurch dieselbe als treue Unterthanen und nützliche Bürger einer Gleichstellung mit ihren christlichen Brüdern gewürdigt werden dürften, der Wahrheit gemäß vor die allerhöchste Stelle zu bringen, welche Vorstellung die gesegneten Folgen hatte, daß sie allerhöchst wirklich anerkannt wurde und die dasigen Israeliten seit dieser Zeit nicht mehr wie früher blos ko uces si o n i r t blieben, sondern sich fast derselben Rechte wie ihre christlichen Mitbürger hier zu erfreuen haben; und die von Zeit zu Zeit erscheinenden Verordnungen von Seiten der hohen Negierungen, beweisen hinlänglich, daß dieselbe keinesweges die Absicht hege,, irgend welche Rechte der hiesigen Israeliten zu schmälern, sondern vielmehr mit väterlicher Fürsorge darauf bedacht sei, dieselben nach und nach zur vollständigen Emancipation zu führen. So ist z. B. jetzt den hiesigen Israeliten sogar gestattet worden, sich in Krrns- und Privatländereien in Kurland mit vielem Vortheile anzusiedeln, was ihnen früher nur in den weit entfernten unbewohnten Strecken Sibiriens und Südrußlands erlaubt gewesen war, und beeilen sich auch gegenwärtig bereits viele Individuen von dieser hoben Gnade Gebrauch zu machen. Ebenso kann die allerhöchste Verordnung, welche die Kahale im Reiche aufgehoben hat, nur als eine weise Maßregel zur Vorbereitung der völligen Emancipation der Israeliten betrachtet werden. Auch hier in Kurland sind, der gedachten Verordnung gemäß, bereits die Kahale aufgehoben worden; dagegen hat die israelitische Gemeinde in Beziehung auf ihre Kultusangelegenheiten Nichts im mindesten verloren, denn an Stelle des ehemaligen isolirten, vom Staate bis hierzu überhaupt keinesweges. als kompetente Behörde anerkannten Kahal-Amtes, sitzen gegenwärtig wie überall an den Orten im Reiche, wo den Israeliten bleibender Aufenthalt gestattet ist, so auch hier im Stadlmagistrate einige Individuen jüd. Nation, die als Gmieinde-Deputirten daselbst ihre Kultusangelegenheiten nach wie vor r e ch ts kr ä ft i g vertreten. —