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Der Orient · 1849-08-25 · 34 (25.8.1849) · p. Spalte 529-530

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
34 (25.8.1849)
Date
1849-08-25
Page
Spalte 529-530 (sequence 1)
Language
German
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Literaturblatt des rients. Berichte, Studie» und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. M 34. ^eipzi g, dm 25. August 1§49. In h alt. Studien. Biographien der Talmudisten. Hillel der Aeltere Von Dr. 2. K. (Forts.) — Die angebliche Fortdauer des jüdischen Opferkullus nach der Zerstörung des zweiten Tempels. Von Friedmann. (Fortsetzung.) — Die Komposition der Pirke Abot von Ad. Jellinek. (Forts.) — K r i ti k e n. Kurze Uebersi'chten. Bet ha-Ozar. Von Luzzatto. Angez. von Dr. Fürst. (Die grammatischen Schriften Saadja's.) Malö.m s Kommentar zu Jesaja. Angez. von H. Arnheim. — Ankündigungen. Biographien der Talmndisterr. Hillel, der Aeltere. II. (Fortsetzung.) (Vergl. LB. d. Z. Nr. 10. 15. 21. 27.) 6. Wie in Betreff der Agrargesetze, so verfuhr Hillel auch rigoros hinsichtlich der Leihgesetze. Das mosaische Gesetz verbietet jede Annahme von Zins oder Ueberschuß auf (an Staatsgenosseu) dargeliehene Kapitalien oder Naturalien (Exod. 22, 24; Lev. 25, 36 und 37). Welche weise Staatszwecke auch diesem Gesetze zu Grunde liegen mögen, das Prinzip der Humanität leuchtet auf seiner Stirn, der Humanität, die nicht — wie die duodecim taliuLae der SR5mer — mit der Beschränkung des Zinsfusses auf eine CenUsima per Monat (= 12JJ-) sür den unbemittelten Staatsbürger genug, gethan zu haben vermeint. * Nur rücksichtlich der Ausleihung von Naturalien läßt der Buchstabe des Gesetzes einen naheliegenden Fall unberührt, nämlich den 1) Siehe indessen Liv. V"!I* 42; . . . „invenio apud quosdam, L. (jenucium, tribtinum plebis, tulisse ad pupulum, ne foenerare iieeret.4’ — Der Erfolg dieses Antrages wird jedoch nicht berichtet. Dagegen lesen wir Nehem. (5, 11 und 12): * ((5 en fie fi m q) F)D2n DNEV K'pDJ Unü) * — Die d uodecim tabu« lae bestimmen als Strafe für den wucherischen Gläubiger, vierfachen Ersatz (conf. Exod. 21, 37z 2 Sam. 12, 6) des empfangenen Wuchers an den Schuldner — offenbar ungereimt, da auch dieser strafbar ist (r^pon "iriNl rpun “IHN1)» Die Noth kann sein Vergehen wohl mildern, keineswegs aber aufheben. Das mosaische Gesetz, das auf das betreffende Vergehen keine besondere Strafe gesetzt scheint es — da beide des Preisaufschlages des dargeliehenen Gegenstandes. B. leihet an B. einen Scheffel Weizen auf so und so viel Lage. Unterdessen schlagt der Weizen auf; erhalt A. nutt sein Darlehen in natura zurück, so empfangt er — das Darlehen nach Gelde berechnet — offenbar Ueberschuß. Hillel glaubte daher im Sinne des betreffenden Gesetzes zu handeln, wenn er für immer bestimmte, daß Darlehen in Naturalien gleich beim Ausleihen nach Gelde berechnet werden müssen, so daß jeder Anspruch des Kreditors auf Rückzahlung in natura von selbst erlischt. Diese Bestimmung wurde in allen ihren Konsequenzen mit unerbittlicher Strenge durchgeführt.2 Alles dieses dürfte zur Genüge beweisen, wie sehr Jene irren, die in Hillel einen Reformator im modernen Sinne des Wortes erblicken. — Höher noch als seine Lhätigkeit auf dem juridischen Gebiete dürfte sein Wirken auf dem dogmatischen Boden anzuschlagen sein; die Anschauung, die er bezüglich der Weltstellung des Judenthums entfaltete, ist die Bosis der riesigen Stufenleiter' geworden, die von da ab das Judenthum noch zwei verschiedenen Richtungen hin zu durchlaufen begann. Hillel'S Werfahrungsweife bei der Aufnahme von Profelytün, wovon die Geschichte mehre Beispiele ausbewahrt, giedt ein charakteristisches Bild seiner Auffassung der Religion seiner Väter; sie lehrt, welchen Standpunkt er dieser hochwichtigen Frage gegenüber eingenommen, welche Begriffe er von Betheiligte sich schuldig gemacht — als ein rein religi 3ses anzusehen, in welcher Beziehung es an Strafdrohungen nicht fehlt. — 2) „'nmanb «co ntiw iioin rrn pr mb nito W2DJ1 ' pun npi1 noe» 4 d'D~ rvE'yniP -iji nun" Mezja 75 a $ Sadb. 148 b. — 34

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